Auspuffanlage Lautstärke - Seite 7

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    Happymeal-Esser


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  • | 10.09.2007 06:49

frage :D

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Seit 1.März 2007 gilt mit der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung, das der §18 aufgehoben ist, daraus folgt das es keine 50 Euro & 3 Punkte in Flensburg mehr gibt wenn es zu laute Auspuffanlage montiert ist.

Durch diese Gesetzes-Änderung erlischt NICHT mehr die Betriebserlaubniss des Fahrzeuges! Es ist nur noch ein OWi die mit 25 Euros Bußgeld belegt wird, Punkte: KEINE, für den NICHT Ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs.

Damit entfällt die Möglichkeit der Sicherstellung von Fahrzeug/Auspuff wegen Unverhältnissmäßigkeit! Von einem lauten Auspuff geht keine Gefahr aus!

Im schlimmsten Fall gibt es eine Mängelkarte und die Pflicht der Vorführung innerhalb von 14 Tagen
---

richtig, oder falsch, falsch wieder gegeben, oder blödsinn? :D

p.s. der text ist nicht von mir ;)


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  • | 10.09.2007 09:05

1. Der § 18 ist aufgehoben, das ist richtig, aber es gibt etwas ähnliches in der FZV.
2. Ob die 50 € bei zu lauten Anlagen noch möglich sind oder nicht, darüber streiten die Gelehrten im Moment. Wenn nicht, dann sind es in der Tat nur 25 €.
3. Ob die Betriebserlaubnis erlischt oder nicht, das steht im § 19 - der wurde nicht aufgehoben. Also kann die BE auch weiterhin erlöschen.
4. 25 € waren noch nie ein Bußgeld, sondern schon immer ein Verwarngeld. 50 € wären ein Bußgeld.
5. Von einem zu lauten Auspuff geht eine Gefahr aus. Lärm ist eine Gefahr für die Gesundheit. Bei Lärm können wichtige Geräusche aus der Umgebung nicht mehr wahrgenommen werden.
6. Die Sicherstellung erfolgte nicht nur aus gefahrenabwehrenden Gründen, sondern auch aus Beweissichernden. Sie ist immer noch möglich, bei einem reinen Verwargeldtatbestand aber selten nötig.
7. Wenn man mal davon ausgeht, dass es kein Bußgeld (50 €) mehr ist, dann wäre schlimmstenfalls folgendes möglich: 25 €, Mängelkarte mit dem Hinweis auf die Erloschene Betriebserlaubnis, Beschränkung oder Untersagung der Weiterfahrt, Frist von einer Woche zur Vorführung des Fahrzeugs bei einer Prüfstelle, kostenpflichtige Beantragung einer neuen Betriebserlaubnis / "21er-Abnahme".
Außerdem ist eine Sicherstellung wie gesagt nicht auszuschließen und wenn es ganz böse kommt, wäre auch eine Stillegung möglich - schließlich gibt es keine gültige Betriebserlaubnis.


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  • | 10.09.2007 09:15

Also ich war gestern auf einem Audi Treffen und ich muss sagen, das mein Auto mit 82 db das leiseste von allem da war. Ich habe da Werte der Auspruffanlagen gemessen, die um einiges weiter oben lagen... Spitzenwert 112 db bei einem Audi A8, S8 mit eingetragener Auspuffanlage. Schon deren Serienalagen sind lauter als meine "illegale" Auspuffanlage. Also ist deren Lärmbelästigung doch deutlich höher als meine. Aber das ist alles rechtens....

TOLL


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  • | 10.09.2007 09:59

Die Eintragung bringt denen auch kein Recht... das is ein Trugschluss....


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  • | 10.09.2007 10:17

Schon.. aber das war ja nicht nur einer... sondern 10 Stück oder so und das im Raum BW, wo die TÜV´s eh am pinibelsten sind als in anderen Bundesländern. Also ist das schon rechtens....


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  • | 10.09.2007 11:35

Du willst es nicht verstehen..... der Tüv kann so viele Eintragungen machen wie er will, wenn diese gegen Gesetze verstoßen ist das schlichtweg ungültig...

