Eingetragen - aber ordnungswidrig?
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ich nehme mal folgenden (fiktiven) Fall: Jemand installiert eine rote Neonkathode auf der Hutablage. Beim TÜV wird diese Kathode als zusätzliches Rücklicht eingetragen. |
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rein theoretisch würd ich sagen nein!!aber teilweise machen die sich ihre eigenen gesetze!!kenne mich damit aber auch nicht gut genug aus!! |
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Mal abgesehen davon, dass die Kathode beim TÜV kaum eingetragen werden würde, wäre sie schlicht unzulässig. |
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cool markus! :-) |
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Zitat: und welche auflagen gelten dann für 3. Bremsleuchten? die sind ja nicht paarweise anzubringen...
Zitat von Nightwish Zudem sind zusätzliche Rückleuchten nur paarweise zulässig. |
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Ein einzelnes Teil wird man auch kaum paarweise anbringen können - du darfst aber auch zwei anbringen, wenn es denn paarweise sein soll |
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vom grundprinzip her kann man dir, egal um was für eine eintragung es sich handelt ( felgen, fahrwerk oder auch bremsleuchten ), immer das auto stilllegen wenn der beamte den verdacht hat das du etwas noch nach der eintragung an dem eingetragenen teil verändert hast. |
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Danke Tigger. War ja auch nur ein Beispiel. Hab nämlich immer gedacht das der TÜV am längeren Hebel als die Polizei sitzt :P |
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ne, so einfach is das leider nicht. |
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