GEZ gebühren - Seite 2

Seiten: 3< 123>

  • Nickpage von Kleiner V6 anzeigen Kleiner V6



    Seitenstreifen Parker


    545 Beiträge
    Kennzeichen: OS

  • Nickpage von Kleiner V6 anzeigen Kleiner V6



    Seitenstreifen Parker


    545 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 12.09.2007 18:46

so schauts aus :D


  • Nickpage von campino89 anzeigen campino89



    Redaktionsleitung



    8651 Beiträge
    Kennzeichen: SU

  • Nickpage von campino89 anzeigen campino89



    Redaktionsleitung



    8651 Beiträge
    Kennzeichen: SU
  • | 12.09.2007 18:53

Zitat:
Zitat von vwhome.de
Ich soll also Gebühren dafür zahlen, dass ich ein Gerät besitze, um Öffentlich-Rechtliches zu empfangen, obwohl ichs nicht gucke / nutze?
Tja, dann werd ich mal ganz schnell Kindergeld beantragen. Ich habe zwar noch keine Kinder, aber das Gerät ist vorhanden.

:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D
Ein oft benutzter Vergleich ders eigentlich trifft:ok:


Ich mein ich schau eigentlich kein ARD/ZDF höchstens Sportschau und wenn so mal Fußball kommt, aber dann kommt meist genauso viel Werbung wie bei den privaten auch, da verstehe ich nicht, warum man dann noch zahlen soll?


  • Nickpage von vw-süchtiger anzeigen vw-süchtiger



    Abgasjunkie


    240 Beiträge
    Kennzeichen: BRA-
  • | 12.09.2007 19:50

Zitat:
Zitat von vwhome.de
Ich soll also Gebühren dafür zahlen, dass ich ein Gerät besitze, um Öffentlich-Rechtliches zu empfangen, obwohl ichs nicht gucke / nutze?
Tja, dann werd ich mal ganz schnell Kindergeld beantragen. Ich habe zwar noch keine Kinder, aber das Gerät ist vorhanden.

:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D
:applaus::applaus: also besser kann man das garnicht sagen :D

naja ich sag immer gez ist wie ne sekte... ich bezahl zwar aber auch nur weil damals meine mutter den typen reingelassen hat... sonst würde ich auch nicht zahlen... die können ein eigentlich nicht zwingen zu bezahlen oder ?
also wenn ich mich da jetzt wieder abmelde und son typ kommt bei mir vorbei, werde ich sagen das ich kein tv oder radio hab :D


  • Nickpage von gnmpf74 anzeigen gnmpf74



    Handbremse-Wender


    3107 Beiträge
    Kennzeichen: HB

  • Nickpage von gnmpf74 anzeigen gnmpf74



    Handbremse-Wender


    3107 Beiträge
    Kennzeichen: HB
  • | 12.09.2007 20:17

Zitat:
Zitat von Passat3bW8
gibt es autoradios ohne radioteil?ich höre eh kein radio im auto..da will ich schön mein tecno und trance hören von mp3 oder cd..
Gibt doch DIN-DVD Player mit 7" Monitor, wo kein Radio eingebaut ist...


  • Nickpage von Maxtor anzeigen Maxtor



    Zufahrtdichtparker


    1102 Beiträge
    Kennzeichen: HDTV

  • Nickpage von Maxtor anzeigen Maxtor



    Zufahrtdichtparker


    1102 Beiträge
    Kennzeichen: HDTV
  • | 12.09.2007 20:21

Tzz wenn die mal zu mir kommen sag ich ich bin ein Naturbursche:D

ich hab kein tv oder radio^^


  • Nickpage von *BlackStar* anzeigen *BlackStar*



    Fast+Furious Regie


    1545 Beiträge
    Kennzeichen: OS

  • Nickpage von *BlackStar* anzeigen *BlackStar*



    Fast+Furious Regie


    1545 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 12.09.2007 20:23

Zitat:
Zitat von W8
Ich zahl freiwillig, darum muss ich mir auch keinen Kopf um irgendwelchen Ärger machen... Weil reich rechtlich müsstet Ihr für eure Radios im Auto auch zahlen... Und um das nachzuvollziehen, ob ihr ein Autoradio in eurem Wagen habt, braucht man keinen Durchsuchungsbefehl...
Mache ich genauso.
Für mich ist die GEZ aber auch der reinste Gaunerladen...


