mal eine frage - Seite 2

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  • Nickpage von Golf 1 Freak anzeigen Golf 1 Freak



    Rollerfahrer


    128 Beiträge
    Kennzeichen: LWL
  • | 22.03.2006 13:50

Ich würds um mitternacht machen...

Sich hinbringen lassen kann er doch nich, wie soll er denn sein winterauto dort hinbekommen?


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    Fast+Furious Regie


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    Fast+Furious Regie


    1545 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 22.03.2006 14:35

Zitat:
Zitat von NC
(ich will ja nicht Kleinlich sein.. aber @golfy4.. es gibt sowas wie Rechtschreibung ;)....)
ich wollte es nicht schon wieder sagen:D:roll:


@golfy
allein bei so einer frage, packst du dir da nicht selber an den kopf?
lass dich am nächsten tag hinbringen und du hast null probleme...


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    Pagen-Fan


    267 Beiträge
    Kennzeichen: Noh-
  • | 22.03.2006 15:49

Also ich mache das jedes jahr so, mit dem um Mitternacht abholen bzw. hin fahren, wo ist denn da das Problem? Musst das ja nicht jeden Tag machen und das wichtigste ist ja wohl du bist auf der sicheren seite wenn mal was passieren sollte.


  • Nickpage von zulassungsfuchs anzeigen zulassungsfuchs


    Seitenstreifen Parker


    477 Beiträge
    Kennzeichen: DU -
  • | 22.03.2006 15:49

Wenn das Saisonkennzeichen abgelaufen ist, muss das betroffene Fahrzeug bis zum neuerlichen Start im Frühjahr unwiderruflich weg vom öffentlichen Straßenverkehr. Wer sich außerhalb des Zulassungszeitraums zu einem Ausflug verleiten lässt, riskiert laut ADAC ein Bußgeld von 50 Euro. Außerdem drohen ihm drei Punkte in Flensburg. Dabei muss der Inhaber des Kennzeichens noch nicht einmal selbst fahren, es genügt, wenn er jemand anderem die Fahrt ermöglicht.

Selbst das Abstellen auf öffentlichen Straßen und Plätzen kann 40 Euro Geldbuße und drei Punkte in Flensburg kosten. Im öffentlichen Verkehrsraum dürfen nur ordnungsgemäß zugelassene und versicherte Fahrzeuge abgestellt werden. Öffentlicher Parkraum ist auch der allen zugängliche Parkplatz einer Wohnanlage. Und selbst wenn ein Stellplatz im Parkhaus gemietet wird, kann im Mietvertrag stehen, dass dort nur zugelassene Fahrzeuge abgestellt werden dürfen.

Wann die Winterpause für Wohnmobil, Motorrad oder Cabrio beginnt, ist in das Kennzeichen geprägt. Auf Zeit angemeldet werden können Kraftfahrzeuge für mindestens zwei und maximal elf Monate. Dabei gibt die Zahl oberhalb des Strichs den Monat des Beginns und die unterhalb des Strichs den Monat an, an dem der Zulassungszeitraum endet.


Wenn der Fall von Miss No Name 84 eintritt, Gut nacht Matthes!

Wechel die Fahrzeuge um Mitternacht und wenn Du es nicht selber machen kannst oder willst. Lass es von jemanden machen! Kann doch nicht so schwer sein!

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