Geblitzt - Eichprotokoll??


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  • | 25.03.2006 18:39

Ein Bekannter von mir wurde innerorts von einem "Privatblitzer"
"erwischt", und hat nun den Anhörungsbogen bekommen.

Auf diesem steht ja noch kein Betrag, gibt man die Daten allerdings
in einen Tarifrechner ein (z.B. den vom Verkehrsportal),
so ergibt sich eine extrem niedrigeres Bußgeld,
wenn mein Bekannter nur einen km/h langsamer gewesen wäre.

Da es im Internet widersprüchliche Aussagen gibt, hier nun meine Fragen:

1. Kann man als Privatmann ohne Anwalt ein Eichprotokoll des
Blitzgerätes anfordern?
2. Muß man dann auf dem Anhörungsbogen den Verstoß zugeben?
Mein Bekannter war ja definitiv zu schnell, und gibt das auch zu,
er zweifelt ja nur die gemessene Geschwindigkeit (Toleranz) an.


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  • | 25.03.2006 18:45

Privatblitzer sind nicht zulässig. Ich denke, du meinst ein ziviles Fahrzeug?!

1. Ja kann man, bekommt man aber nicht zwingend auch zu sehen.

2. Was ist ein extrem niedriges Bußgeld? Unter 35 € wäre es sogar nur ein Verwarngeld.
Er muss nichts zugeben. Tut er es nicht, würde aus einem Verwarngeldverfahren ein Bußgeldverfahren, was das ganze zusätzlich gebührenpflichtig machen würde. Falls es nicht sowieso ein Bußgeldverfahren ist. Wird ein Bußgeldbescheid gegen ihn erlassen, dann kann er Widerspruch einlegen und das ganze vor Gericht ausfechten.

Die Toleranzen sind festgelegt und lassen sich anhand eines Eichprotokolls kaum in Zweifel ziehen, weil sie durch die Rechtsprechung schon zigfach bestätigt sind. Es sei denn, dass Gerät war ungeeicht.


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  • | 25.03.2006 18:46

knapp daneben ist auch vorbei :D

meine aber mal gehört zu habe das sowas nur über den anwalt geht !


wie kommt es eigendlich das man manch mal verschidene toleranzen "bekommt"
von 3-8km/h habe ich schon gesehen ! wieso gibt es das nix festes z.B. 5km/h ?


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  • | 25.03.2006 18:49

Die Toleranzen sind abhängig vom verwendeten Meßverfahren, dem verwendeten Gerät, der gemessenen Geschwindigkeit und den einzelnen Erlassen der Bundesländer. Das ganze gemischt mit einer Prise Rechtsprechung.


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  • | 25.03.2006 18:52

@Nightwish er schrieb extrem niedrigeres, also er ist wohl nur um einen km/h in die nächste "strafstufe" gefahren


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  • | 25.03.2006 18:59

Ja, Nightwish, es war ein ziviles Fahrzeug.

Wäre er einen km/h langsamer gewesen,
müßte er laut Rechner 35 Euro zahlen, mit der "aktuell zur Last gelegten" Geschwindigkeit wären es 75,60 Euro incl. Gebühren.

Wenn das Gerät ungeeicht gewesen wäre, müßte er ja nichts bezahlen.
Nur dann würde sich ja bei diesen kleinen Beträgen ein Einspruch lohnen.

Die Frage ist die, ob man, wenn man dass Protokoll beantragt, und es ist eins vorhanden, weitere finanzielle Nachteile zu befürchten hat.

Wenn nicht, dann würde sich das Anforden eines Eichprotokolls ja auf jeden Fall lohnen, da ja theoretisch die Möglichkeit besteht, das es kein Eichprotokoll gibt.

Wenn doch, dann kann er ja besser alles zugeben und bezahlen.


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  • | 25.03.2006 19:09

Dachte ich mir doch sowas. Dann geht es nebenbei auch noch um Punkt oder nicht Punkt.

Das Protokoll anfordern darf jeder. Wenn sie es ihn überhaupt sehen lassen, dann könnte sich das hinterher u.U. in der Gebührenhöhe wiederspiegeln. Aber da will ich mich auf nichts festnageln lassen. Das ist ein "kann", kein "muss".

Die theoretische Möglichkeit besteht natürlich. Aber wenn da eine hohe Wahrscheinlichkeit gäbe, hätte der ADAC sicher schon darüber berichtet ;)


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  • | 25.03.2006 19:23

Ja da hast Du wohl recht.

Danke für Deine Antworten.

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