Klärung der "Alu-Heckflügel-Frage" - Seite 1

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  • | 19.10.2004 23:55

Von mir unkommentiert und in der Aussage eindeutig:

Zitat:
Begutachtung von gefährlichen Heck-Aluminiumspoilern

Anweisung der Technischen Leitung:

Kurzfassung:
Entsprechend der Beschlußfassung (138. BLFA-TK Sitzung, TOP 7.5) sind Anbauabnahmen für Heckflügel aus Aluminium nach § 19 Abs. 3 StVZO und § 19 Abs. 2 iVm. § 21 StVZO abzulehnen.
Bei der Durchführung von Hauptuntersuchungen sind die Heckflügel als
erheblicher Mangel einzustufen. Ich bitte Sie um umgehende Umsetzung entsprechender Arbeitsanweisungen.

In einigen Fällen haben Sachverständige der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr Aluminium-Heckspoiler, die starr mit dem Aufbau verbunden sind, positiv begutachtet. Der Spoiler hat Kantenrundungen von 2,5 mm und wurde an den scharfkantigen Ecken mit einem Kunststoffköder versehen. Näheres zur Ausführung ist den beiliegenden Bildern in der Anlage zu entnehmen.

Das Ministerium für Umwelt und Verkehr hat die Technische Prüfstelle angewiesen, künftig derartige Fahrzeugteile als unzulässig im Sinne von § 30 Abs. 1 Nr. 1 und § 30c Abs. 1 StVZO einzustufen. Daraufhin wurde von dort berichtet, dass derartige Teile in anderen Bundesländern weiterhin positiv begutachtet würden. Die Anforderungen des einschlägigen VdTÜV Merkblattes würden nicht greifen, da es sich um keine Kunststoffheckspoiler handelt. Im Übrigen könnten auch Heckträgersysteme eine ähnliche Gefährdung darstellen.

Das Ministerium teilt diese Auffassung nicht und verweist darauf, dass ein derart hervorstehendes Teil auch bei Rundungen von 2,5 mm Radius bereits bei Geschwindigkeiten im Bereich von 10 bis 20 m/s messerähnliche Eigenschaften aufweisen kann. Damit stellt es für die übrigen Verkehrsteilnehmer eine unzumutbare Gefährdung dar. Die Bauweise ist mit so genannten Hecktragesystemen oder ähnlichen Trägern nicht vergleichbar; diese sind im Allgemeinen sowieso nicht ständig an den Fahrzeugen angebaut.

Aus der Erörterung bleibt festzuhalten:

In der 47. Sitzung der AKE-AG "§ 19 Clearingstelle" am 14.07.2004 wurde dieses Thema unter TOP IX bereits erörtert und einvernehmlich mehrere Maßnahmen festgelegt: Es sollen keine Teilegutachten mehr erstellt werden. Änderungsabnahmen sollen auch bei Vorlage eines (noch) gültigen Teilegutachtens unter Hinweis auf § 30 StVZO abgelehnt werden. Das VdTÜV-Merkblatt 744 ist um den Aspekt "metallische Werkstoffe" zu erweitern. Die aaSoP/PI sollen von ihren technischen Leitern entsprechend informiert und angewiesen werden.
In der KBA-Datenbank "Teilegutachten" sind entsprechende Teilegutachten von mehreren TD für Heck-Aluminiumspoiler gemeldet. Ob und wieweit darüber hinaus gefälschte Teilegutachten im Umlauf sind, war bis dato nicht feststellbar.
Herr Miese teilte mit, dass die Akkreditierungsstelle des KBA alle TD anschreiben und eine Rücknahme der Teilegutachten verlangen wird, so dass dann auch über die KBA-Datenbank dies dokumentiert werden könne.

Nachfolgender Beschluss wurde gefasst, der die Festlegungen der AKE-AG "§ 19-Clearingstelle" teilweise übernimmt, präzisiert und im Einzelnen umzusetzen ist (einstimmig):

"1. Das KBA (die Akkreditierungsstelle) veranlasst die Zurückziehung der positiven Teilegutachten von Heck-Aluminiumspoilern bzw. erklärt sie für ungültig und übersendet den Ländern den einschlägigen Schriftverkehr.
2. Anbaugutachten nach § 19 Abs. 3 StVZO dürfen zukünftig nicht mehr erfolgen (entweder unter Hinweis auf § 30 StVZO oder, soweit erfolgt, mit Hinweis auf die Zurückziehung der Teilegutachten).
3. Einzelabnahmen nach § 19 Abs. 2 StVZO dürfen nicht vorgenommnen werden (s. 2.).
4. Werden Fz mit den genannten Heckspoilern zur Durchführung einer HU vorgestellt, ist ein erheblicher Mangel festzustellen.
5. Die zuständigen obersten Landesbehörden weisen die TP und ÜO an, entsprechend vorstehender Punkte 2 bis 4 zu verfahren."


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  • | 19.10.2004 23:58

danke damit sollte sich dann jede Diskussion erledigt haben!

Was ist mit den Leuten, die einen Alu Heckflügel bereits in den Papieren eingetragen haben?


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  • | 20.10.2004 00:12

Zitat:
Zitat von walpurgis

Zitat:
Näheres zur Ausführung ist den beiliegenden Bildern in der Anlage zu entnehmen.
hast du vllt diee bilder?


