Gericht: Kaufrücktritt trotz Software-Update möglich

| 12.04.2018


In einem Einzelfall hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Köln eine möglicherweise richtungweisende Entscheidung getroffen: Die Richter erklärten, dass einem Autokäufer auch dann ein Rücktrittsrecht zustehen kann, wenn vor dem Rücktritt vom Kaufvertrag das Software-Update aufgespielt wurde.

Laut der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft aus Lahr hatte der Kläger seine Werkstatt beauftragt, das Update bei seinem Audi A4 2.0 TDI durchzuführen. Kurz darauf trat er vom Kaufvertrag zurück. Begründung: Die Leistung habe sich verschlechtert, der Verbrauch erhöht. Zudem führe das Update zu einem erhöhten Verschleiß.

Name: 2323171.jpg Größe: 600x399 Dateigröße: 39491 Bytes
- Ist der Motor nach dem Software-Update wirklich sauberer? Diesen Nachweis muss nach Ansicht eines Gerichts das Autohaus erbringen.

"Im Prozess bestritt das Autohaus, dass überhaupt ein Mangel vorliegt, und selbst wenn ein der Mangel vorgelegen haben sollte, sei dieser durch das Update beseitigt worden", so die Anwälte. Das Landgericht Aachen wies die Klage zurück, jetzt läuft die Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln. Das erklärte, dass auch nach Durchführung des Software-Updates eine Rückabwicklung möglich sei und drehte die Beweislast um: Den Nachweis dafür, dass das Update nicht die angegebenen negativen Folgen habe, müsse nicht der Käufer, sondern der Verkäufer liefern. Und dazu müsse ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. "Kann das Autohaus den schwierigen Beweis nicht erbringen, dann wird angenommen, dass das Auto trotz des Updates mangelhaft ist", erklären die Anwälte.

Die Durchführung des Software-Updates bedeutet nach Ansicht des OLG nicht, dass der Kunde diese als Nachbesserung akzeptiert habe. Vielmehr hätten der VW-Konzern und der Verkäufer zu keinem Zeitpunkt einen kaufrechtlichen Mangel anerkannt. Es sei lediglich eine Software-Maßnahme zur Verfügung gestellt worden. Ohne Anerkenntnis eines Mangels könne aber auch keine Nachbesserung im kaufrechtlichen Sinne angeboten werden.

Dieser Beschluss des OLG Köln zeigt nach Ansicht der Lahrer Kanzlei, dass betroffene Autokäufer auch nach dem Software-Update die Möglichkeit hätten, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Wegen der ungewissen Folgen des Updates solle damit nicht weiter gezögert werden: Ende 2018 drohe die Verjährung von Ansprüchen (Aktenzeichen: 18 U 134/17). mid/rhu Bildquelle: Dekra






Recht + Verkehr + Versicherung News von route66