nummernschild hinten umsetzen


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  • | 25.01.2011 20:52

Hallo,
an mein Golf 1 cabrio kommt die tage eine gecleante Heckklappe(sobald lacker fertig ) nun will bzw muss ich das Nummernschild ja umsetzen mein Gedanke war es rechts an die Seite unter die Stoßstange zu setzen und mit 2 Nummernschildbeleuchtungen (mit e Prüfzeichen ) vom motorrad zu beleuchten jeweils 3 leds . Nun meine Frage ist dies Rechtlich überhaupt machbar muss ich da ihrgendwas Eintragen lassen gibt es ihrgendwelche Mindesthöhen die ich zu beachten hab .

danke schonmal im vorrab für die Antworten


mfg coolcrosser

  • silversurfer_TDI
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  • silversurfer_TDI
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  • | 25.01.2011 21:16

also ich denke soweit ich das verstanden habe brauchst du keine änderungen im brief vorzunehmen zu lassen aber frag bitte vorher deinen tüvver nach ob das so genehmigt wird oder nicht . weil sicher ist sicher

  • Seatquäler
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  • Seatquäler
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  • | 25.01.2011 21:17

- Die Mitte des Kennzeichens darf nicht rechts von der Längssymmetrieebene des Fahrzeuges liegen.
- Der linke Rand des Kennzeichens darf über die maximale Fahrzeugbreite nicht hinausragen.
- Das Kennzeichen muss senkrecht oder annähernd senkrecht zur Längssymetrieebene stehen.
- Neigung zur Senkrechten: Das Kennzeichen hat grundsätzlich senkrecht zu stehen wobei Abweichungen bis zu 5° zulässig sind. Nur wenn dies aufgrund der Fahrzeugform erforderlich ist, so kann das Kennzeichen auch mehr geneigt sein. Bis zu 30° zur Senkrechten, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben gerichtet ist und der Abstand des oberen Kennzeichenrand zur Fahrbahn maximal 1,20m beträgt, bzw. bis zu 15° zur Senkrechten, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten gerichtet ist und der Abstand des oberen Kennzeichenrand zur Fahrbahn mehr als 1,20m beträgt.
- Der Abstand zwischen dem unteren Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn muss mindestens 0,3m betragen. Der Abstand zwischen dem oberen Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn darf nicht mehr als 1,20m betragen. Kann dieser Wert in der Praxis nicht eingehalten werden, so kann dieser Wert überschritten werden, er muss aber so nah an diesem Wert liegen wie es mit der Bauart des Fahrzeuges vereinbar ist und darf einen Wert von 2,00m keinesfalls überschreiten.
- Zusätzlich müssen folgende Winkel zur Lesbarkeit des Kennzeichens eingehalten werden:
Seitlich : jeweils 30° rechts und links
Nach oben : 15°
Nach unten : 0° ( bzw. 15° wenn der obere Rand des Kennzeichens mehr als 1,2m über der Fahrbahn liegt)


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  • | 25.01.2011 21:35

Zitat:
Zitat von Seatquäler
- Die Mitte des Kennzeichens darf nicht rechts von der Längssymmetrieebene des Fahrzeuges liegen.
- Der linke Rand des Kennzeichens darf über die maximale Fahrzeugbreite nicht hinausragen.
- Das Kennzeichen muss senkrecht oder annähernd senkrecht zur Längssymetrieebene stehen.
- Neigung zur Senkrechten: Das Kennzeichen hat grundsätzlich senkrecht zu stehen wobei Abweichungen bis zu 5° zulässig sind. Nur wenn dies aufgrund der Fahrzeugform erforderlich ist, so kann das Kennzeichen auch mehr geneigt sein. Bis zu 30° zur Senkrechten, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben gerichtet ist und der Abstand des oberen Kennzeichenrand zur Fahrbahn maximal 1,20m beträgt, bzw. bis zu 15° zur Senkrechten, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten gerichtet ist und der Abstand des oberen Kennzeichenrand zur Fahrbahn mehr als 1,20m beträgt.
- Der Abstand zwischen dem unteren Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn muss mindestens 0,3m betragen. Der Abstand zwischen dem oberen Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn darf nicht mehr als 1,20m betragen. Kann dieser Wert in der Praxis nicht eingehalten werden, so kann dieser Wert überschritten werden, er muss aber so nah an diesem Wert liegen wie es mit der Bauart des Fahrzeuges vereinbar ist und darf einen Wert von 2,00m keinesfalls überschreiten.
- Zusätzlich müssen folgende Winkel zur Lesbarkeit des Kennzeichens eingehalten werden:
Seitlich : jeweils 30° rechts und links
Nach oben : 15°
Nach unten : 0° ( bzw. 15° wenn der obere Rand des Kennzeichens mehr als 1,2m über der Fahrbahn liegt)

Ey @Seat... , hast nen ABI im Kennzeichen montieren?????? :engel:


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  • | 25.01.2011 21:54

@seat.... also heißt das im klartext ich kann das kennzeichen nur mittig hinten anbringen nicht rechts in der ecke

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  • | 25.01.2011 22:02

Zitat:
Zitat von coolcrosser
@seat.... also heißt das im klartext ich kann das kennzeichen nur mittig hinten anbringen nicht rechts in der ecke

Nein Rechts nicht Links ist egal....

Hauptsache 30 Cm über dem Boden und in Maximal 2 M höhe und beleuchtet :D

@ Focus
Ja fast :D solche Texte habe ich gespeichert auf dem Rechner :D
Aber Du brauchst Abitur um die STVZO zu verstehen

Edit habs noch mal editiert so das es Korrekt ist


Zuletzt geändert 26.01.2011 17:39 von geloescht_gast. Insgesamt 1 mal.


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  • | 25.01.2011 22:06

alles kla genau die antwort wollt ich habn ;-) besten dank


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  • | 26.01.2011 12:00

Zitat:
Zitat von Focus-Driver


Ey @Seat... , hast nen ABI im Kennzeichen montieren?????? :engel:


ich wollte es gerade sagen... :roll:


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  • | 26.01.2011 12:12

Wenn ich den Text richtig verstehe, darf es sehrwohl links versetzt angebaut werden, aber nicht nach rechts versetzt, oder? Ergibt sich aus Punkt 1 in dem Text.


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  • | 17.04.2011 09:43

moin.

das kennteichen darf also NICHT nach unten geneigt sein??
das ist mist ...


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  • | 17.04.2011 11:35

Meines Wissens nicht, von wegen der Lesbarkeit!


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  • | 17.04.2011 12:58

Zitat:
Zitat von Focus-Driver
Ey @Seat... , hast nen ABI im Kennzeichen montieren?????? :engel:

Ne, hatter versucht, aber im Fach Plaketten-Kleben isser durchgefallen. :engel:
Hatter doch glatt vorne und hinten vertauscht, nech, klener? :015 :015 :015 :015

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