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  • | 20.10.2004 00:27

Da das ein erheblicher Mangel ist werden diejenigen wohl keine Plakette mehr bekommen wenn ich das richtig verstanden habe.


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  • | 20.10.2004 01:04

Endlich mal eine gute Nachricht.Ich finde die Flügel total hässlich.


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  • | 20.10.2004 01:43

Und ob ich das jetzt richtig gelesen hab: Wird denen die Eintragung entzogen die sowas eingetragen haben? Wenn ja bekommen die Ihr Geld zurück?

Was ist wenn ich so einen eingetragen hätte und den zum Tüv nicht raufmache? Auch erheblicher Mangel?
Werden so die Leute ob die mit oder ohne zum Tüv fahren somit gezwungen das abzubauen?

Wen ja Aufwandsentschädigung bekommt ja keiner :( manche mußten dafür Ihre Heckklappe zerbohren. Evtl. sogar in Absprache damals mit eines Prüfers wie denn der Anbau sein soll.


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  • | 20.10.2004 02:16

Ich schätze mal das fällt dann genau so wie Unterbodenbeleuchtung usw in den Bereich: Pech gehabt wenn mans gekauft hat. Aber Abbau muss sein. Ich denke da wirst auch mit ner guten Rechtsschutz nicht weiterkommen. Ich weiss wohl warum ich von anfang an auf nen GFK Flügel scharf war. Wäre der nicht drauf den ich jetzt habe, hätte ich einen im Mitsu Evo Style genommen.


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  • | 20.10.2004 08:18

Was soll die Aufregung? Mach ich mir halt einen aus 4571.
Gefährdung? Das muß mir mal einer zeigen, dafür müsste ich mich ja auf den Kofferraum eine vorbeifahrenden Wagens werfen, dann erde ich eh vom nachfahrenden überrollt.
Ich denke da sitzen mal wieder viel zu viele Leute unnütz in Ämtern herum die mit neuen dummen Beschlüssen ihren Arbeitsplatz rechtfertigen. Mein Tip: alte Karre kaufen, mit 07er Nr. gibts keinen Schein, und damit auch keine Eintragung.


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  • | 20.10.2004 09:05

Haha, ich finds so geil! Kenne 2 Leute bei uns die so einen Flügel richtig eingetragen bekommen haben, da bin ich ja mal gespannt.
Gilt die Regelung denn für jeden Tüv? So wie ich die Leute kenne finden die nen anderen Weg irgendwie... :rolleyes:


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  • | 20.10.2004 10:28

Mal ne Frage: Die sind doch nur in D unzulässig und in den Nachbarländern nicht. Was ist denn, wenn ich z. B. in NL wohne und mein Auto dort angemeldet habe und da so n Flügel drauf habe? Können die mir doch nicht an den Karren pissen, oder?


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  • | 20.10.2004 11:03

in NL brauchst du auch nichts eintragen, so dumm sind ja nur die deutschen!!!!

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  • | 20.10.2004 13:32

Zitat:
Zitat von KingofBohmte
Mal ne Frage: Die sind doch nur in D unzulässig und in den Nachbarländern nicht. Was ist denn, wenn ich z. B. in NL wohne und mein Auto dort angemeldet habe und da so n Flügel drauf habe? Können die mir doch nicht an den Karren pissen, oder?
frage doch mal G-Star hier im forum den er wohnt wenn ich mich recht erinnere in NL ;)


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  • | 20.10.2004 13:39

Hy,

ich war auch 2 Jahre in NL, daher hier mein Infostand:

In den Niederlanden müssen Bremsen, Licht und Abgaswert absolut einwandfrei sein! Der Rest ist relativ egal! Ihr könnt die Scheiben rundum schwarz tönen, so dunkel wie Ihr wollt, aber zum Beispiel keine Scheinwerferblenden verbauen (-> LICHT! ;)) Die Kiste kann ruhig auf dem Boden schleifen, solange der Auspuff nicht beschädigt werden kann (->ABGASWERT;)) Und Spoiler kannste da verbauen, bis Du den Kofferraum nicht mehr aufkriegst! Aber... würde ich nicht machen, sieht ja blöd aus, haha...

Let op drempels,

Chrissibaby


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  • | 20.10.2004 13:58

Oh Mann, da sieht man mal wieder wie bescheuert und realitätsfremd solche Menschen sind die derartige Beschlüsse fassen..
Verletzungsgefahr, das ich nich lache.. Sorry für die harten Worte, aber dieses Argument halte ich für absoluten Schwachsinn der nur dafür gut ist diese Teile aus dem Verkehr zu verbannen..
Was soll denn da bitte passieren???? Stimmt ja, man könnte sich in die Hand schneiden wenn man nach dem man überfahren wurde und übers Dach abgerollt ist hinten am Flügel wieder runterplatscht.. Mann, is das lächerlich.. Und das is nur eine von zig dämlichen und absolut sinnfreien Regelungen in Deutschland..
Wenn jemand hier in der Lage ist mir eine vernünftige und sinnvolle Antwort zu geben warum diese Flügel verboten sein sollen ( und kommt nich mit: die sind hässlich etc.. :D ), bin ich gern bereit meine Aussage nochmal zu überdenken..
:D:D


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  • | 20.10.2004 14:00

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll..item=7926838684

Seit 15.10.04 nicht zulässig im Geltungsbereich der StVZO - Produktmodifikation in Arbeit !!

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