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  • | 12.07.2005 10:47

Hallo

Ich hab mal eine Frage. Und zwar läuft der Tüv bei meinem Vari im Dezember ab. Aber dann ist der nicht mehr angemeldet. Wie lange hab ich Zeit, um neu HU machen zu lassen, ohne das ich eine neue Vollabnahme brauche?


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  • | 12.07.2005 10:48

18 monate


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  • | 12.07.2005 10:56

falsch 24 monate ab dem tag der abmeldung so lang hast du zeit ihn anzumelden tüv zu machen... danach ist ne vollabnahme nötig


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  • | 12.07.2005 11:01

Also brauch im mir um ein halbes Jahr nicht wirklich Gedanken zu machen? *freu*


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  • | 12.07.2005 11:06

Zitat:
Zitat von AralKing
falsch 24 monate ab dem tag der abmeldung so lang hast du zeit ihn anzumelden tüv zu machen... danach ist ne vollabnahme nötig
Hat sich das geändert ? Ich kenn das auch mit "standardmäßig" 18 Monaten und dann kann man eine halbjährige Verlängerung beantragen.


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  • | 12.07.2005 11:23

Zuständig: FD 5 Ordnung
Zulassung und Abmeldung eines Kraftfahrzeuges im Landkreis Osnabrück
Hinweise: Bei vorläufiger Stillegung erfolgt eine automatische Löschung des Fahrzeuges nach 18 Monaten ab Abmeldedatum.

Edit.

Bei der Stilllegung eines Kraftfahrzeuges (Kfz) wird das Kfz zugleich von der Steuer und von der Versicherung befreit. Bei einer vorübergehenden Stilllegung - das heißt die Stilllegung dauert weniger als ein Jahr - genügt die Rückgabe des Kraftfahrzeugscheines an die Zulassungsstelle und die Entstempelung des Kennzeichens. Der Kraftfahrzeugbrief wird dem Eigentümer nach Eintragung des Abmeldevermerkes zurückgegeben. Die Zulassung "ruht". (§ 27 Abs. 6 StVZO, § 29b StVZO, § 29d Abs. 2 StVZO)

Währt die Abmeldung eines Kraftfahrzeuges länger als ein Jahr, dann wird nicht nur die Rückgabe des Fahrzeugscheines und die Entstempelung notwendig, sondern auch die Rückgabe des Kraftfahrzeugbriefes. Dieser wird unbrauchbar gemacht und dem Eigentümer überlassen, eventuell um das Kraftfahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu zulassen (§ 27 Abs. 5 StVZO und § 27 Abs. 7 StVZO).

Nach einem Jahr wird die Zulassung des Kraftfahrzeuges gelöscht (§ 27 Abs. 6 StVZO).


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  • | 12.07.2005 11:25

JA, 18monate ist richtig, früher war das aber mal anders, da konnte man da halt nochmal hinwackeln und das nen halbes jahr verlängern... Wegen 6 monaten brauchste dir kein kopf machen. Aber mach doch jetzt tüv drauf, dann haste in nem halben jahr beim anmelden keine probleme.


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  • | 12.07.2005 11:32

ja will im Winter soviel nochmal machen, das ich dann gleich alles eintragen wollte. Da ich Saison Kennzeichen habe, ist es halt dann nicht möglich im Dezember zum Tüv zu eiern. Und anders ist es einfacher. Schön im März zum Tüv und Hu und Eintragungen machen lassen ist doch viel einfacher. Oder?


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  • | 12.07.2005 11:36

Ja, stimmt auch wieder, wusste ja nicht das du saisonkennzeichen hast... Ist bei mir ja genauso. Wenn du den nämlich normal abmeldest kriegst du ihn erst wieder zugelassen, wenn du ne gültige hu und au vorlegen kannst, aber das ist bei saisonkennzeichen ja gott sei dank nicht so...


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    Mofafahrer


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  • | 12.07.2005 11:38

Richtig. Deshalb ist es so rum echt das einfachste. Und einige sagen mir was von 3-6Monaten. Deshalb dachte ich frage einfach mal :-)

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