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Hallo, heute hat meine Gattin ihren privat gekauften bmw holen wollen, kam nur nich weit.... |
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hä wieso beschlagnahemn die denn den brief, somit ist das doch quasi deren auto, die können doch nicht den breif beschlagnahemn das ist doch die besitzurkunde. was ne sauerei!! Auch vom händler |
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alter das ja übel...das würde ich mir aber echt nicht gefallen lassen! zumal der nix sagen kann wenn du den jetzt anmelden willst!!! der muss dir denke ich wenigst den Brief wiedergeben!!! so könnte er den ja jetzt auf sich anmelden und damit wegfahren und alles!? |
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Leider stimmt das ,hatte das gleiche Problemm mit dem Wagen meiner Tochter, hatte sich in Niedersachsen ein neues Auto gekauft und ich wollte ihren Alten wagen in NRW abmelden, und den Neuen Zulassen und mit ihrem abgemeldeten dan den neuen abhollen ,da meinten die vom Strassen -verkehrsamt das geht nicht, weil anderer Landkreis. |
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Klar finde ich das recht ungewöhnlich...der BMW steht jetzt mit entstempelten Schildern auf öffentlicher Straße, dürfte je au ned sein. Hab schon gesagt den hätte ich nich erwischen dürfen, so ein Führerschein Neuling wie meine Gattin läßt sich halt besser einschüchtern, von mir hätte er nix bekommen!! |
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So kann man die Polizei Flotte au um Autos erweitern,grins nur muß es ein E30 BJ 89 sein?? |
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Und was is damit??: |
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Das ist echt ne krasse Sache. Woher bekommt man rote Nummerschilder außer Autohändler? |
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bei der Zulassungsstelle bzw. du musst erst zur KFZ Vers. und eine Doppelkarte holen dann zur Zulassungsstelle und dort bekommst die sog. Kurzzeitkennzeichen. Die Gebühren bei der Vers. werden dann auch so ein Auto innerhalb der nächsten 6 Monate zugelassen wird wieder gut geschrieben bzw. angerechnet. Also kostet das Kennzeichen nur ein paar Euro Gebühren und die 30 Euro für das Blechstück |
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Aha, das ist gut zu wissen, falls eines Tages meiner nicht mehr da seien sollte. |
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Erstmal würde ich mir ein 5-Tages-Kennzeichen holen um das Auto abzuholen. Sind aber nicht gerade günstig. Liegt so um die 100€ und ist von Landkreis und Landkreis unterschiedlich teuer. Dannach würde ich mir einen Anwalt suchen und mal schaun was sich da machen lässt. Den zumindest den Fahrzeugbrief hättet ihr nicht abgeben müssen, da es sich dabei ja um euere Besitzurkunde handelt. |
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Einen Teil der Frage, nämlich, ob deine Frau mit den abgestempelten Kennzeichen noch einen Tag fahren durfte, hast du dir mit dem Auszug aus dem § 23 StVZO selbst beantwortet. Zitat: Ob das mit dem Zulassungsbezirk zutrifft, kann ich nicht beurteilen (ortsunkundig in der Gegend ), aber zumindest stand die Fahrt deiner Frau nicht im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren.Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, ... innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, ... Das Verhalten des Polizeibeamten ist allerdings stellenweise merkwürdig. Natürlich darf er die Weiterfahrt in diesem Fall untersagen. Sollte er das entsprechend begründen können, wäre auch die Sicherstellung oder Beschlagnahme der Fahrzeugschlüssel rechtmäßig. Denkbar wäre zum Beispiel, dass er angenommen hat, deine Frau würde sich nicht an die Untersagung der Weiterfahrt halten. Den Schlüssel hätte er aber auch von dir bekommen - notfalls mit Zwang Was den Fahrzeugbrief und die Abmeldebescheinigung angeht, kann ich mir jedoch keine Rechtsgrundlage vorstellen. Dazu müsste man den Beamten aber sicherlich auch hören Auf jeden Fall hätte er eine Sicherstellungs-/Beschlagnahme-Bescheinigung ausstellen müssen, aus der auch der Grund der Sicherstellung hervorgeht. Das ist letztlich aber nur ein Formfehler, wenn auch auf Grundlage einer zwingenden Formvorschrift. Normalerweise müssten euch die Unterlagen und der Schlüssel auf der Wache umgehend ausgehändigt werden, damit ihr das Fahrzeug zulassen könnt. Über den Schlüssel könnte man evtl. streiten. Es besteht die Möglichkeit einer Beschwerde gegen Teile dieser Maßnahmen. Ich persönlich würde das Gespräch mit dem Beamten suchen - das ist oftmals produkiver für beide Seiten, als eine schriftliche Beschwerde, bei der jeder aus der Distanz über den anderen schimpft. Schriftlich an die Vorgesetzten kann man das später natürlich trotzdem machen. Vielleicht hatte er ja auch Gründe für die Maßnahmen?! Vieles klärt sich erfahrungsgemäß im Gespräch. Aber das muss jeder selbst entscheiden. Natürlich kann man sich auch einen Anwalt nehmen. Stellt sich mir nur die Frage, was man damit erreichen will. Das macht sicher Sinn, wenn die Dinge nicht ausgehändigt würden, ansonsten ist das nur unnötig teuer. Denn für eine Beschwerde gelten die drei Fs: formlos, fristlos, furchtlos. Das kann man also auch selber machen. Aber auch das muss natürlich jeder selbst wissen. Für die Probezeit deiner Frau könnte das unangenehme Folgen haben. Es käme schwer auf den Tatbestand an, den der Beamte wählt. Ich würde erstmal Ruhe bewahren und abwarten, ob überhaupt was kommt - oder hat er etwas davon gesagt? Man kann ihn aber auch gleich danach fragen, falls man das Gespräch sucht. |
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Zitat: Hey also bei meiner versicherung habe ich nichts bezahlt ich bin hin gegangen habe gesagt das ich ein 5 Tages Kennzeichen habe möchte und danach anmelden möchte ich habe die doppelkarte bekommen bin zum strassenverkehrsamt gefahren und habe dort 28 euro bezahglt mehr nicht
Zitat von HAIDUK Erstmal würde ich mir ein 5-Tages-Kennzeichen holen um das Auto abzuholen. Sind aber nicht gerade günstig. Liegt so um die 100€ und ist von Landkreis und Landkreis unterschiedlich teuer. Dannach würde ich mir einen Anwalt suchen und mal schaun was sich da machen lässt. Den zumindest den Fahrzeugbrief hättet ihr nicht abgeben müssen, da es sich dabei ja um euere Besitzurkunde handelt. MFG HAIDUK |
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Ich hab auch nix zahlen müssen. |
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