Oder meinste es ist rechtens wenn der Tüv mir ne Selbstschussanlage einträgt, die Fahrzeuge auf Distanz hält, welche den Mindestabstand unterschreiten?


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  • | 10.09.2007 11:40

Ach.. das wäre doch mal ne coole Sache... :D:D:D:D:D

Muss mal fragen, ob es so was zu kaufen gibt :)


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  • | 10.09.2007 11:43

Wenn einer gegen geltendes Recht verstößt, wirds geahndet - machen es 10 ist es legal, oder wie?! :011


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  • | 10.09.2007 11:48

Nein, aber 10 TÜV Prüfer gehen doch nicht alle ein Unnötiges Risiko ein. Wenn Die was eintragen, dann sehen Sie dafür auch grade. Sonst hätte diese Eintragerei doch überhaupt keinen Sinn....

In Dänemak wird nichts eingetragen im Schein, da darf man alles dran machen, was man will.. das weiss ich, da der Händler, der mein Beetle gekauft hat völlig egal war, ob und was eingetragen ist.

So was wäre doch auch sinnig für Deutschland....


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  • | 10.09.2007 21:02

Zitat:
Zitat von wavekid169
Nein, aber 10 TÜV Prüfer gehen doch nicht alle ein Unnötiges Risiko ein. Wenn Die was eintragen, dann sehen Sie dafür auch grade. Sonst hätte diese Eintragerei doch überhaupt keinen Sinn....

In Dänemak wird nichts eingetragen im Schein, da darf man alles dran machen, was man will.. das weiss ich, da der Händler, der mein Beetle gekauft hat völlig egal war, ob und was eingetragen ist.

So was wäre doch auch sinnig für Deutschland....
Damit dann nur noch so ne Kisten rumfahren wie man sie im Thread: Tuningsünden sehen kann.


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  • | 10.09.2007 21:58

Zitat:
Zitat von wavekid169
Nein, aber 10 TÜV Prüfer gehen doch nicht alle ein Unnötiges Risiko ein. Wenn Die was eintragen, dann sehen Sie dafür auch grade. Sonst hätte diese Eintragerei doch überhaupt keinen Sinn....
Du weißt doch gar nicht wo die zum Eintragen waren... ;)

Und außerdem... wie willst du dem Prüfer beweisen, dass die Anlage zum Zeitpunkt der Abnahme zu laut war?


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  • | 11.09.2007 08:49

Häääääääää ???? Erst mal, ich will dem Prüfer überhaupt nichts beweisen... Auspuffanlagen werden mit der Zeit sowieso lauter als am Anfang. Aber die eine wo ich gemessen habe war eine Woche drin und war offizell eingetragen. Die hat 112 db etwa gebracht. Genaue Messungen kann man ja eh nicht selber machen, da diese von verschiedenen Faktoren zusammenhängt.

Allerdings klingen diese Anlagen vom Sound her nicht arg viel Lauter wie meine. Wie gesagt...meine ist Laut aber die haben mehr db als ich auf das Messgerät gebracht.

Ich weiß jetzt natürlich nicht, was bei denen im Schein steht als Standlautstärke. Ich denke das der schon höher ist als bei mir, da das erstens Sauger Motoren und diese sind immer lauter als Turbo Motoren....


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  • | 11.09.2007 09:11

ich glaube nach diesen messungen auf treffen kannst du nicht gehen,da hatte ich letztes jahr z.b 111.8db was ich mir net vorstellen kann


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  • | 11.09.2007 09:16

Bei mir kann es nur sein, das ich nicht 100% stehe. Aber das Gerät ist zu 100% korrekt. Das habe ich bei meiner Firma kalibrieren lassen im Audiolabor. Also eine ungefähre Messung bekommt man da schon hin mit, vor allem kann man ja vergleichen. Wenn alle so gemessen werden...


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  • | 11.09.2007 14:19

Wenn Auspuffanlagen lauter werden so nennt man das Verschleiß...

Wenn der im Stand 112db bringt und während der Fahrt nur bsp. 78db dann is alles in Butter....

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