Eingetragen - aber ordnungswidrig?


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  • | 02.07.2005 00:42

ich nehme mal folgenden (fiktiven) Fall: Jemand installiert eine rote Neonkathode auf der Hutablage. Beim TÜV wird diese Kathode als zusätzliches Rücklicht eingetragen.
Wenn es eingetragen ist, können die grünen dann noch etwas sagen von wegen unzulässige Beleuchtung?


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  • | 02.07.2005 00:44

rein theoretisch würd ich sagen nein!!aber teilweise machen die sich ihre eigenen gesetze!!kenne mich damit aber auch nicht gut genug aus!!


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  • | 02.07.2005 09:06

Mal abgesehen davon, dass die Kathode beim TÜV kaum eingetragen werden würde, wäre sie schlicht unzulässig.

Beleuchtungseinrichtungen müssen der StVZO entsprechen. Die Kathode ist nicht bauartgenehmigt. Zudem sind zusätzliche Rückleuchten nur paarweise zulässig. Auch eine Eintragung könnte die Kathode nicht legitimieren, weil sich auch ein Prüfer nicht über die StVZO hinwegsetzen kann. Die Eintragung wäre schlicht wertlos. Die Polizisten könnten und dürften entsprechende Maßnahmen treffen.

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  • | 02.07.2005 09:55

@ golf-bielefeld :
Du versuchst es aber auch mit allen Mitteln, Deine unzulässige LTE legal geredet, bzw. gepostet zu bekommen,- oder ?!?
Nightwish hat Dir doch schon in einem anderen Thread geschrieben, das die von Dir beschriebene LTE unzulässig ist. Desweiteren, den Prüfer möchte Ich sehen, der ein solches Risiko eingehen würde, die Kathode illegal als zusätzliches Rücklicht einzutragen...:rolleyes::oah:
Ich will Dir ja nicht Dein Hobby madig machen, aber es gibt in diesem Staate nunmal Gesetze an die Wir uns Alle zu halten haben, ob es uns passt oder nicht. Nur durch unnötige Diskussionen wird etwas Verbotenes auch nicht Legal...

Take care! Markus :hut:

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  • | 02.07.2005 11:38

cool markus! :-)


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  • | 02.07.2005 11:59

Zitat:
Zitat von Nightwish
Zudem sind zusätzliche Rückleuchten nur paarweise zulässig.
und welche auflagen gelten dann für 3. Bremsleuchten? die sind ja nicht paarweise anzubringen...


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  • | 02.07.2005 13:22

Ein einzelnes Teil wird man auch kaum paarweise anbringen können - du darfst aber auch zwei anbringen, wenn es denn paarweise sein soll ;)

Es ist eine zusätzliche Bremsleuchte zulässig, bzw. bei neueren Fahrzeugen sogar vorgeschrieben. Sie muss auf der Längsmittelebene und höher als die paarweisen Leuchten angebracht sein.


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  • | 02.07.2005 14:37

vom grundprinzip her kann man dir, egal um was für eine eintragung es sich handelt ( felgen, fahrwerk oder auch bremsleuchten ), immer das auto stilllegen wenn der beamte den verdacht hat das du etwas noch nach der eintragung an dem eingetragenen teil verändert hast.
so is es mir vor geraumer zeit mit meinem rsi auch gegangen und da war die komplettabnahme erst 3 wochen her, mit anderen worten: auch wenn ihr so lange rum fahrt bis ihr etwas endlich eingetragen bekommt könnt ihr immernoch pech haben und es ganz schnell schwarz auf weiß bekommen das es doch rechtswiedrig is!


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  • | 02.07.2005 15:06

Danke Tigger. War ja auch nur ein Beispiel. Hab nämlich immer gedacht das der TÜV am längeren Hebel als die Polizei sitzt :P


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  • | 02.07.2005 15:19

ne, so einfach is das leider nicht.

kannst wenn du dann stillgelegt wirst weil der verdacht besteht das du durch veränderungen am fahrzeug deinen versicherungschutz verlierst glück haben das der gutachter dann sagt das alles ok is wie es is, kann aber auch in die hose gehen.

wegen soner selbstgebastelten bremsleuchte wird dich zwar niemand stilllegen, aber vorführen wirst du den dann dennoch wohl müssen und mit nen paar € bußgeld rechnen sowie die rechnung für den gutachter zahlen müssen.

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