Erkennung von gefälschten E-Prüfzeichen - Seite 1

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  • | 14.12.2005 00:24

Hiho!

Hab mir vor längerem bei Ebay neue Rücklichter für nen Spotpreis gegenüber vergleichbaren von Irmscher&Co. ersteigert.
Die Dinger besitzen auch ein E-Prüfzeichen, mich würde jetzt nur interessieren, ob dieses auch richtig und nicht gefälscht ist.

Woran kann ich das erkennen, bzw. wo könnte ich das nachlesen?

  • McClane
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  • | 14.12.2005 07:54

Was sind das den für welche? Schwarz lackiert?

  • Old Red Cardriver
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  • | 14.12.2005 07:59

Meinst Du ob auf nicht bauartgenehmigte Rückleuchten nachträglich E-Prüfzeichen eingraviert oder aufgebracht worden sind, oder ob bauartgenehmigte Rückleuchten mit E-Prüfzeichen durch unzulässige Veränderungen wie z.B. das Beschichten mit transparentfarbenen Lacken ihre BG verloren haben?
An sich müsste man Beides bei genauerem Hinsehen erkennen können.
Ich habe allerdings schon ein paar mal bei Fahrzeugen neueren Baujahres feststellen können, das die Prüfzeichen der Hauptscheinwerfer mit einem Aufkleber auf der Gehäuserückseite angebracht waren. Wenn sich jetzt Jemand eine Scanner, Blanko-Klebeediketten und einen geeigneten Drucker & Software zulegen würde, wäre es da mit der Verfälschungssicherheit wohl nicht mehr wirklich weit her...:rolleyes:
Für jede LTE die eine am Ende positiv ausfallende Prüfung durch ein Lichttechnisches Institut und durch anerkannte Sachverständige durchlaufen und bestanden hat, besteht auch ein Prüfbericht und/oder eine ABE oder Gutachten, das dem Hersteller oder dem Importeur als Auftraggeber ausgehändigt wird. Dieser fügt dann eine Kopie dieser Papiere dem Produkt bei, was für den Endverbraucher ( Kunde ) bestimmt ist.
- Ich würde also einfach mal beim Hersteller soweit Er Dir bekannt ist anfragen.


Take care! LG Markus Name: 54239-4944.gif Größe: 19x20 Dateigröße: 200 Bytes

Name: 54353-4944.gif Größe: 171x103 Dateigröße: 12282 Bytes


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  • | 14.12.2005 11:50

Also das sind Klarglasrückleuchten die innen verchromt sind und haben in den jeweiligen unteren Ecken ein Prüfzeichen.
Da aber in dem Karton nur die Dinger waren und keine Art von Prüfzeugnis etc. bin ich ein wenig stutzig geworden!!


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  • | 14.12.2005 12:23

Poste doch mal Hersteller oder Genehmigungsnummer.


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  • | 14.12.2005 12:36

Zitat:
Zitat von walpurgis
Poste doch mal Hersteller oder Genehmigungsnummer.
Meinst du also das E-Zeichen oder was?


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  • | 14.12.2005 12:38

Das was darunter steht (oder sonstwo auf der Leuchte)


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  • | 14.12.2005 12:53

ja schau ich gleich mal nach und schreib es heute abend rein...


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  • | 17.12.2005 14:15

So habs geschafft 'n Foto von der Typenbezeichnung zu machen, wo man auch was drauf erkennt!!

Kannst du mir jetzt weiterhelfen?

Name: 61494-10736.jpg Größe: 528x667 Dateigröße: 43294 Bytes

das ist jetzt links! Auf der rechten Seite ist alles gleich, nur die Typenkennzeichnung ist anstatt "...3711..." "...3710..."


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  • | 17.12.2005 14:36

Hab mal nachgeschaut, kannst beruhigt sein. Es gibt von Sonar ECE-Genehmigungen SK 3710(R)/3711(L) für Fahrtrichtungsanzeiger, Nebelschlußleuchten, Rückfahrscheinwerfer und Schluß-Bremsleuchten. Passt also zusammen.

Achte darauf, dass du zusätzliche Rückstrahler (Reflektoren) brauchst, falls diese nicht in die Leuchten integriert sind.


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  • | 17.12.2005 17:41

Zitat:
Zitat von walpurgis
Hab mal nachgeschaut, kannst beruhigt sein. Es gibt von Sonar ECE-Genehmigungen SK 3710(R)/3711(L) für Fahrtrichtungsanzeiger, Nebelschlußleuchten, Rückfahrscheinwerfer und Schluß-Bremsleuchten. Passt also zusammen.
Was aber letztendlich nichts aussagt:
Ein halbwegs cleverer Fälscher wird ja keine Phantasie-Prüfnummer mit
einbringen sondern von einem anderen, real existierenden Teil
benutzen....... :D

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  • | 17.12.2005 18:39

Deshalb: Komplettes Bild vom Scheinwerfer posten.


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  • | 18.12.2005 19:41

hier sind die Rückleuchten mit drauf:

Name: 61499-10736.jpg Größe: 640x480 Dateigröße: 37906 Bytes

reicht euch das oder lieber nochmal 'n einzelnes Bild von nem Rücklicht?


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  • | 18.12.2005 19:52

Walpurgis hat die Nummern gecheckt. Wenn die Leuchten ansonsten nicht bearbeitet wurden (z.B. lackiert) oder du sonst irgendwelche begründeten Zweifel hast, dann würde ich sie bedenkenlos verwenden.

Wenn du aber vor lauter Sorge nicht schlafen kannst, dann fahr direkt zu deinem Tüv und lass sie dort prüfen.


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  • | 18.12.2005 22:02

Hier noch die Abkürzung für die Ursprungsländer:


E-Zeichen für Scheinwerfer und Heckleuchten

E1 Deutschland
E2 Frankreich
E3 Italien
E4 Niederlande
E5 Schweden
E6 Belgien
E7 Ungarn
E8 Tschechien
E9 Spanien
E10 ehemaliges Jugoslavien
E11 Grossbritannien
E12 Österreich
E13 Luxemburg
E14 Schweiz

Alle E-Zeichen sind in der gesamten EU zugelassen ...



Scheinwerfer
Ausführung

A - Begrenzungslicht
B - Nebellicht
C - Abblendlicht
R - Fernlicht
CR - Fern- und Abblendlicht
C/R - Fern- oder Abblendlicht
HC - Halogen Abblendlicht
HR - Halogen Fernlicht
HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht
HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht
DC - Xenon Abblendlicht
DR - Xenon Fernlicht
DC/R - Bi-Xenon
/ - nicht zusammen einzuschalten



Heckleuchten
Ausführung

A - Begrenzungsleuchte
AR - Rückfahrscheinwerfer
F - Nebelschlussleuchte
IA - Rückstrahler
R - Schlussleuchte
S1 - Bremsleuchte
2a - hintere Blinkleuchte



sonstige Leuchten

1, 1a, 1b vordere Blickleuchten unterschiedliche Ausführungen
5 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge bis 6m Länge
6 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge länger als 6m
SM1 - Seitenmarkierungsleuchte für alle Fahrzeuge
SM2 - Seitenmarkierungsleuchte für Fahrzeuge bis 6m Länge

Pfeil nach rechts oder Pfeil nach links der Pfeil gibt die Einbaurichtung an und zeigt immer zur Fahrzeugaussenseite.
Ist kein Pfeil vorhanden, kann die Leuchte hinten wahlweise rechts oder links eingebaut werden

Typprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteilt


Name: 61692-4205.jpg Größe: 556x725 Dateigröße: 75081 Bytes

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