Chip Tuning nur mit Gutachten
|
Wer in seinem PKW-Motor einen Leistungsteigernden Chip zur Steuerung der Motorelektronik einbaut("Chip-Tuning"), muss den Einbau unverzüglich durch den TÜV oder einer amtlich anerkannten Sachverständigen abnehmen lassen. Ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, meldet der ADAC unter Berufung auf ein Urteil des OLG Karlsruhe (AZ 1 U 187/06). Das gelte auch, so die Richter, wenn für den Chip das Gutachen eines Teschnischen Dienstes vorliegt. |
|
|
|
Und was ist daran jetzt neu? |
|
|
|
Gut, dass der ADAC immer über brandneue Änderungen der Gesetzeslage informiert... |
|
|
|
SIt das schon lange?! wusste ich gar nicht^^ |
|
|
|
Ich glaube bis die Rennleitung mit PC´s zum Auslesen bei einer Kontrolle ausgerüstet sind vergehen noch ein paar Jahre ..... |
|
|
|
wie is n das in nem fall von nem Unfall kontrollieren die dann sowas? Wenn das dann keine Versicherung übernimmt weil die BE ja erloschen ist ist das ja echt scheisse für einen.... |
|
|
|
HIER gibt's noch weitere lesenswerte Infos zu dem Thema! |
|
|
|
Also wenn die dir wirklich mal die Karre zerlegen weil du nen Unfall hattest, dann muss der Wagen entweder extrem auffällig sein oder jemand ist bei dem Unfall ums leben gekommen!!! und grade solche chips da wird das nicht so kontrolliert!!! Bei den P-Boxen vielleicht weil die sieht man schon eher!!! |
|
|