  • Nickpage von ChrisCross anzeigen ChrisCross



    Führerscheinfälscher


    4444 Beiträge
    Kennzeichen: OS

  • Nickpage von ChrisCross anzeigen ChrisCross



    Führerscheinfälscher


    4444 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 12.09.2007 20:27

Mafia-Verein mit staatlicher Unterstützung! ;)

Reinlassen musst du erstmal garkeinen, es sei denn er hat einen richterlichen Durchsuchungsbefehl... und den zu bekommen ist für einen GEZ-Mann sehr sehr schwer. Da sind die teilweise eher so stumpf und geben sich als jemand aus, der sie nicht sind um in die Wohnung zu kommen und outen sich dann.
Bei Gewerbebetrieben ist das was anderes, weil die ja öffentlich und für jeden zugänglich sind. Deswegen werden die auch am meisten besucht und bestraft. ;)

  • Seatquäler
    Gast
  • Seatquäler
    Gast
  • | 12.09.2007 22:02

Ich hatte das zwar schonmal in nem Anderen Thread gepostet aber um zum Kernschluss zu kommen :

http://www.gez.de/door/service/abme..dung/index.html
Das Formular ausfüllen und einschicken .....

Den Typen nicht reinlassen wenn er kommt und es gibt nur 3 GEZ Schreiben die jedoch nur der Einschüchterung dienen (Leider )

Zum Thema Geräte verkaufen es ist nach dem Gesetz niemand verpflichtet gegenüber der GEZ Angaben über den Verbleib der rundfunkgeräte zu geben.

Ich selber streite mich mit dem Verein seit ca. 1 Jahr und finde es immer wieder Lustig mit was für Versuchen die Jungs es probieren. Der derzeitige Höhepunkt ist das ich einen GEz Beauftragten (Subunternehmer im Sinne des Gesetztes) Unter Gewalt nach Hausfriedensbruch vom grundstück entfernen musste
(würde gerne mehr dazu sagen aber ist ein schwebendes Verfahren daher nur bedingt Infos )

Oder diesen Musterbrief dort hinschicken :D :

Zitat:
28. Februar 2005

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit melde ich alle meine Rundfunkgeräte, also Fernsehen und Radio bei Ihnen ab. Nehmen Sie diese Abmeldung bis 31. März 2005 vor.

Begründung:

Als sog. „Teilnehmer“ habe ich bisher durch die Mitfinanzierung Ihres Systems an (mutmaßlichen*) Straftaten und anderen für mich unvertretbaren Handlungen „teilgenommen“.

Ich habe mittlerweile sehr viele Sachverhalte gesammelt, auf die Straftatbestände zutreffen (könnten*): Insbesondere handelt es sich dabei um Hausfriedensbruch (§123 StGB) und Nötigung (§240 StGB) durch (über-)eifrige Gebührenbeauftragte. Die Taktik Ihrer Fahnder (scheint zu sein*): Täuschen, drohen, einschüchtern und dann so schnell und so viel wie möglich Beute machen! Hierfür liegen mir schriftliche Zeugenaussagen vor.

Aber nicht nur Ihre freiberuflichen Beauftragten stehen im Verdacht, strafbare Handlungen begangen zu haben. Mir liegen diverse Fälle vor, in denen der Anfangsverdacht besteht, dass die GEZ selbst in betrügerischer Absicht Geräteabmeldungen (endgültige und befristete) fälschlicherweise für rechtswidrig erklärt. Auf diese Weise soll der Bürger entweder ganz von seinem Vorhaben, die Geräte abzumelden abgebracht, oder zumindest ein Zeitaufschub erreicht werden. Wenn überhaupt, wird die Kündigung dann erst Monate später vollzogen, wodurch die GEZ (möglicherweise*) unrechtmäßig das Vermögen der Bürger schädigt. Dieses mutmaßlich kriminelle Vorgehen (§ 263 StGB) wird nicht nur gelegentlich praktiziert, sondern, nach meinen Unterlagen zu urteilen, im ganz großen Stil. Da es hier insgesamt um große Summen und viele Geschädigte geht, liegen auch hier polizeiliche Ermittlung und Strafverfolgung im öffentlichen Interesse.

