EU Länder ohne TÜV


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  • | 16.05.2005 21:01

Hallo,

wie kommt es das ausländische Wagen in Deutschland so rumfahren können wie wir das Gerne machen würden und sich nicht strafbar machen. Nur weil es dort keinen TÜV o.ä. gibt. Und die Polizei sagt nichts bei z.B. UBB.
Ich habe einen US gesehen der seine Scheibe komplett getönt hatte, auch die Frontscheibe. Einen Buss, ebenfals aus den USA, der aussah wie ein Space Suttle. Sicher eigenbau. (War bei Frankfurt, das sind viele Stationiert.) Es ist schon wichtig das ein Auto verkehrssicher ist, aber bei vielen Sachen denken sich irgendwelche Sesselpupper was aus um einen Mangel festzustellen und wenn man Geld dafür bezahlt dann darf man es auf einmal.

Vieleicht sollte man darüber nachdenken seinen Wagen z.B. in England zuzulassen und denen die Steuern in den Rachen zu schmeissen. Tunen ohne TÜF.

Ist sicher NICHT der richtige Weg. Aber ein Weg.



Was ich eben nicht verstehe: Warum dürfen das Ausländer in meinem Land und ich nicht, bin ich weniger wert?


Gruß an Alle


PS. Ich habe überhaubt nichts gegen Ausländer, egal woher sie kommen. Ich beneide sie weil sie etwas dürfen was mir verwehrt ist.

Weil das Auto nach ausländischem Recht zugelassen ist und damit eben das dran haben darf, was dort erlaubt ist. Stell dir vor, du müsstest jedes mal, wenn du die Grenze zu irgend einem anderen Land mit deinem Wagen überfahren möchtest erst überprüfen, ob dein Auto dort als verkehrstüchtig gilt. Viel Spass bei einer Fahrt quer durch die EU.
Es gibt übrigens genug, die ihre Autos im Ausland, z.B. Polen zulassen, um es so tunen zu können, wie sie wollen. Ist doch genauso wie mit denen, die in D den Führerschein weggenommen bekommen und den dann in Polen machen und mit dem polnischen wieder in D fahren dürfen...


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  • | 16.05.2005 22:04

Im Grunde ist es so, wie vulcanettenluder gesagt hat.

Aber auch ausländische Kfz dürfen nicht verkehrsunsicher sein, sonst werden sie auch hier aus dem Verkehr gezogen - Lkw-Fahrer können davon sicher ein Lied singen.

Und die Sache mit dem Führerschein stimmt so nicht. Wem in Deutschland seine Fahrerlaubnis entzogen wurde, der darf hier auch nicht mit einer ausländischen Fahrerlaubnis fahren.

"Seit 1999 besteht die Möglichkeit, einen EU-Führerschein im Ausland nach Ablauf der Sperrfrist legal zu erwerben. Der EuGH hat dies mit Urteil vom 29.04.2004 nochmals ausdrücklich bestätigt.

Dieser Führerschein ist in allen Mitgliedsstaaten ohne Einschränkung gültig. Daran ändert auch eine in Deutschland auferlegte MPU nichts. Diese ist nur für den Erwerb des deutschen Führerscheines maßgeblich. Das hat sich allerdings in vielen deutschen Amtsstuben noch immer nicht „herumgesprochen“."

Ist das, was ich gemeint habe. Dafür muss man dann zwar den offiziellen Erstwohnsitz auch in dem Land haben, in dem man den Führerschein macht. Aber damit wird ja genug Mist gemacht.


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  • | 16.05.2005 22:36

Lasst mal mehr mit den Zulassungen im ausland raus. Evtl. n Link zur Hand?. Das klingt äuserst Interessant, wenns im näheren Ausland ist.



Mal n Fettes Danke im Vorraus.

Also empfehlenswert mit der Zulassung ist das nicht. Da du das Auto als deutscher Staatsbürger in D nicht mal zum Brötchen holen fahren dürftest. Wenn du also erwischt wirst, haste ein ziemliches Problem. Ich weiss nur, das es trotzdem Bekloppte gibt, die das machen...


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  • | 16.05.2005 23:02

Ich bin nur deshalb so Interssiert dran, da ich den 3er Golf VR6 am Hockenheimring gesehen hab. Ihr wisst welchen ich meine. Den mit um die 600PS. Den in so nem Rot / Rost Farbton. Die karre ist in England angemeldet.


