Kein Tüv bei Unfall


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  • | 18.05.2007 17:06

Bin seit April über dem Tüv...
Angenommen ich bin an einem Unfall beteiligt, zahlt die Versicherung trotzdem anteilig? Oder bekomme ich immer die komplette Schuld, weil ich keine aktuelle Tüv-Plalkette habe?
Danke


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  • | 18.05.2007 17:39

Abgesehen das ich das nicht für gut heißen kann/will. Kann es darüberhinaus auch noch sein das du Ärger mit der Polizei wegen Fahrlässigkeit bekommst, wenn man dir nachweißt das der Unfall aus einem defektem Tüv Relevanten Teil resultierte.


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  • | 18.05.2007 17:41

normal kann man ja irgendwie nen monat drüber sein das ist wohl noch ok

aber wie das dann bei nem unfall aussieht weiß ich nicht


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  • | 18.05.2007 21:37

Nein, das hat grundsätzlich nichts miteinander zu tun.

Allerdings könnte eine abgelaufene TÜV-Plakette an einem unfallbeteiligten Fahrzeug die Polizei oder den Sachbearbeiter der Versicherung dazu ermutigen, das Fahrzeug auf technische Mängel untersuchen zu lassen.

Und wenn dann

1. Technische Mängel vorhanden sind, die
2. Unfallursächlich, teilursächlich oder begünstigend sind und
3. Auf mangelde technische Wartung zurückzuführen sind,

könnte dir die Versicherung eine Verletzung deiner Obliegenheitspflichten vorwerfen.

Eine Pauschalaussage wie "Keine TÜV-Versicherung zahlt nicht" trifft nicht zu.


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  • | 19.05.2007 03:34

@ cortez ich habe gehört, dass die Regelung mit dem "1Monat" rüber ist erlaubt, nicht mehr gültig ist? stimmt das? (es sei denn natürlich man hat bereits einen nachuntersuchungstermin, also einmal durchfällt ...


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  • | 19.05.2007 08:27

Hallo. also das hat nicht´s miteinander zu tun. mein bruder hatte vor ca 3 monaten einen unfall. bei ihm war auch 1 monat tüv abgelaufen. die versicherung hat trotzdem bezahlt. obwohl ein gutachter draussen war.


MfG Marcel


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  • | 19.05.2007 11:19

Erst wenn der TÜV-Termin um zwei Monate überschritten ist, muss der Halter Strafe
zahlen. Bei zwei bis vier Monaten Überfälligkeit sind das 15 Euro, bei vier bis acht
Monaten 25 Euro. Wer acht Monate im Verzug ist, muss 40 Euro Strafe zahlen und
bekommt einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.


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  • | 19.05.2007 12:03

Zitat:
Zitat von tibbi
Erst wenn der TÜV-Termin um zwei Monate überschritten ist, muss der Halter Strafe
zahlen. Bei zwei bis vier Monaten Überfälligkeit sind das 15 Euro, bei vier bis acht
Monaten 25 Euro. Wer acht Monate im Verzug ist, muss 40 Euro Strafe zahlen und
bekommt einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.
ziemlich milde strafen wie ich finde...


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  • | 19.05.2007 13:52

wegen obliegenheitsverletzungen ist die versicherung nicht von der leistung frei.
heißt also, zahlen muss sie trotzdem. nur wenn rechtspflichten verletzt werden, muss sie nicht zahlen, bzw. kann dich später in regress nehmen(zb. alkohol am steuer, fahren ohne fahrerlaubnis).

mfg


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  • | 19.05.2007 15:26

Das Inbetriebnehmen eines Fahrzeugs mit technischen Mängeln wäre aber auch eine Verletzung von Rechtspflichten.

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