Rundumlichter


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  • | 09.10.2005 23:13

Hi,
mich interessiert es mal welche Fahrzeuge Rundumlichter tragen dürfen denn zurzeit fährt bei unseren BMW Händler son Werbe Auto rum das ist komplett Gelb beklebt wie ein Safty Car hat so ein gelbes rundumlich oben drauf und hinten steht drauf Follow me to Walkenhorst also Walkenhorst so heißt das Autohaus außerdem hat es ne STraßenzulassung und fährt auch öfters auf der Straße rum?


Hier mal son Ding also das ist nen Smart die haben aber nen Mini sieht aber genau so aus mit Straßenzulassung usw.

Hier


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    pagenGrillmeister


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  • | 09.10.2005 23:16

Afaik darf jedes Fahrzeug Rundumleuchten tragen, sofern es eine entsprechende Genehmigung dazu besitzt.


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  • | 09.10.2005 23:17

und wie bekommt man so ne Genehmigung?


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    pagenGrillmeister


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  • | 09.10.2005 23:21

Det weß ik net, bin halt kein Fachmann, habs mal im TV gesehen... Denke mal beim Straßenverkehrsamt wird man die beantragen können. Interessieren würde es mich aber auch mal brennend.


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  • | 10.10.2005 00:26

Geregelt im § 52 IV StVZO. Ich nehme jetzt mal nur die Gelben:

Zitat:
Mit einer oder, ... , mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

1. Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder
von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch
rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), ... , gekennzeichnet sind,

2. Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe
geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt
sind. ...

3. Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich
breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung
der Kennleuchten vorgeschrieben hat,

4. Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder
Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.
Wäre also interessant, den Fahrzeugschein zu lesen.

Die höheren Verwaltungsbehörden (und alle Behörden mit noch höherem Status) können allerdings Ausnahmen genehmigen.


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  • | 10.10.2005 11:40

lol ich mache mal nen Foto von den Wagen ich frage mich wie die das Genemigt gekommen haben ist ja eigentlich nur nen Werbewagen


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  • | 10.10.2005 20:05

das indicar bei der formel 1 hat glaub ich auch rundumlichter

Wen interresiert das? Lies den 1.Post und antworte dann - und nicht so ein Spam-Müll:boese:

Das nächste mal ...Name: 53706-2013.gif Größe: 89x39 Dateigröße: 5363 Bytes

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  • | 10.10.2005 21:31

denke mal wenn es vom autohaus ist haben sie es vielleicht als pannenhilfsfahrzeug gemeldet. einfach hinten nen werkzeugkoffer rein und am besten noch die tel nr aufs auto geschrieben und gut.
wäre das einzig logische denke ich wenn nicht über sondergenehmigung.
wobei draufhaben und anmachen dürfen ja sicherlich 2 paar schuh sind oder?


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  • | 10.10.2005 22:23

Das Einschalten regelt der § 38 StVO:

Zitat:
(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

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