Kann wg. kaputtem ESD BE erlöschen?
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hallo |
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Jep. Er ist zu laut, das betrifft die BE. |
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Nicht ganz richtig! Zitat: Bei Veränderungen durch Verschleiß kommt also kein Erlöschen der BE in betracht, denn es handelt sich nicht um eine willentliche Veränderung.§ 19 II StVZO Sie (die Betriebserlaubnis) erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die ... 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Dennoch stellt es einen Mangel dar, der behoben werden muss: (edit: kleiner Fehler meinerseits - hier nun der richtige Tatbestand: ) Eine Ahndung kann nach § 49 StVZO erfolgen und kostet § 20 €, mit Belästigung 30 €. Außerdem ist eine Anzeige gegen den Halter möglich. Eine Mängelkarte wird es sicher auch geben. |
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hier lernt man immer was dazu!! |
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