Tateinheit/Tatmehrheit...(Expertenfrage) - Seite 2

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  • Nickpage von Jasper anzeigen Jasper


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  • | 10.04.2008 10:44

Zitat:
Zitat von McClane
Was machst Du beruflich? LKW-Fahrer? Kfz-Mechaniker?

Ich lese einigen Dummfug anderer Leute, bewerte ihn und kommentiere dann, sowas wird recht ordentlich bezahlt.


Zitat:
Zitat von McClane
Weil der Polizeibeamte eine Ermittlungsperson der StA ist.
Richtig ´, "der StA" aber nicht die StA, immer ein wenig die Reihenfolge beachten, damit es passt. ;)


Zitat:
Zitat von McClane
Nachzulesen im § 152 GVG und in der RiStBV. Und demnach gemäß § 163 StPO verpflichtet ist, Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten.
und wo steht da die Anforderung an die selbständige rechtssichere Bewertung von konsumierenden/konkurrierenden Tatbeständen.


Zitat:
Fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge? Warum soll es das nicht geben?
aus genau den von Dir angeführten Gründen und dem Beispiel des Einbruchs.
Wir sind hier bei einer Abfolge eines Verkehrsunfalls (hatte ich auch geschrieben), nicht bei der grundsätzlich theoretischen Möglichkeit um die Korrektheit der eigenen oder Falschheit einer gegensätzlichen Aussage nachzuweisen.


Zitat:
Beispiel: A fährt bei Dunkelheit mit überhöhter Geschwindigkeit in eine nicht beleuchtete Baustelle, wodurch sein Beifahrer getötet wird. Neben A ist auch der für die Baustelle verantwortliche Bauführer B für den Tod kausal geworden. Daher Bestrafung von A und B wegen fahrlässiger Tötung!
Habe ich doch geschrieben: keine fahrlässige Tötung mit Todesfolge.


Zitat:
Trunkenheit am Steuer, Fahren mit zu hoher Geschwindigkeit, Missachtung der Vorfahrt, falsches Überholen, Nichteinhaltung des gebotenen Abstandes auf der Autobahn liegen unter den Ursachen an erster Stelle. Eine Obduktion ist nur selten erforderlich.
"erforderlich" oder wird darauf nur aufgrund allzu platter "logischer" Schlussfolgerung einfach verzichtet.

Nur mal so als Gedankenansatz:
Der Todesumstand könnte aufgrund der von Dir selber genannten verschiedensten Gründe eben auch nicht in unmittelbarem Zusammenhang (Schuld) mit dem Unfall stehen.

Aufgrund der nicht erkannten Erfordernis wird auf eine Klärung verzichtet und der Fahrer hat völlig unberechtigt eine "Todesanklage" am Hals.

Alles wegen erfahrener Polizeiermittler, die es zwar wissen und hier sogar schreiben, aber im gleichen Absatz zugeben, dass darauf großzügig mal verzichtet wird.


Sorgfaltspflichtverletzung bedeutet:
Das Maß der Sorgfalt richtet sich nach den Umständen sowie nach den persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten des Täters. Daraus ergibt sich die Pflicht zur Sorgfalt. as auch für ermittelnde Polizeibeamte mit Blick auf das Ergebnis einer eventuell einseitigen oder zu "logischen" Ermittlung.


Zitat:
Die Rechtsprechung verlangt dazu die Feststellung, dass der Erfolg (Tod) bei pflichtgemäßem Verhalten vermieden worden wäre (BGH NJW 71, 388).
und das ist ohne erforderliche Obduktion auch möglich.

Durch reine in Augenscheinnahme des ermittelnden Polizeibeamten vor Ort. Woher kann er das? Liegt das am viel beschworenen Automatismus einer Verbeamtung ?

Was macht ein noch nicht Polizeibeamter in solcher Situation, weil er aufgrund einer anderen Karrierestufung eines anderen Bundeslandes zwar Polizist aber noch kein Beamter ist?


Zitat:
..., da nicht festgestellt werden konnte, dass der Tod des Kindes bei rechtmäßigem Verhalten des Kraftfahrers vermieden worden wäre.
Naja, "im Zweifel für den Angeklagten" ist eine grundsätzliche Sache in unserem Rechtswesen.


les nicht wußtest, habe ich Deinen Geist hier ein zweites Mal erhellt.
Zitat:
1. interessant, dass Du weißt, was ich nicht wusste
2. dank für die Erhellung in einem Bereich, der hier überhaupt nicht interessiert, weil er hier aufgrund einer nicht vorhandenen Verbindung nicht zur Anwendung kommt.



Zitat:
*lach* Ach so!Na, dann kann ich mir ja in Zukunft den Unfallerlaß komplett sparen und mich auf Dich beziehen, wenn ich trotz vorliegen einer Hauptunfallursache nur 35 Euro nehme und keine Verkehrsunfallanzeige schreibe.
Nun wird es wirr, einfach nochmal lesen, vielleicht wird es dann ja auch verstanden.


Zitat:
Hopfen und Malz verloren...
Scheint mir auch so


Zitat:
Übrigens, der Fluchtwagen ist nicht tatnotweniges Mittel.
Das der Wagen rot lackiert war, war auch nicht tatnotwendig.


Zitat:
In so einem Forum ist es doch immer wieder lustig zu lesen, wer immer meint, estwas zu wissen, wovon er keine Ahnung hat.
Da kann man nur zustimmen.

  • McClane
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  • McClane
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  • | 10.04.2008 10:48

Ich geb's auf, da Du noch nicht mal willens bist, uns zu erzählen, woher Du denn Dein "Wissen" zu haben scheinst, sondern hier nur Unsinn postest, ist das mein letzter Kommentar in diesem Posting.
Ich beziehe mein Wissen aus den o.g. Fachbüchern, daher denke ich eher nicht, dass Du die selben Bücher vorliegen hast.
Wikipedia hat nicht immer Recht, copy&paste kann jeder. Aber Du solltest, um Dich nicht weiter lächerlich zu machen, das, was Du hier schreibst auch im Ansatz verstehen können.
Habe ich mit dem Job als "Möchtegern-Jurist" --> gescheiterte Existenz, die sich hier wichtig machen will, wohl Recht gehabt.

Oder... Lehrer! Das würde einiges erklären.

Dickie?! Bist DU es?? Alter Wichtigtuer, dass ich von DIR noch mal was lesen muß! Heilige Scheiße!!
Jetzt weiß ich ja ganz bestimmt, wo und vor allem WIE ich Deine Postings einzuordnen habe :015 :dancing: :dancing: :roll: !
Aus dem Internet kopieren und sinnfreies Zeug posten konntest Du ja hier schon ganz prima.

Habe ja lange nichts mehr von Dir dort gelesen, nur eben gerade ein wenig... Man, da rollen sich einem ja die Fußnägel hoch! Wie kann ein Mensch soviel geballten Unsinn verbreiten?


Zuletzt geändert 10.04.2008 14:44 von geloescht_gast. Insgesamt 3 mal.


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  • | 11.04.2008 07:23

Nun wird es ganz wirr, aber auch das liegt komplett daneben.

Lassen wir es gut sein, Du Polizei, Du immer Recht.

  • McClane
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  • McClane
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  • | 11.04.2008 10:07

Jörg, ich weiß ja, das Du es bist.
Ganz genau, lassen wir es gut sein.

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