Führerschein mit 21????? - Seite 2

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  • | 19.12.2004 22:46

Nebenbei mein Kumpel durfte auch erst mit 21 den schein machen weil er besoffen fahrrad gefahren ist (er war damals 17) , also soviel zum thema: Führerschein ab 21 Blödsinn.


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  • | 19.12.2004 22:56

Passt jetzt zwar nicht ganz zum Thema, aber zu Sprüchen wie

Zitat:
achja glauben ist nicht gleich wissen ....
Gefährdungshaftung §7 StVG

Das ganze hat aber sowieso überhaupt nichts mit Haftung zu tun, sondern mit Verschulden.


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  • | 19.12.2004 23:12

Ich sag auch nur soviel:
Wenn man zu schnell fährt und bestraft wird, hoffe ich das du richtig einen auf die Backe bekommst für so was! .:boese:
Hinterher jammern und heulen...ist immer das selbe. Wenn du auf deinen lappen angewiesen bist, dann mach doch so ne Scheise nicht!

Im Übrigen ist diese 21-Jahre Sache nur Volksglaube weil das immer so erzählt wird. Falls deine Eignung per Gutachter geprüft wird kann eine Erstmalige Erteilung des FS auch länger als 3 Jahre verweigert werden.(s.unten).
Man beachte auch das einem für IMMER den FS gesperrt werden darf.Verlasst euch also nicht immer auf diese allgemeinen Aussagen. Die Option ist im Gesetz drin!

Aber btt:
Was kann auf dich zukommen:
a) wie oben gesagt, bezahlen und fertig
b)StVG §21 I Nr.1

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis
nicht hat [...]

+
StGB § 69a
(1) Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.


Wie du siehst, hast du mächtig Ärger am Hals falls es rauskommt und das hoffe ich. Sorry für die harten Worte aber das ist mir echt zu blöd!


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  • | 19.12.2004 23:39

Es ist alles möglich, von einem Verwarngeldangebot an den Halter bis hin zum Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis an dich. Eine Sperre durch das Gericht ist möglich, ebenso wie eine Sperre durch die Straßenverkehrsbehörde oder Auflagen für die Erteilung der Fahrerlaubnis (z.B. MPU).

Was aber jetzt tatsächlich passiert, ist reine Spekulation und hängt maßgeblich vom Sachbearbeiter der Verkehrsordnungswidrigkeit ab. Das kannst du nur abwarten.


Zur Thema Halterhaftung war jemand schneller ;)=)


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  • | 20.12.2004 00:05

ach ja, abgesehen davon (selbst wenn nix passiert)
können Sanktionen der Eltern oder der wütenden Omi schmerzhafter sein als alle gesetzlichen Maßregelungen :D


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  • | 20.12.2004 01:46

Boa habt Ihr hier nen Thread vorgelegt.

Der Typ hat nur einmal seinen ersten Post gemacht und Ihr kriegt 20 Postings hin. Find ich geil :)


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  • | 20.12.2004 11:38

Meinen Bruder haben Sie mit 17 erwischt, zwar nicht zu schnell aber dafür abseits der Ortschaften auf kleinen Schleichwegen mit seinem eigenen, nicht zugelassenen Opel Monza 3.0, wie er ein wenig durch die Pampa cruiste. Gab sogar eine Gerichtsverhandlung deswegen. Quintessenz war, das er angeboten hat seinen Wagen mit Nachweis verschrotten zu lassen und das Gericht zusätzlich noch 20 Sozialstunden verhängt hat. Keine Sperre, keine Geldstrafe. Es kann also auch glimpflich ausgehen.

