Autokauf: Händler ändert Preis nach belieben


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  • | 11.04.2006 08:32

Geht um den Kääfer den ich hier neulich gepostet hab. Hatten mit dem Händler alles klar, hatten den Wagen zur Probefahrt und haben dem Händler eine Liste gemacht was der für Mänegel hat. Diese sind wir mit ihm durchgegangen, und jeder mangel war kein Problem, das würden die alles fertig machen! Und das sollte alles im Preis mit drin sein. Morgen sollte der Wagen durch den Tüv und angemeldet werden! Stand auch aufm Schild das der Wagen neu Tüv und AU bekommt. Mit diesen Mängeln die er hat würde er keinen neuen Tüv bekommen! Jetzt ruft der Arsch heut morgen an, der Preis war zugesichert, und der meint:

Entweder ihr kauft den so wie er da steht für 2000 € Tüv und AU würd er neu machen, aber die Mängel nicht fertig machen.

Wenn er die auch fertig machen würde, dann würd der 3000 € kosten. Es war alles abgesprochen und von ihm zugesichert, noch nichts unterschrieben, heute abend sollte alles bezahlt werden.

Darf der sowas? Kann man dagegen vorgehen? Das ist doch schon abzocke oder nicht?


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  • | 11.04.2006 08:58

denke ich auch!

nur leider hast du keine handhabe, da du ja keinen schriftlichen vorvertrag hast, oder? ich würd jetzt erst recht die finger von dem auto lassen, wer weiß was der noch für mängel hat. nen ehrlicher kaufmann ist der verkäufer aber schonmal nicht!
wenn er sich verkalkuliert hat, dann ist das sein problem, dass muss er vorher checken...

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  • | 11.04.2006 10:28

Schließe mich meinem Vorredner an. Laß die Finger von dem Fahrzeug, es gibt kein Auto, daß es nur einmal gibt ( Ausnahmen bestätigen die Regel ). Gerade im Bereich Käfer ist das Angebot sehr groß, auch im historischen Bereich. Zu den typischen Mängeln: kauf dir mal die aktuelle " Oldtimer-Markt " , da wird das Thema " Mexiko-Käfer " erschöpfend behandelt, ich denke, das ist übertragbar.

Aloha!:hut:


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  • | 11.04.2006 10:56

werd auch die finger von der karre lassen... nur bin ich halt tierisch sauer... haben aber hier um die ecke schon den nächsten gesehen... da gehts morgen abend hin... mal anschauen und so...


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  • | 11.04.2006 13:05

Nein kann er nicht! Mündliche Vertäge sind auch Verträge!
Aber ob man es letztendlich auch immer beweissen kann ist das andere.

Aber nach so einer Aktion lass lieber die Finger davon.


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    Schiermeier Camper


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  • | 11.04.2006 14:07

wenn ihr zu zweit wart ist auch eine mündlich ewillenserklärung bindend! (wäre sie auch, wenn du allein dort warst aber dann hast du keine zeugen) wenn es zeugen für die absprache gibt kannst du auf dein recht bestehen, notfalls vor gericht! aber guck lieber weiter... der händler ist mir nicht geheuer! poste lieber mal welcher händler das war! dann fallen nicht noch andere auf den herein!


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  • | 11.04.2006 15:19

Jupp stimmt. Laut geltendem Handelsrecht zählt auch der "mündliche Vertrag" wenn du mehr Zeugen hast als er dürfte die Chance gut stehen, dass er dir den Wagen nach Beseitigung der Mängel für 2.000€ verkaufen muss.

Aber so viel Aufwand und das für ein Auto das vielleicht noch mehr Mängel hat würde ich auch sein lassen.
Denn so ein Verhalten lässt nicht gerade auf einen ehrlichen Händler schließen.


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    Erfinder des Rades


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  • | 11.04.2006 15:33

jaja, recht haben und recht bekommen... dazwischen liegt wie immer ein sehr weiter weg!


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  • | 11.04.2006 17:04

Jupp stimmt leider

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