Auch die Beihilfe zu solchen Taten ist strafbar (§ 27 StGB). Sollten Sie durch ein deutsches oder europäisches Gericht zur Rechenschaft gezogen werden, sitzen auch diejenigen zusammen mit der GEZ auf der Anklagebank, die sie finanziell unterstützen oder unterstützt haben - also die sog. Rundfunkteilnehmer, in diesem Fall also ich.

Ich möchte Sie nicht länger darin unterstützen, Behinderte, ehemalige Obdachlose, Hilflose und verarmte Menschen auszunehmen. Ihre Methoden entsprechen weder unserer demokratischen Kultur noch meinen persönlichen ethischen Vorstellungen.

Auch wenn eine gerichtliche Aufarbeitung ausbleiben sollte (weil z.B. gar nicht erst gegen Sie ermittelt wird...!), kann mir eine (finanzielle) Beteiligung an Ihren Machenschaften nicht mehr zugemutet werden. Ich berufe mich dabei u.a. auf das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2, Abs. 1 GG) „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ Das bedeutet im Umkehrschluss auch, dass ich mich nicht an Handlungen zu beteiligen brauche, die die Rechte anderer verletzen, gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstoßen.

Ferner berufe ich mich auf Art. 5 Abs. 1 GG und Art. 10 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Auch hier sind Umkehrschlüsse zulässig: Jede Person hat demnach auch das Recht, sich NICHT aus den genannten Quellen zu unterrichten und sich NICHT zu äußern und sich NICHT an der (finanziellen) Unterstützung von Äußerungen zu beteiligen. Außerdem verbietet die EMRK behördliche Eingriffe in das freie Informationsrecht und die Meinungsfreiheit.

Rein vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass ich Strafanzeige gegen mich selbst wegen Beihilfe an den o.g. Straftaten bei der zuständigen Staatanwaltschaft erstatten werde, wenn Sie die hiermit von mir an Sie übermittelte Geräte-Abmeldung nicht vornehmen. Was ich von Ihnen erwarte, ist eine schlichte Bestätigung meiner Geräteabmeldung. Sie wissen ja: Abmelden ist nicht genehmigungspflichtig!

Meine Rundfunkgeräte habe ich im Übrigen verschenkt.

Bernd Höcker

PS.: Sie werden froh sein, wenn Sie mich als Teilnehmer los sind. Das können Sie mir glauben.
[/qoute]

Motto: Von der Stasi lernen, heißt siegen lernen... oder was?

Und sonst etwas zum lesen hier
http://www.gez-abschaffen.de/


  • Nickpage von Boensel anzeigen Boensel



    Pagen-Freak


    325 Beiträge
    Kennzeichen: CvD

  • Nickpage von Boensel anzeigen Boensel



    Pagen-Freak


    325 Beiträge
    Kennzeichen: CvD
  • | 12.09.2007 22:13

Zitat:
Zitat von ChrisCross
Bei Gewerbebetrieben ist das was anderes, weil die ja öffentlich und für jeden zugänglich sind. Deswegen werden die auch am meisten besucht und bestraft. ;)
mööööööööööp ... will ich sehen, wie Du bei Karmann so am Pförtner vorbei marschierst ;) :D


Name: 149085-25857.jpg Größe: 289x399 Dateigröße: 21786 Bytes

Steht eigentlich an jeder Tür in jedem mittelständischem Betrieb. ;)

  • Seatquäler
    Gast
  • Seatquäler
    Gast
  • | 12.09.2007 22:25

Zitat:
Zitat von Boensel
Zitat:
Zitat von ChrisCross
Bei Gewerbebetrieben ist das was anderes, weil die ja öffentlich und für jeden zugänglich sind. Deswegen werden die auch am meisten besucht und bestraft. ;)
mööööööööööp ... will ich sehen, wie Du bei Karmann so am Pförtner vorbei marschierst ;) :D


