gewindefahrwerk einstellen - Seite 3

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  • | 06.03.2006 18:35

da steht nix von vermessung:004


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  • | 06.03.2006 18:37

Wo hast du denn gelesen...

Seite 10

IV. Hinweise und Auflagen - IV.2....


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  • | 06.03.2006 18:46

und wo steht da das man das vor der tüvabnahme durchführen muß:roll:da steht nur nach umrüstung:021.....

........hab auch keine lust mehr zu diskutieren über so ein schrott:ok:


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  • | 06.03.2006 19:12

Zitat:
und wo steht da das man das vor der tüvabnahme durchführen muß da steht nur nach umrüstung
Wenn man das Teilegutachten genau liest, muss man zu dem Schluss kommen, dass Freak19e recht hat. Zu den "Auflagen für den Einbaubetrieb und die Änderungsabnahme" gilt unter Punkt IV.2, dass eine Achsvermessung durchzuführen ist.

Das heißt im Klartext: keine Vermessung keine Änderungsabnahme.


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  • | 06.03.2006 19:19

trotzdem fährt jeder erst zum tüv und läßt es danach vermessen,ich kenne kein tüv-prüfer der nach dem beleg der vermessung fragt:roll:!!!!


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  • | 06.03.2006 19:20

Das mag sein, weiß ich nicht. Rein rechtlich muss die Vermessung jedoch vorher erfolgen.


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  • | 07.03.2006 20:42

also eingebaut hab ich das fahrwerk jetzt und bilder werde ich noch reinstellen.



wegen dem eintragen und achsvermessen mach ich das so. geh diese woche zum TÜV und lass das fahrwerk eintragen, und danach erst zum vermessen. das dürfte kein problem sein.


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  • | 07.03.2006 21:04

Im Gutachten steht drin wieviele Gewinde Gänge bis zum Konterring noch Frei Bleiben MÜSSEN , sprich das heisst bis hier hin und nicht weiter geht es Maximal mit Runterschrauben , was auch im Fahrzeugschein / Brief Vermerkt wird .
Im Winter kannste den dann Hoch Schrauben wenn du willst und im Sommer wieder runter m nur Einstellen musste es jedesmal nach dem Ändern der Höhe .

Also Leute BTT hier und nicht Zanken wegen Einstellen vor oder nach dem Einbau .


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  • | 07.03.2006 21:14

Zitat:
Zitat von Dr.nos
trotzdem fährt jeder erst zum tüv und läßt es danach vermessen,ich kenne kein tüv-prüfer der nach dem beleg der vermessung fragt:roll:!!!!
Glück gehabt !!!
Also bei mir wollte er das sehen, aber, wie gesagt kommt wohl auf den Prüfer an, aber wie von Anfang an gesagt habe, eigentlich muß das Auto vorm eingtragen vermessen werden... (siehe Post von Nightwish)


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  • | 07.03.2006 21:36

Zitat:
Zitat von Freak 19e
Zitat:
Zitat von Dr.nos
trotzdem fährt jeder erst zum tüv und läßt es danach vermessen,ich kenne kein tüv-prüfer der nach dem beleg der vermessung fragt:roll:!!!!
Glück gehabt !!!
Also bei mir wollte er das sehen, aber, wie gesagt kommt wohl auf den Prüfer an, aber wie von Anfang an gesagt habe, eigentlich muß das Auto vorm eingtragen vermessen werden... (siehe Post von Nightwish)
na siehst du,dann haben wir unterschiedliche erfahrungen gemacht,und beenden dieses streitgespräch:ok:


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  • | 07.03.2006 22:22

Vorher oder nach der Abnahme vermessen?!? Eigentlich sollter der Tür den Ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeug prüfen, das kann ereigentlich nur mit dem Achsmeßprotokoll. Eigentlich müßte er dann auch ne "Option" bekommen, damit nicht jeder wieder her gehen kann und das fahrwerk nach Lust und Laune zu verändern, die Höhenverstellung bei Straßenfahrzeugen zu zerstören.

Sollte es jemand geben der aus langeweile am Fahrwerk schraubt, riskiert nicht nur sein leben sondern auch noch das leben anderer!
Der möge doch bitte auf die Rennstrecke gehen!!

Gruß


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  • | 08.03.2006 01:19

aber leute bevor ihr euch um achsvermessung vor und nach der abnahme streitet.............


wie siehts eigentlich aus mit der fahrzeughöhe bei ziffer 13 im brief, leuchthöhe der scheinwerfer und bremskraftregler???

könnt ihr mir mehr dazu sagen?


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  • | 08.03.2006 01:26

@Pimp my Golf

Wie Bremskraftregler ??? :frage:


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  • | 08.03.2006 02:21

im teilegutachten vom fahrwerk steht das der bremskraftregler an der hinterachse neu eingestellt werden muss


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  • | 08.03.2006 02:31

@Pimp my Golf

Ach so, der Bremskraftregler ist lastabhänig, sprich wenn du dein Auto belädst und mehr Gewicht auf der Achse dann "regelt" der mehr Bremskraft auf die HA.

So wenn du das Auto tieferlegst kommt das Auto ja weiter runter also quasi der gleiche Zustand wie als wenn du ihn beladen würdest, so wenn du nach dem tieferlegen den Regler nicht ein- bzw. nachstellst dann "denkt" der das Auto wäre beladen und gibt mehr Bremsleistung auf die HA da das Auto aber nicht beladen ist kann es dann passieren das die Räder beim bremsen hinten blockieren und das ist nicht so toll (spreche aus erfahrung)...

Die Fahrzeughöhe die im Brief/Schein steht, wird an der höchsten Stelle des Autos gemessen (ungefähr Mitte vom Dach)...

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