Blitzerfalle


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  • | 21.12.2006 13:40

Servus allerseits!

ich bin gestern abend am hanauer kreuz geblitzt worden. Nun wollt ich erfragen was auf mich zukommt da ich mit dem schlimmsten rechnen muss!War um 22uhr mit mir waren vll 3 autos auf der teilstrecke und es war dreispurig. War eine achtziger zone und ich bin gut 135 eher 140 gefahren. Wär super wenn ihr mir die konsequenzen schreiben könntet einmal in als wär ich in der probezeit und einmal als wär probezeit schon vorbei.

Und dann nochwas ich pendel sehr viel zwischen england und BRD und hab durch mein studium mein führerschein in england gemacht und habe auch noch diesen britischen. Wie sieht das mit punkten aus? Übertragen die das nach england oder so?

vorersteinmal danke für eure antworten!

  • VWCaddyLaDy
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  • VWCaddyLaDy
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  • | 21.12.2006 13:55

Ich kann Dir nur sagen, dass man ausserorts, bei einer Geschwindigkeit von 51-60 km/h zu schnell, eine Strafe von 140€ zahlen muss, 4Punkte bekommt und 2Monate fahrverbot.
Mehr weiss ich dazu nicht


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  • | 21.12.2006 13:56

Schau mal HIER nach.Kannste dir ausrechnen lassen.

Bußgeldkatalog: Geschwindigkeit
andere als in § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe A oder B StVO genannte Fahrzeuge (im Wesentlichen PKW)

außerhalb geschlossener Ortschaften
Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Überschreiten der zulässigen/festgesetzten Höchstgeschwindigkeit mit PKW:
bis 10 km/h 10 Euro
11 bis 15 km/h 20 Euro
16 bis 20 km/h 30 Euro
21 bis 25 km/h 40 Euro 1
26 bis 30 km/h 50 Euro 3
31 bis 40 km/h 75 Euro 3
41 bis 50 km/h 100 Euro 3 1 Monat
51 bis 60 km/h 150 Euro 4 1 Monat
61 bis 70 km/h 275 Euro 4 2 Monate
über 70 km/h 375 Euro 4 3 Monate


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  • | 21.12.2006 14:12

wenn ihr noch was bezüglich meines englischen führerscheins sagen könnt wie das mit den punkten aussieht bzw was da gemacht wird von den deutschen behörden wär super!


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  • | 21.12.2006 14:18

Wenn du 19 bist, geh ich mal davon aus das du noch in der Probezeit bist. Also kommt neben dem Bussgeld noch ne Aufforderung fürs Aufbauseminar... kostet hier in Bielefeld 350€ zzgl. anderen Gebühren =) Und Probezeit wird um 2 Jahre verlängert.


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  • | 21.12.2006 15:37

Inhaber von EU- und EWR-Fahrerlaubnissen mit ordentlichem Wohnsitz im Inland sind nach den Führerschein-Richtlinien den Inhabern inländischer Fahrerlaubnisse gleichgestellt. Ihre Teilnahme am Straßenverkehr ist nicht mehr dem internationalen Verkehr zuzurechnen und wird in den §§ 28 bis 31 FeV geregelt. Damit greift in diesen Fällen § 4 IntKfzVO nicht.

Kurz und knapp: Du wirst behandelt wie jeder andere Führerscheininhaber in Deutschland , solange dein Hauptwohnsitz innerhalb Deutschlands ist. Heisst: Punkte=4, Fahrverbot=2 Monate und Aufbauseminar.


Hier findest mehr Infos falls erwünscht:

http://www.juraforum.de/gesetze/FeV/

Paragraphen 28 bis 31 sind hier "interessant" weil maßgebend für Dich .

:hut:


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  • | 21.12.2006 16:41

wieso 2 Monate fahrverbot?? Der Tachp geht ja auch gute 8KMH vor erst recht bei der Geschwindigkeit. Und Toleranz hast du ja auch noch. ich denke da wirst du reale 45-50 zu schnell gewesen sein.

sollte doch ein monat fahrverbot geben nicht zwei. so liest man es zumindest in jedem bussgeldrechner.

ansonsten sorry fühle mit dir mich haben sie auch geblitzt die spasten!


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  • | 21.12.2006 18:41

mh. dann gewöhn ich mich schonmal dran öffentliche verkehrsmittel zu benutzen.
fu**dreck

kann man geltend machen das es unverhältnissmäßig teurer ist öffentliche verkehrsmittel zu benutzen um an den arbeitsplatz zu kommen und man deswegen auf den FS dringendst angewiesen ist!? und ums fahrverbot vorbeikommt? wenn ich mitm zug in die arbeit fahre kostet mich das über 20 euro und das auto effektiv 10€. vor allem bin ich seit ab januar freiberufler und auf mein auto angewiesen da ich damit zu veranstaltungsorten fahren muss in ganz deutschland. (ich bin Ton-Techniker)
ich geh echt noch ein...


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  • | 21.12.2006 19:54

so hart es klingt, wenn ich weiss wie sehr ich meine pappe brauche, dann fahr ich auch dementsprechend ;)

wünsche dir trotzdem das es halbwegs gut ausgeht für dich


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  • | 21.12.2006 20:20

Kann mich da nur Sascha anschließen, wenn man den Lappen braucht beruflich, donnert man net mit 140 durch ne 80er Zone, muss ja nen Grund haben, dass die da eingerichtet worden is...auch wenn die Autobahn dreispurig is...

Außerdem dürftest du keine Chance haben, von wegen ÖPNV zu teuer...seltenst machen die vor Gericht ne Ausnahme, nur wenn da wirklich ne berufliche Existenz dranhängt, lassen die einem den Lappen und erhöhen das Bußgeld. Seh ich bei dir jetzt net so extrem.


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  • | 24.12.2006 03:19

das es verantwortungslos ist ist keine frage @sasha und weh tun tut es so oder so ob fahrverbot oder nicht bzw. mehr bußgeld usw. aber naja ma abwarten anwalt hab ich schonmal informiert fehlt nur noch das schreiben von den Herren in Grün.rechne mal nach den feiertagen damit!

ich halt euch aufm laufenden!


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  • | 24.12.2006 10:05

zu dem thema gibts hier schon ne menge threads, nutz einfach mal die forumssuche!

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