ABE erloschen, zahlt die Versicherung??


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  • | 03.01.2005 11:27

Servus!!


WER KENNT JEMAND, der mit einem Fahrzeug einen Unfall hatte welches eine erloschene ABE hatte?

Weil, in jeder Diskusion in der es um Abgasanlagen, Xenonnachrüstung oder Gewindefahrwerke welche man tiefer drehen kann als der Tüv erlaubt, kommen immer wieder die Sätze "Deine Versicherung zahlt evtl. nicht" auf.
Jetzt wollte ich mal fragen ob jemand schonmal sowas erlebt hat oder jemanden kennt.
Bitte bei den Beispielen drauf achten, Unfallablauf, Fahrzeug, Mängel an diesem, Folgen und jetztige innere Einstellung nach der ganzen Geschichte.

Hab hier auch ein Beispiel:

Ein Bekannter von mir hat im "besoffenen Kopf" mit einem Opel A Kadett einen Renntner "tot gefahren" welcher als "Fussgänger" die Starsse überquerte. An dem Fahrzeug ware schwerwiegende Mängel festgestellt worden. "selbst gebauter Auspuff" (ein Edelstahlrohr von forne bis hinten), die "Reifen und Felgen nicht eigetragen", ein Käfig ohne Zulassung, "blaue Standlichter" + 100Watt Birnen. Also, das war das Gröbste.

Das End vom Lied war, die Versicherung zahlte alles bis auf den Grabstein der 4000DM gekostet hat... Gut, der Lappen war natürlich ganz weg und musste komplett neu gemacht werden nach Sperre usw. Aber zum Thema Versicherung, effektiv nur die 4000DM alles andere wurde übernommen.
Tja, er meint halt nach vielen Jahren "Das leben geht weiter" aber was soll er auch groß machen, in Reue versinken?

Gruß Robbie


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  • | 03.01.2005 13:02

Is aber nen ziemlich krasses Beispiel.....:rolleyes:
Mal ganz davon abgesehen das der "OPA" das Zeitliche gesegnet hat,muß dein Bekannter sich wohl eher Sorgen machen ob er nich einen wegen Fahrlässiger Tötung am Hals bekommt!Wenn,dann zurecht!Wer Spritt im Hals hat sollte ihn auch aus dem Tank lassen!!!:boese::boese::boese::boese:
Zu deiner Frage:Ich denke das das Einzelfallentscheidungen sind.Liegt glaub ich mit daran,ob eines dieser Mängel dazu führte,das der Unfall ausgelöst wurde!Kann aber auch sein,das die Versicherung versucht es auf einen der Mängel zu schieben!Grundsätzlich ist durch das erlöschen der BE eine Teilschuld zuzuweisen.Bzw. wenn es bewusst war,durch grobe Fahrlässigkeit wenn nicht sogar Vorsatz!Aber was ich nicht verstehe,ist das die ausgerechnet den Grabstein nicht zahlen,dann den Rest zahlen:frage::frage:Vielleicht kann dir @Walpurgis weiterhelfen,der kennt sich in sachen BE sehr gut aus!


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  • | 03.01.2005 13:04

Er hat noch Glück gehabt, ob zu recht oder zu unrecht möcht ich hier nicht weiter drauf eingehen.

Die Vers. zahlt in den meisten Fällen den Schaden kann und oftmals tun sie es auch an den Verursacher bzw. Versicherungsnehmer heran treten und sich die volle Summe zurück holen. Hintergrund ist einfach das der geschädigte, immerhin auch ein potentiller Kunde der Vers. seinen Schaden reguliert bekommt.

Um genaue Schäden und Vorgehensweisen hier zu posten kann man sicher machen wird aber wenig nützen da jede Vers. anders reagiert und jeder Schaden anders verläuft. Am besten ist es einfach keinen Schaden zu haben und wenn dann wenigstens mit BE, ansonsten könnte diese Diskussion den Charakter haben als Anleitung zu dienen für illegales Tuning gem. dem Motto wenn ich andere Felgen und Auspuff drauf hab kann mir groß nix passieren also mach ich das.


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  • | 03.01.2005 13:24

Er hat doch oben geschrieben es geht hier um ein BEISPIEL. Also ne Theoretische Annahme. oder ?? :staunen:


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  • | 03.01.2005 13:50

Soweit ich weiß zahlt die Versicherung nicht wenn das nicht-eingetragene Teil nachweißlich Schuld an dem Unfall war (Zum Beispiel wenn man das Rad wegen nicht eingetragener Spurplatten verliert, weil die Radbolzen zu kurz sind oder sowas eben).

Ansonsten kann die Versicherung zahlen, muss sie aber nicht.

So hab ich das mal gehört :)


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  • | 03.01.2005 14:35

Zitat:
Zitat von spaceone
Er hat doch oben geschrieben es geht hier um ein BEISPIEL. Also ne Theoretische Annahme. oder ?? :staunen:
Also wenn es wirklich nur ein "Beispiel" wäre, woher sollte er dann wissen was die Versicherung übernommen hat und was nicht ? Würd sagen das ist schon durchaus real gewesen...


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  • | 28.03.2005 19:26

Mein Kumepl hatte mal nen Crash, war aber mit nem Roller! Er hat einen Moment nicht aufgepast und schon war er mit dem Roller in der Stoßstange des Vorausfahrenden. Roller getunt, ABE erloschen und Versicherung hat natürlich nicht gezahlt! Somit war er um 750,- ärmer und seinen Füherschein nen halbes Jahr los!


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  • | 28.03.2005 19:29

Soweit ich weiß und das hat mir ein Versicherungsfachmann erzählt,muss die Versicherung alles zahlen.Allerdings kann die Versicherung den Versicherungsnehmer mit 10000€ in regress nehmen.


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  • | 28.03.2005 19:49

Zitat:
Zitat von LightningP11
Soweit ich weiß und das hat mir ein Versicherungsfachmann erzählt,muss die Versicherung alles zahlen.Allerdings kann die Versicherung den Versicherungsnehmer mit 10000€ in regress nehmen.
Erst mal zahlt die Versicherung, das muß sie. Damit wird gewährleistet das
jeder Geschädigte zu seinem Geld kommt. - Auch wenn der Verursacher keine
Kohle hat. (gesetzlich so geregelt)
Jedoch wenn z.B. Vorsatz oder Alkohol im Spiel war, klagt die Versicherung
den geleisteten Betrag beim Schuldigen ein. Da gibt es keine Obergrenze,
wenn Du z.B. 2 Millonen Schaden mit 3-Komma-8 im Schädel verursachst
wird man dich auch auf die 2 Millionen verklagen.


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  • | 28.03.2005 19:55

Ok das kann wohl sein ,ist nur die frage ob sie es dann kriegen


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  • | 28.03.2005 20:12

Da wird man wohl noch nebenher die "Bild am Sonntag"
austragen müssen.

:hut:









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