Punkte übernehmen?


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  • | 11.04.2005 22:07

sorry für die frage, aber das interessiert mich grad und ich hab keine ahnung.
also wenn ich als fahranfänger mit dem auto von meinem vater in ne radarfalle fahr, wird doch er, als fahrzeughalter angeschrieben und muss die strafe zahlen, oder? soweit stimmts doch. wenn ich jetzt aber so schnell war, dass es punkte gibt, wer will bitte prüfen ob ich oder mein vater gefahren ist. wenn ers übernimmt ist doch gut, oder? oder wird das foto mit seinem passbild abgeglichen? wie sieht das aus? wird da nachverfolgt wer gefahren ist oder kann mein vater, wenn es ihm nichts ausmacht meine punkte als fahrzeughalter übernehmen?
danke für die antworten ich will das mal wissen!


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  • | 11.04.2005 22:10

natürlich wird das nachverfolgt.
wenn der wagen auf jemanden angemeldet ist, der vielleicht 45 ist und ein fahrer von 18 jahren da sitzt, sieht das doch wohl jeder. grade wenn es sich um einen verstoß mit punkten handelt, möchten die behörden schon gerne wissen, wer gefahren ist. könnte ja auch sein, dass die person gar keine fahrerlaubnis hat.
kann, wie in einzelnen ausnahmen, der fahrer nicht ermittelt werden, wird die führung eines fahrtenbuchs auferlegt.

max


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  • | 11.04.2005 22:14

ok hätte mich aber auch gewundert...und bei normalem bußgeld? das übernimmt doch im normalfall der fahrzeughalter, außer er gibt den namen der person an, die den wagen gefahren hat, oder?


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  • | 11.04.2005 22:15

ich kann dir nicht sagen, wie dein vater darauf reagiert. :D
also es gibt menschen, die übernehmen das, manche nicht. :D

wenn keine punkte anfallen, werden die sachen meisst nicht weiterverfolgt, wenn das bußgeld pünktlich eingegangen ist.

max


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  • | 11.04.2005 22:22

gut vielen dank das wars was ich wissen wollte!


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  • | 11.04.2005 22:35

Verantwortlich ist bei StVO-Verstößen immer der Fahrzeugführer. Der Halter kann nur dann in die Pflicht genommen werden, wenn es um ruhenden Verkehr geht.

Zur Verfahrensvereinfachung wird oftmals einfach ein Verwarngeldangebot (bis 35 € und stets ohne Punkte) an den Halter gesandt. Es geht nur um Geld. Wer es bezahlt ist den meisten Bußgeldbehörden ziemlich egal.

Bei Bußgeldern (ab 40 € und mit Punkten) wird mehr Aufwand betrieben, den Fahrer zu ermitteln. Schon allein deswegen, weil es Punkte gibt, die zum Teil erhebliche Folgen für den Fahrer haben können. Niemand kann die Punkte freiwillig übernehmen. Zumindest nicht offiziell.

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  • | 12.04.2005 15:21

Dein Vater hat ein Zeugnisverweigerungsrecht (siehe §52 StPO) und muß dem zu Folge zum Fahrzeugführer überhaupt keine Angaben machen.
Die Behörde muß dann tätig werden und den Fahrer zweifelsfrei ermitteln.
Das geschieht zunächt durch einen Abgleich der beim enwohnermeldeamt gespeicherten Bilder (Halterfeststellung --> Bild vom Vater --> Dein Bild, liegt hier ja nahe).
Es kann sogar sein, dass jemand vorbeikommt und das Bild mit Dir vergleicht.


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  • | 12.04.2005 16:18

Richtig @McClane!

Hab mal vor einiger Zeit mein Auto verliehen an ne Bekannte! Die is auch prompt geblitzt worden!
Ich hab davon erst erfahren, als meine Schwester n Anhörungsbogen bekommen hat, da sie der Fahrzeugführerin ziemlich ähnlich sah!

Ergo: Es wurde von vornherein festgestellt, dass ich nicht gefahren bin, und somit hat die Behörde die Ermittlungen begonnen!

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