Darf man oder NICHT!!!! TÜV ???


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  • | 13.01.2005 19:25

Also es gibt bei "ATU" eine Horn (Hupe) die einen geilen Klang hat. Die Sache ist nur im Stvo nicht zugelassen.

Die Frage ist jetzt darf man die eingebaut haben ohne stromzufuhr also das sie nicht betriebs bereit ist? ( für Show-Treffen )


Was ist mit der ( Unterbodenbeleuchtung ) die ist mit ( E Prüfzeichen) darf man die einbauen, habe gelesen das die als Einstiegsleuchte gilt.

Darf man das oder nicht ?


thx 4 antwort.


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  • | 13.01.2005 19:29

zu der ubb gibt es schon zig threads einfach mal dei suche benutzen das hilft *gg*

zu dem horn ich denke für showzwecke ist das erlaubt musst du mitn tüv klären


mfg sascha

€dit: einer hier im forum hat die ubb als einstiegsleuchte eingetragen bekommen so weit ich weiß wie gesagt die suche hilft


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  • | 13.01.2005 20:05

Es gibt zwar immer noch den Grundsatz > Was angebaut ist muss funktionieren < , da es sonst ein Mangel in technischen und rechtlichen Sinn ist, aber für eine abgeklemmte Hupe wird sich wohl niemand groß interessieren, solange die "richtige" funktioniert.

Anders sieht es mit der UBB aus. Es gibt zwar Einstiegsbeleuchtungen, die von außen an den Schweller gebaut werden (von Hella und FoliaTec), das sind jedoch schwache Lämpchen, die mit dem Türkontaktschalter gekoppelt werden.

Eine "richtige" Unterbodenbeleuchtung mit Neonröhren kann auch nicht dadurch legalisiert werden, dass es sie an die Türkontakte gekoppelt wird. Solche "Eintragungen", die es zu Hauf gibt, haben keinerlei rechtliche Bedeutung.


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  • | 13.01.2005 20:31

thx walpurgis das problem ist nur mit der Hupe habe ich mal beim "TÜV" nachgefragt und die meinten das man das nicht darf.

Bei einen anderen "TÜV" in GM-Hütte meinte der klar...... so wie du es gesagt hast.

Was ist nun richtig???


Nur jedes mal raus und rein bauen kann ich es ja auch nicht:D

Am besten aus bauen wenn ich zum "TÜV" fahre;)


PS: wo verbaut man die am besten?


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  • | 13.01.2005 20:35

Ich dachte, ich wäre "eindeutig zweideutig" genug gewesen...

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