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  • | 16.05.2005 23:06

Ich frage mich, woher der Irrglaube kommt, im europäischen Ausland gäbe es keinen TÜV...


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  • | 16.05.2005 23:25

Zitat:
"Seit 1999 besteht die Möglichkeit, einen EU-Führerschein im Ausland nach Ablauf der Sperrfrist legal zu erwerben. Der EuGH hat dies mit Urteil vom 29.04.2004 nochmals ausdrücklich bestätigt.

Dieser Führerschein ist in allen Mitgliedsstaaten ohne Einschränkung gültig. Daran ändert auch eine in Deutschland auferlegte MPU nichts. Diese ist nur für den Erwerb des deutschen Führerscheines maßgeblich. Das hat sich allerdings in vielen deutschen Amtsstuben noch immer nicht „herumgesprochen“."

Ist das, was ich gemeint habe. Dafür muss man dann zwar den offiziellen Erstwohnsitz auch in dem Land haben, in dem man den Führerschein macht. Aber damit wird ja genug Mist gemacht.
Ok, kleiner Exkurs in Sachen EU-Führerscheine und deren Gültigkeit in der BRD:

Wem in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde, dem kann im EU-/EWG-Ausland eine Fahrerlaubnis erteilt werden, wenn er seinen Hauptwohnsitz mindestens 185 Tage lang im Ausstellerstaat hatte. Auf diese Weise versuchen immer wieder einige Menschen die deutschen Behörden auszutricksen, wenn sie keine MPU machen wollen oder andere Hindernisse einer Erteilung in Deutschland entgegenstehen. Richtig ist: Die Fahrerlaubnisse müssen in Deutschland erstmal anerkannt werden. Die Sache hat aber einige Haken:

1. Gilt für den Bereich der Bundesrepublik eine Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, so kann diese auch nicht mit einer ausländischen Fahrerlaubnis umgangen werden. Der Ablauf der Sperrfrist ist abzuwarten.

2. Bestehen berechtigte Zweifel daran, dass der Inhaber der Fahrerlaubnis tatsächlich 185 Tage im Ausstellerstaat verbracht hat (EU-Recht), so kann die hier zuständige Führerscheinstelle dies dem Ausstellerstaat melden. Dort wird der Sachverhalt geprüft. Stellt sich heraus, dass tatsächlich ein Fehler vorlag, so kann die Fahrerlaubnis dann von dort wieder entzogen werden. Dies dürfte auch geschehen, denn andernfalls könnte dieses Land von der Bundesrepublik verklagt werden.

3. Erhält die Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis, dass jemand eine ausländische Fahrerlaubnis verwendet, obwohl für eine Erteilung in Deutschland von Auflagen (z.B. MPU) abhängig gewesen wäre, so kann sie die Eignung des Verkehrsteilnehmers in Frage stellen und prüfen lassen - also zum Beispiel eine MPU anordnen. Verläuft diese negativ oder wird sie nicht durchgeführt, so kann das Verwenden der ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland untersagt werden.


Spätestens bei einer Verkehrskontrolle wird die Sache auffallen. Dann ist der Führerschein zwar noch gültig, aber die Anordnung für die MPU kommt bestimmt bald.

Darüberhinaus noch eine Warnung: Über die dubiosen Anbieter von EU-Führerscheinen werden stellenweise Fälschungen herausgegeben.


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  • | 16.05.2005 23:54

es ist auch ein großer irrglaube, daß ausländische autos bei uns alles dürfen.
es gibt die segensreiche einrichtung der INTERNATIONALEN KRAFTFAHRZEUFVERORDNUNG.
in kurzform besagt diese, daß die im ausland zugelassenen fahrzeuge denen des landes in dem sie bewegt werden, entsprechen müssen.
somit keine UBB, nicht zu tief oder zu breit, keine verspiegelten frontscheiben usw.
es wird nur recht wenig genutzt, da es viele nicht wissen oder sich davor scheuen ausländische fahrzeuge zu beschlagnahmen oder sicherzustellen.


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  • | 17.05.2005 00:03

also mich würde das sehr interessieren mit dem zulassen im ausland weil ich nur knapp 5 km von holland entfernt wohne....der einzigste nachteil wäre dann das gelbe nr-schild.....^^ aber die fahren hier auch mit karren rum das ist teilwese echt unglaublich!

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