Auf jeden Fall solltest Du den Halter des Fahrzeugs rechtzeitig (sofort!) informieren, um abzuklären was zu machen ist. Im schlimmsten Fall hast Du eine Mutter wie meine: Mein Stiefvater hat den Beamten gerade an der Tür erklärt, das er den jungen Mann am Steuer des Dienstwagens noch nie in seinem Leben gesehen hat, Sie erzählen ihm daß das Verfahren dann wohl jetzt eingestellt werden muss und in dem Moment kommt meine Mutter aus Ihrem Büro mit den Worten: "Oh, ein Bild von Marcus! Ja, die Adresse habe ich, ist ja mein Sohn!!!" Boah...


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  • | 20.12.2004 13:41

lol.. der arme kleine Marcus mal wieder...:D


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  • | 20.12.2004 15:29

Fänds toll wenn se den richtigen dabei erwischen und dann auch Führerschein erst ab 21 machen!! Wie kann man wirklich nur so bescheuert sein ohne Führerschein zu fahren? Dann noch zu schnell?? Wenn man sowieso schon inner Fahrschule ist?? Doofheit muss bestraft werden :D
Nur weil man ein Fahrzeug fortbewegen kann heißt es nicht das man Autofahren kann!!


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  • | 20.12.2004 16:01

tja, selber schuld!!!! pech gehabt!! die letzten paar tage konntest du nicht warten.

und ne Vorstellung wäre nicht schlecht!


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  • | 20.12.2004 16:13

ich würd mal sagen jeder baut mal einen Scheiss, aber dann muss ich auch dafür die Konsequenzen dafür tragen!

Jeder weiss doch auf was er sich einlässt wenn er irgendein mist baut.

Ich bin auch nicht ganz unschuldig aber ich stand für jeden Fehler von mir ein und hab alles überlebt.


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  • | 20.12.2004 17:27

Wer Scheiße baut muss auch dafür gerade stehen! Und da es hier sogar grob fahrlässig war, hoffe ich für dich, dass du mal ne wirklich heftige Lektion bekommst! Dann machste das auf keinen Fall wieder, als wenn du jetzt glimpflich davon kommen würdest.;)


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  • | 21.12.2004 14:54

Also selber schuld sag ich da nur...aber nachher tut's einem ja immer leid :rolleyes:

Gehe aber nicht davon aus dass du irgendwas zu erwarten hast.
Sprich mit deinen Eltern , also mit dem Autobesitzer und wenn ihr direkt bezahlt geht das schon klar.
6km/h zu viel geht ja noch...
Viel mehr sollte man mal den echten Rasern an den Kragen gehen...


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  • | 21.12.2004 16:29

es ist aber jetzt auch die frage ob er mit der laser pistole geblitzt wurde oder mit was anderes.falls ein bild kommt dann wird wohl nie einer fragen wer gefahren ist.einfach sofort bezahlen und gut ist.aber falls es die laser pistole war dann hast du ganz schön die kacke am dampfen.viel erfolg.

Also da er gemerkt hat, dass er geblitzt worden ist kann es ja nicht die Laserpistole gewesen sein, denn da wird man ja sofort rausgewunken und dann wäre das ja auch sofort aufgefallen, dass er keinen Führerschein hat.
Aber wenn man geblitzt wird dann kriegt man doch normalerweise einfach den Bescheid zugeschickt mit der Aufforderung zu zahlen. Zumindest wenn der Wagen auf eine Privatperson zugelassen ist. Das da grossartig Nachforschungen betrieben werden habe ichnoch nicht erlebt, zuindest nicht solange keiner Einspruch erhebt. Insofern müsste man da eigentlich rauskommen, wenn der Halter keinen Stress macht.
Gut finde ich das zwar nicht, aber stellt euch mal vor die würden bei jedem der mit ein paar kmh zu viel geblitzt wird so nen aufriss machen und erst versuchen den tatsächlichen Fahrer rauszubekommen... Das wäre ja ein kaum zu bewältigender Aufwand.

Deine Lektion solltest du aber trotzdem draus lernen und ich hoffe, dass du davon in Zukunft die Finger lässt. Es ist schon genug passiert durch Typen die meinen sie können fahren obwohl sie gar keinen Führerschein haben.

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