"unfallfrei" beim kauf vom händler


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  • | 20.03.2007 12:53

frage: ich möchte einen 14 jahre alten wagen vom händler für 1.600,- euro kaufen.

Im vertrag unter "der verkäufer garantiert" ist NICHT angekreuzt:

- ...dass das KFZ im besitz beim verkäufer keinen unfallschaden
- ....keine beschädigungen

erlitten hat

und auch nicht, dass das kfz in der übrigen zeit ( 2 vorbesitzer)

- keinen unfallschaden
- keine sonstigen beschädigungen hatte

am kotflügel ist zu sehen, dass schon mal überlakiert wurde.

Sollte man darauf bestehen, dass ein (vor)schaden im vertrag angekreuzt wird
oder ist sowas nicht üblich bzw. wird das normalerweise vom hdl. nicht gemacht ?

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  • | 20.03.2007 12:58

Doch eintragen lassen würde ich das schon auch wenns nur ein Rep. Blechschaden ist.
Wer weiss ob und wie die Umstände waren dass der Koti neu gelackt werden musste.
Frag den Händler ob er es dir einträgt. Im Normal fall sollte die das machen.


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MFG Chris


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  • | 20.03.2007 13:00

bei einem 14 jahre alten auto kann man schon fast davon ausgehen das er ein unfall hatte. da wird dir auch kein händler eine garantie drauf geben das der unfallfrei ist. bei dem preis würde ich mir da eh keine gedanken drum machen.

was ist das denn für ein auto


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  • | 20.03.2007 13:22

der wagen ist ein suzuki swift.

2 jahre tüv / Au macht der Hdl. noch neu.

obwohl man beim tüv ja auch schon die dollsten dinge erlebt hat, denke ich auch ich sollte mir nicht zuviele gedanken machen.


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  • | 20.03.2007 15:41

also unser auto ist auch schon 12 jahre alt und noch komplett unfallfrei! (aber auch von kauf an in erster hand!) also so allgemein kann man das nicht sagen ;)

aber ich würde auf jeden fall was vermerken lassen wenn man deutlich sieht dass der nen unfall hatte, nur ür den fall dass du den wieder verkaufen willst!

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