|
Hallo, Hab am 2.April 2005 mein Motorrad verkauft. Haute hat mich der Käufer angerufen und gesagt, das Motorrad wäre nach 4 km stehen geblieben. Ich hätte drei Möglichkeiten: |
|
|
|
Also soviel wie mir bekannt ist besteht die Gewährleistungspflicht nur bei einem Kaufvertrag zwischen einem Händler und einer Privatperson... nicht aber zwischen 2 Privatpersonen. |
|
|
|
Hallo, |
|
|
|
Du darfst bis 10 Autos im Jahr verkaufen und bist dann kein Händler. |
|
|
|
Müsste ich deswegen kein Gewerbe anmelden? |
|
|
|
Du musst keine gewährleistung geben!!!!Gewährleistung gibt es nur zwischen Händler und Privat!! |
|
|
|
Hatte ich mir auch gedacht. Er sagte, dass sein Sohn (Der Vater ist das A.) erst gestern seinen Führerschein bekommen hat un auch erst dann angemeldet hat. Fand ich zwar auch komisch, da er gesagt hat, dass das Motorrad 110-115 km/h geht, obwohl es auf 80 gedrosselt sein sollte. (Beim TÜV ging sie aber genau 80 und der ist auch ausgiebig gefahren) Wenn ich pech hab ist er ein Grüner oder er Arbeitet im Gericht, so geschwollen redet er daher... |
|
|
|
Zitat: nö, musste nicht
Zitat von Schnufi Müsste ich deswegen kein Gewerbe anmelden? |
|
|
|
@Schnufi |
|
|
|
Könnte schon sein, oder der Typ ist so lange gefahren, dass es halt die Stahlwolle rausgebrannt hat und sie deswegen wieder gut geht, kann aber wegen dem 13 er Ritzel nicht sein. Komisch. Bin beim ADAC und hab eine Rechtschutzversicherung. Der aber auch. |
|
|
|
Wär ich dann eigentlich dran, wenn der Junge mit 110 erwischt werden würde? Weil ich das Motorrad als "gedrosselt" verkauft habe? Bin mir eben nicht mehr 100% ig sicher, ob das Moped über CDI/Vergaser gedrosselt sein sollte. Übersetzung stimmt jetz auf jeden fall, aber wenn der Typ beschreibt, dass sie stottert, könnt scho a CDI gedrosselt sein... Beim TÜV eine Woche vor dem Verkauf ging sie auf jeden Fall 80. |
|
|
|
Biete ihm doch einfach mal an, Dir die Kiste kurz nochmal anzusehen. Dann siehste ja vielleicht schon, was Sache ist. Ein bisserl Good-Will zeigen kann nie schaden; ich würds nur nicht bei Dir sondern beim Käufer vor Ort machen...sonst wirste den im Ernstfall nicht wieder los. |
|
|
|
Also, Gewerbetreibender ist man nach den Vorraussetzungen des § 15 EStG |
|
|
|
Hallo! |
|
|
|
@Blue-Angel: Also auf der Wirtschaftsschule wurden uns die Privatrechte anders erklärt. Wenn im Kaufvertrag zwischen zwei Privatpersonen gekauft wie gesehen und die Klausel "ohne Gewährleistung" (reicht als Bezeichnung für Laien) steht, dann hat man seine Pflicht erfüllt, vorrausgesetzt man hat keine Mängel vorsätzlich verschwiegen. Als Laie (und das ist man als Privatperson aus gesetzlicher Sicht) ist man theoretisch nicht in der Lage zu erkennen ob es sich um einen Mangel handelt oder nicht (wenn man von unübersehbaren Dingen mal absieht...). |
|
|