Zitat:
Zutritt für Unbefugte verboten!
Steht eigentlich an jeder Tür in jedem mittelständischem Betrieb. ;)
Aso und eins nicht verwechseln Gema und GEz sind 2 verschiedene Sachen Die Gema vertritt Künstler und fordert Tantiemen ein ----- Die GEz Rundfunkgebühren daher müßen Diskos Partys etc. beides Zahlen (Info GEMA HP )

Da ich ja auch ebenfalls einen Betrieb gemeldet habe (Gaaaaannnzzzz klein aber fein :D) Kann ich dazu sagen das die GEz hierbei keinerlei Unterschied macht. Das sogn. Betriebsschild "Für unbefugte verboten" umgehen diese herren ganz einfach so damit das Sie sich als Kunden ausgeben.
Und Ihnen der Zugang zu dem Betrieb bzw. Verkaufsräumen gestattet ist (Aussage Anwalt). Was die meisten leider nicht wissen auch wenn der GEZ Beauftragte ein Radio oder fernseher in einem Betrieb sieht so kann dies Konsequenzen geben
Tipp:
Hierbei ist immer vom Hausrecht gebrauch zu machen und ein Hausverbot auszusprechen und auf Nachfragen sollte auch die Aussage verweigert werden wem Die geräte gehören ..... das ist der einfachste weg


  • Nickpage von Passat3bW8 anzeigen Passat3bW8



    Schiermeier Camper


    646 Beiträge
    Kennzeichen: ST

  • Nickpage von Passat3bW8 anzeigen Passat3bW8



    Schiermeier Camper


    646 Beiträge
    Kennzeichen: ST
  • | 12.09.2007 22:33

hallo.. ich habe eine ankündigung der zwangsvollstreckung bekommen von einer zwecksverbandskasse.. da steht :ein widerspruch gegen die forderung ist weder dem grunde noch der höhe nach möglich,weil widersprüche dieser art nur gegen den festsetzungsbescheid vorgebracht werden können.

das heisst bezahlen,abmelden??

  • Seatquäler
    Gast
  • Seatquäler
    Gast
  • | 12.09.2007 22:40

Zitat:
Zitat von Passat3bW8
hallo.. ich habe eine ankündigung der zwangsvollstreckung bekommen von einer zwecksverbandskasse.. da steht :ein widerspruch gegen die forderung ist weder dem grunde noch der höhe nach möglich,weil widersprüche dieser art nur gegen den festsetzungsbescheid vorgebracht werden können.

das heisst bezahlen,abmelden??
Ähhmmmm Anwalt hilft ....
Das ist ja schon recht ernst

Ansonsten was steht genau dort drin :
Dieser Text ?
Wenn Sie ihren Rücktsand von xxx€ nicht binnen 14 Tagen (Datum) nicht begleiten werden wir Vollstreckungsassnahmen gegen Sie anstreben ?

Dann sofort einspruch einlegen (per einschreiben Rückschein) und zum Anwalt Hilfreich wäre wenn das schreiben einsehbar währe (einscannen und hier veröffentlichen etc.) das problem bei einem vollstreckungsbescheid ist , das dieser als Titel angesehen
wird und 30 Jahre gültigkeit hat. Bei einer Vollstreckung kann dies erhebliche Kosten nach sich ziehen.

ICh würd dir gerne mehr Infos geben aber da ich keine Studierter Jurist bin und keine falschen Infos geben möchte Rate ich dir so schnell wie möglich einen Anwalt aufzusuchen (Erstberatung ist Kostenlos)
Ich hoffe das hilft Dir etwas weiter


