schaltknauf - Seite 1

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  • | 18.02.2005 16:03

so aber jetzt habe ich mal eine frage was beleuchtung betrifft:
und zwar es gibt doch so schaltknäufe die ein beleuchtetes schaltschema haben also nur die ganglinien und die zahlen inklusive r für rückwärtsgang-> nun meine frage ist das ERLAUBT
danke m voraus für die hilfreichen antworten


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  • | 20.02.2005 18:53

weiß des keiner oder will mir dazu niemand eine hilfreiche antwort geben


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  • | 20.02.2005 20:11

Jo müsste normal schon erlaubt sein.
Bin mir nicht 100% sicher aber bei fast allen BMWs is das ding beleuchtet, warum sollte man das nicht nachrüsten können.

mit ABE usw.

mehr weiß ich jetzt auch nicht, frag doch mal nen fachhändler danach!!!

:005


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  • | 20.02.2005 20:24

Hab irgendwo mal gelesen,das eine extra Beleuchtung während der Fahrt nicht im Blickfeld des Fahrers leuchten darf.Ob da was dran ist,weiss ich auch nicht.


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  • | 20.02.2005 20:32

Ich hab das wohl auch mal gehört, das die beleuchteten Teile im Innenraum nicht erlaubt sind.
Ist aber nicht allgemein zu sagen, gib ja welche mit ABE und welche ohne, glaube ich.

Es sind z.B. auch blau beleuchtete Lüftungsgitter, oder die Lüftung dahinter halt erlaubt, wenn das blaue Licht dann nicht nach aussen leuchtet, weil blau ist ja nur für.. ihr wisst schon.

Hab da man beim TÜV angerufen, der hat mir das dann so erklärt.
Also eigentlich sollte das vom Prinzip her möglich sein mit den Dingern zum TÜV zu fahren..


:hut:


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  • | 20.02.2005 20:33

ich denke mal jedes moderne radio strahlt mehr als so ein beleuchteter schaltknauf... das sollte ja eigentlich kein problem sein....


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  • | 20.02.2005 20:34

ich hab des mal bei home shopping europe gesehen da stand so ein ding zum verkauf. dürfte also keine Probleme geben in sachen Tüv!


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  • | 18.03.2005 04:00

hallo nochmals würde mir gerne diesen schaltknauf einbauen nur steht da nicht geeignet für fahrzeuge mit rückwärtsgangarretierung
warum kann ich das trotzdem nicht dranbauen
kann man da eine möglichkeit finden das dranbauen zu können quasi es irgendwie zu überbrücken, denn das teil ist der hammer

[img]http://www.duw.de/Picture_Pool/723789.jpg[/img]

nur so siehts bei mir dann aus

[img]http://bilder.mobile.de/images/autos/30619/11111111157987966-17178-1110216014_4.bild[/img]


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  • | 18.03.2005 07:57

Das mit der Rückwärtsgangarretierung bezieht sich auf Fzg wie z.B. Opel, da kann man den Schaltknauf nicht einbauen, weiß nicht ob das bei Peugeot auch so ist. Hab mir den für meinen Golf auch geholt und nach einem Monat ist die LED kaputt gegangen.....
:boese:
jetzt versuch ich immer noch nach ner Möglichkeit die zu ersetzen:?


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  • | 20.03.2005 10:14

laut tüv : solang das licht nicht von aussengesehn wird ist's ok!


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  • | 21.03.2005 16:46

und mit der rückwärtsgangarretierung macht des keinen unterschied ob wie bei opel gangschaltung nach oben gezogen werden muss oder bei vw nach unten gedrückt wird
also geht das generell nicht oder ist es doch irgendwie zu machen wenn nicht dann dürfte das der tüv dann auch nicht genehmigen wenn man es selbst verbastelt oder??

gibst denn nicht solche schaltknäufe für so spezifische autos mit rückwärtstralala


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  • | 23.03.2005 18:55

Solang das mit dem Licht nach aussen kein Problem gibt und der Schalter ne Erlaubnis für deinen Wagen hat dürfte es keine bedenken geben.


:hut:


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  • | 25.03.2005 19:47

ok gut das sagen die meisten wenns net nach aussen strahlt aber was sagt dekra oder die polente die sind ja meistens anderer meinung als wir tuner oder etwa net??????

ja sprich wenns das nicht für spezifische fahrzeuge gibt darf man das dann net manipulieren damit das teil dann auch auf solche schaltvorrichtungen passt die diese rückwärtsarretionsscheißdreck oder was auch immer haben?????????????

wie bekomme ich dann so ein beleuchtetes teil in mein auto???????????

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  • | 25.03.2005 20:05

Zitat:
Zitat von walpurgis
Hallo,

Ich bin gebeten worden, ein klärendes Posting zu diesem viel diskutierten Thema zu schreiben.

Schnell und eindeutig zu klären ist das Thema Unterflurbeleuchtung.

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Man kann die Unterbodenbeleuchtung auch nicht "retten", indem man sie mit Schaltern versieht oder als Ausstiegshilfe deklariert. Diese muss bei geschlossenen Türen im Innenraum sein, also z.B. an der Unterseite der Türen.

Zum Thema Innenraumbeleuchtung: Hier ist in der StVZO nichts geregelt. Kritisch wird es, wenn aus der Innenraumbeleuchtung eine Außenbeleuchtung wird, also zu viel Licht direkt nach aussen strahlt. Das ist im Einzelfall vom Sachverständigen zu prüfen. Was und in welcher Farbe im Fußraum leuchtet ist demnach egal, wenn es nicht zu stark nach aussen strahlt.

Grundsätzlich gilt: Egal, ob im Stand oder während der Fahrt, ob mit Zündung bzw. Schalter oder ohne, ob im Bereich der StVZO und StVO betrieben: Sobald die unzulässige LTE (lichttechnische Einrichtung) am Fahrzeug verbaut ist, besteht ein Mangel nach StVZO und es erlischt in den meisten Fällen die Betriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr.

Zum Schluß noch eine Broschüre zum Download: Lichtteschnische Einrichtungen an Kfz und Anhängern (485kb)

Diese bekommt ihr auch nach Nachfrage an den meisten DEKRA-Prüfstellen als kleines Büchlein für's Handschuhfach.
Es sei angemerkt, dass Walpurgis meines Wissens nach bei der DEKRA arbeitet ;)


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  • | 25.03.2005 20:39

ja ok danke hehehehehehehe aber in wie fern sollte mir da geholfen werden klar das mit der beleuchtung und so habe ich ja verstanden aber mir gehts ja mehr um des problem mit der arretierung

aber danke nochmals

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