ebay problem mal wieder
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mal wieder ebay... |
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Hast du den Typen noch mal angerufen? Vieleicht wars ja nur ein Versehen. |
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Ebay löscht nicht alle Informationen nach 90 Tagen - sie sind Dir nur nicht mehr zugänglich nach dieser Zeit. Dein Anwalt kann bewirken, daß ebay mit der Wahrheit rausrückt. Was sie auch machen... |
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lol sehr witzig! du hast als privatkunde bei ebay 1 monat widerrufsrecht. |
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Hm... Bei mir kam so nen Schreib damals etwa 18 Monate nach Auktionsende ohne nennenswerte Infos über die eigentliche Sache. Ich damit zum Anwalt, der meinte dann sinngemäß: Zitat: Wo hast du das her mit dem "Widerrufsrecht bei eBay"?Zitat von dp303 lol sehr witzig! du hast als privatkunde bei ebay 1 monat widerrufsrecht.[...] schreib dem anwalt dass du von deinem widerrufsrecht gebrauch gemacht hast. und dann warten es kommt Das Widerrufsrecht kann der Endverbraucher erst nutzen, wenn er die Ware erhalten hat, nicht vorher. Solange müssen beide Seiten ihren Teil des Vertrages einhalten, auch wenn dieser im Nachhinein evtl. widerrufen wird. |
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ja habe ich was anderes geschrieben? defakto ist es ja nunmal völlig egal ob ich vor oder nach erhalt der ware widerrufe, vorher ist sogar für den händler noch etwas netter und billiger, weil er den versand nicht doppelt zahllt bzw gar nicht. |
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Hm... |
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hast du keinen rechtsschutz? nimm dir doch auch nen anwalt kostet doch dann nix. meistens wollen die einen eh nur verarschen und wenn die sehen du wehrst dich lassen sie dich in ruhe. |
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@KingofBohmte ok du hast gewonne, was diskutiere ich hier eigentlich ist ja nur mein täglicher job |
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I know, war auf deine Pauschalaussage Zitat: bezogen, die de facto so falsch ist... Aber wenn es dein "täglicher Job" ist, dann würde ich von deiner Seite doch etwas mehr Genauigkeit erwarten, aber das nur so am Rande ohne jeglichen Anteil der Kritik bzw. des Angriffs...
Zitat von dp303 du hast als privatkunde bei ebay 1 monat widerrufsrecht. |
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ich gehe montag also mal damit zum anwalt, ich hatte zwar vorher schon diesen text verfasst, aber den brauche ich ja jetzt erstmal nicht abschicken. ist nur ein auszug aus dem was ich geschrieben habe, aber das wichtigste steht drin. wie gesagt schicke ich es NICHT ab. |
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ach ja, könnte man den verkäufer eigentlich abmahnen lassen? weil der verkäufer hat dies in seinen agb, was in den punkten fristbeginn, frankierung und reduzierte ware eindeutig den im vorigen post genannten §en des bgb widerspricht: Zitat:
5. Rückgaberecht Wir garantieren für nicht benutzte Ware ein Rückgaberecht innerhalb von 1 Monat per Brief. Die Rückgabefrist wird gewahrt durch das fristgerechte Absenden der Ware (Rechnungsdatum). Die Rücksendung wird von uns nur angenommen, wenn sie ausreichend frankiert wurde. Das Rückgaberecht ist nicht gültig für preisreduzierte Ware und anläßlich von Sonderverkaufsaktionen. |
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Also das was du egschrieben hast würde ich nicht machen. Dawürde ich lieber den vollen betrag zahlen udn das Teil zurückschicken lassne und mir von ihm die Versandkosten wiedergeben lassen, warum soll man so einem noch das maximal mögliche zukommenlassen und ihm alle arbeit ersparen, soll er sich doch mit rumschlagen und schön die versandkosten zahlen...das ist halt dein recht. |
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Ich würd erst mal abwarten und nichts tun, entweder melden die sich noch mal und dann kannst du weiter sehen, oder die melden sich (wahrscheinlich) nicht mehr. |
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