Eintragung ESD in Verbindung mit Sportlufi

Mahlzeit

War gerade beim TÜV und wollte meinen Sportlufi eintragen lassen.
Habe vor ca. einem Jahr meinen ESD eintragen lassen.

Aber der TÜV Prüfer meinte das, dass nicht zusammen ginge.
Entweder Sport ESD oder Sportlufi.

Hat der Recht oder quatscht der Blödsinn?
Habe sowas noch nie gehört und in der ABE des Sportlufi`s steht da auch nix von drin.


Danke im voraus.


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  • | 29.03.2005 13:23

Ist kein quatsch.
Über das Thema gibts hier schon sehr viele Postings.
Aber meistens gilt: entweder oder

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  • | 29.03.2005 13:27

bin mit meinem micra mit remus esd und k&n 57i auch 2 jahre so rumgefahren, hat nie einer gemeckert. aber obs "legal" war sei dahingestellt.

Hat da auch keiner gemeckert bei einer Kontrolle von der Polizei?


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  • | 29.03.2005 13:34

hm da muss man ja vorraussetzen der polizist merkt das überhaupt und hat überhaupt ahnung davon und kennt sich aus.

wäre das alles der fall - gibts sicherlich mecker ;)

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  • | 29.03.2005 13:35

ja eben, nichmal der tüv hat sich beschwert. als ich den 57i gekauft hab gabs dafür nichmal ein gutachten, erst ein paar monate später.
die polente hat mich mit dem micra nie angehalten, war zu dezent :D.
MICRA


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  • | 29.03.2005 13:57

Hmm, das mag sein das aufgrund des Fahrzeugs da nicht so genau hingesehen wurde.
Aber wenn du nen BMW mit nem Sixpack drin hast werden die da sicher schauen ob du beides drin hast ;-)

Wenn ich mir aber jetzt meinen Serien ESD wieder drunter baue, trägt der TÜV mir dann meinen Sportlufi ein aber meinen Remus ESD wieder aus??


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  • | 29.03.2005 16:22

Gibt (oder gab) wohl ein Rundschreiben an Tüv, Dekra, usw, das ne Kombination aus offenem Filter und Sportauspuff nicht mehr zulässig ist.
In Gutachten(bzw. ABE´s) von Auspuffanlagen stehts nun wohl mittlerweile auch drin.
Für mich ist dieser Schritt logisch, denn sowohl Auspuffanlagen als auch "Sportluftfilter" reizen teilweise die Toleranzen beim Geräuschpegel voll aus. Wenn man nun beides zusammen einbaut, liegt man über den Grenzwert -> somit nicht legal.

Aber dazu wird bestimmt "unser" Fachmann noch was schreiben. :hut:

  • PHAT
    Gast
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    Gast
  • | 29.03.2005 17:00

der lufi schluckt sowieso nur leistung, schmeiss das alte kackding raus und freu dich wenn du bei ebay noch ein paar euros dafür bekommst.:D


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  • | 29.03.2005 17:19

Hi
ich würde ihn auch wieder rausbauen.
Bei mir müßte damals bei Tüv ein Schallgutachten gemacht werden wegen der neue Edelstahl Komplettanlage in Verbindung mit meinen Webern.Da sich die ABE auf die Serienleistung des Motors bezog.


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  • | 29.03.2005 20:29

bei mir ist das so der Fall, das ich für den Sebring ESD eine Eg Genehmigung eintragungsfrei habe, und habe noch nen K&N 57i kit liegen, dafür habe ich auch eine EG Genehmigung eintragungsfrei.
Wenn ich beides verbaue, woher woll ich wissen, das das nicht miteinander darf?
Was sagt Walpurgis dazu???

Das wäre ja ähnlich so, wenn ich Rückleuchten habe, die nicht eingetragen werden müssen und z.b Schroth Gurte die nicht eingetragen werden müssen.


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  • | 29.03.2005 20:36

Wenn in den Teilegenehmigungen keine Einschränkungen beim Verwendungsbereich stehen, darf man Teile mit EG/ECE-Genehmigung kombinieren.

Ich bin mir aber sehr sicher, dass es den 57i-Kit nicht mit EG-Genehmigung, sondern nur mit Teilegutachten gibt.

Unabhängig von sämtlichen Teilegenehmigungen müssen die Regelungen der StVZO eingehalten werden. Das heißt z.B. dass eine Kombination aus LuFi und ESD, die beide für sich ohne Einschränkungen genehmigt sind, in Kombination zu laut (5 dB lauter als im Schein) werden können und damit nicht mehr zulässig sind.

Ich nehme an, dass dieser mögliche Konflikt der Grund für die TÜV-interne Anweisung ist.


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    Motorabwürger


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  • | 30.03.2005 06:50

@ walpurgis
Die EG Genehmigung für den K&N 57i Kit gab es ml ganz kurze Zeit für div. Ford Fahrzeuge.
Habe die gerade vor mir liegen, mit Genehmigungsnummer etc.
für K&N Performance Kit, Hersteller K&N Filters Europe, Vertrieb Racimex Hamburg. Angeblich wurde die wie gesagt nur kurze Zeit mitgeliefert, dann wieder eingestellt und nur Teilegutachten mitgegeben. Wenn du willst, kann ich die mal abscannen und dir schicken.
Weder in den Papieren von K&N noch in den von Sebring steht was von originalen Teilen dem gegenüber, noch irgendwelchen Einschränkungen.


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    Schiermeier Camper


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  • | 30.03.2005 07:33

so dann mal meine frage, ich hab nen esd mit eg-zulassung, kann ich dann meinen luftfilter trotzdem eintragen lassen?

mein kollege hat ne komplette duplexanlage von merkur und ein k&n performance kit 2 drin, hat alles eingetragen bekommen......?? warum??

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