Abgeschnallt: Die Sache mit der Haftung

| 07.02.2018


Doch weit gefehlt. "Der Beifahrer ist selbst dafür verantwortlich, dass er sich anschnallt und muss demnach auch das Bußgeld von 30 Euro zahlen", sagt Anka Jost, Kfz-Expertin bei der R+V24-Direktversicherung.

Vor Fahrtantritt müssen Autofahrer aber dafür sorgen, dass alle Sicherheitsgurte einwandfrei funktionieren. "Wenn der Beifahrer seinen Sicherheitsgurt trotzdem nicht anlegen möchte, sollten Fahrer ihre Begleitung auf ihre Anschnallpflicht verstärkt hinweisen", empfiehlt die Kfz-Expertin. "Denn das Risiko, bei einem Autounfall selbst bei niedriger Geschwindigkeit verletzt zu werden, ist ohne Sicherheitsgurt sehr hoch." Der Sicherheitsgurt verhindert nicht nur, dass der Betroffene bei einem Aufprall geschleudert wird, sondern auch, dass er dabei seine Begleitung - und in diesem Fall womöglich auch sich selbst - verletzt. Doch auch wenn der Beifahrer sich weiter nicht anschnallen möchte, dürfen Autofahrer losfahren.

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Autofahrer müssen dafür sorgen, dass Kinder immer angeschnallt sind und es auch bleiben. Das bedeutet, auch wenn sich ein Kind während der Fahrt selbstständig aus dem Sicherheitsgurt befreit, haftet der Autofahrer.

Anders ist die Rechtslage, wenn Kinder mitfahren. Hier haben Fahrer eine besondere Fürsorgepflicht und müssen dafür sorgen, dass die schutzbedürftigen Mitfahrer angeschnallt sind und es auch bleiben. Das bedeutet, auch wenn sich ein Kind während der Fahrt selbstständig aus dem Sicherheitsgurt befreit, haftet der Autofahrer. mid/wal Bildquelle: Volvo






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