  • Nickpage von TheBrain anzeigen TheBrain



    Fast+Furious Statist


    1413 Beiträge
    Kennzeichen: WAF

  • Nickpage von TheBrain anzeigen TheBrain



    Fast+Furious Statist


    1413 Beiträge
    Kennzeichen: WAF
  • | 12.09.2007 23:08

Wegen dem geschäft: Ich werde in den nchsten Tagen ein Gewerbe anmelden für einige Websites bzw. eine Hauptwebsite und kein einziger meiner Kunden hat das Recht darauf mal eben mein Gelände zu betreten wenn ich hier als Firmenadresse meine Privatadresse angebe....wenn du also meinen die müssten hier mal auftauchen, gehe ich ja wohl davon aus, dass ich diese Subjekte sofort von unserem Grundstück entfernen darf nach Aufforderung, denn nur weil ich Gewerbebetreibend wäre heißt es doch nicht, dass ich gleich einen Verkaufsraum besitze für Kunden, Kunden kommen schließlich auch nicht in die Lager von Onlineshops oder wie auch immer. :frage:

edit: und wenn die aunoch ankommen bei einem Unternehmen welches im Internet aktiv ist und eine Website betreibt, boh dann lach ich diese Spinner dermaßen aus, dass die mir erzählen wollen ich müsse für meine Rechner und Server GEZ zahlen, wo ich doch derjenige bin der zumindest einen Teil des Internets schafft und nicht die deppen, die garnichts dazu beitragen.....


  • Nickpage von Passat3bW8 anzeigen Passat3bW8



    Schiermeier Camper


    646 Beiträge
    Kennzeichen: ST

  • Nickpage von Passat3bW8 anzeigen Passat3bW8



    Schiermeier Camper


    646 Beiträge
    Kennzeichen: ST
  • | 12.09.2007 23:16

Zitat:
Zitat von Seatquäler
Zitat:
Zitat von Passat3bW8
hallo.. ich habe eine ankündigung der zwangsvollstreckung bekommen von einer zwecksverbandskasse.. da steht :ein widerspruch gegen die forderung ist weder dem grunde noch der höhe nach möglich,weil widersprüche dieser art nur gegen den festsetzungsbescheid vorgebracht werden können.

das heisst bezahlen,abmelden??
Ähhmmmm Anwalt hilft ....
Das ist ja schon recht ernst

Ansonsten was steht genau dort drin :
Dieser Text ?
Wenn Sie ihren Rücktsand von xxx€ nicht binnen 14 Tagen (Datum) nicht begleiten werden wir Vollstreckungsassnahmen gegen Sie anstreben ?

Dann sofort einspruch einlegen (per einschreiben Rückschein) und zum Anwalt Hilfreich wäre wenn das schreiben einsehbar währe (einscannen und hier veröffentlichen etc.) das problem bei einem vollstreckungsbescheid ist , das dieser als Titel angesehen
wird und 30 Jahre gültigkeit hat. Bei einer Vollstreckung kann dies erhebliche Kosten nach sich ziehen.

ICh würd dir gerne mehr Infos geben aber da ich keine Studierter Jurist bin und keine falschen Infos geben möchte Rate ich dir so schnell wie möglich einen Anwalt aufzusuchen (Erstberatung ist Kostenlos)
Ich hoffe das hilft Dir etwas weiter
habs mal eingescannt..
Name: 149087-12684.jpg Größe: 1700x2338 Dateigröße: 265688 Bytes
Name: 149088-12684.jpg Größe: 1700x1341 Dateigröße: 166916 Bytes

  • Seatquäler
    Gast
  • Seatquäler
    Gast
  • | 12.09.2007 23:18

@the Brain
Ja die werden kommen da sei dir sicher das ist wie mit Herpes einmal gehabt kommt auch immer wieder (Anm. Dies war ein symbolischer vergleich )

Du kannst jederzeit von deinem Hausrecht gebrauch machen und entsprechende Personen auffordern das Gelände zu verlassen... sollten diese deiner Aufforderung nichtsofort nachkommen empfehle ich die Nummer 110 diese herren sind in dem Fall der bessere weg (Gewalt ist keine lösung musste ich feststellen )

Nur als Info bevor ich noch verhaftet werde Laut Rundfunkgebühren Staatsvertrag bist du sogar verpflichtet als Selbstständiger Alle Geräte anzumelden. Wie es in der Praxis aussieht ist jedoch deine Sache .
Da dies ein öffentliche Forum ist kann ich dir nur den folgenden Link empfehlen

http://www.GEZ-abschaffen.de dort stehen auch genügend rechtliche hinweise :D


@Passat3bW8

Anwalt und klären das ist schon Akkut

Seiten: 3< 123>

Deinen Freunden empfehlen