Autokauf: Nicht jeder Schönheitsfehler ist ein Mange

| 22.07.2017


Autokäufer werden immer anspruchsvoller, und so mancher erwägt schon bei kleinsten "Fehlern" eine Rückgabe oder fordert Schadensersatz.

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Wenn die Chromleisten an einem Pkw leicht unterschiedliche Glanzgrade aufweisen, stellt das laut einem Gerichtsurteil keinen Mangel dar.

Zunächst erfülle das Fahrzeug seinen grundlegenden Verwendungszweck als Fortbewegungsmittel. Darüber hinaus seien die Unterschiede laut einem Gutachten sehr gering. Diese ließen sich nur feststellen, wenn der geschulte Betrachter mit dem Blickwinkel und dem Betrachtungsabstand spielt. Zierleisten sollen nach Ansicht der Richter einen dekorativen Zweck erfüllen, und den verlören sie nicht wegen minimaler Glanzunterschiede. Daher liege kein Mangel vor. Da wird wohl so mancher Autonarr - und das sicherlich auch nicht ganz unberechtigt - die Hand vors Gesicht schlagen. mid/ts; Bildquelle: Thomas Schneider / mid






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