tote katze überfahren-zahlt versicherung - Seite 1

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  • | 10.10.2007 21:00

so bin grad über ne tote katze gebrettert,als ich zuhaus ankamm sah ich nur och 5cm vom heckansatz ist dran,wieder zurück und den rest eingesammelt,inkl haare vom vieh

meine frage übernimmt meine tk den schaden,oder bleib ich kpl,drauf hängen??

echt scheisse son blödes vieh:boese:


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  • | 10.10.2007 21:04

soweit ich weis nicht
meine das die nur bei wild unfall wie reh oder wildschwein oder so zahlen
irgendwie triffts auch immer dich wa


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  • | 10.10.2007 21:05

Ich glaub die Versicherung zahlt bei ner Katze generell nichts! Egal ob tot oder lebendig! Zumindest hat sie bei mir damals nichts gezahlt!

Aber du kannst ja aus der Katze ein Wildschwein machen! :D


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  • | 10.10.2007 21:05

und wenn es ein toter hase war?


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  • | 10.10.2007 21:09

sach es war nen elch :roll:


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  • | 10.10.2007 21:13

naja....is scheis.. sowas.....denke auch nich das das die versicherung übernimmt :(


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  • | 10.10.2007 21:19

Die zahlen nicht...Es sei denn du kennst den Besitzer der katze,dann kannst du dich an den wenden :-)


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  • | 10.10.2007 21:21

Sag mal Nos muß das sein das du ne eh schon tote Katze nochmal plattwalzt?:D

Ne bei Katzen zahlen die nix. Mußt schon mit nem Kanickel umme Ecke kommen. Und selbst dann ist es fraglich ob mandir das glaubt wweil nur hinten kaputt ist. Fragen dann bestimmt ob du rückwärts gefahren bist :roll:

Ist denn doll schrott? Foto?


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  • | 10.10.2007 21:22

Ich weiß dass ich ein Klugscheisser bin!!!! :D

Versicherungen zahlen nur bei "wildem Haarwild", also Hirsch und Reh, Wildschwein und Fuchs.


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  • | 10.10.2007 21:36

kannst du gut mit deinem versicherungsheini!? dann ruf den an, der weiß schon was er eintragen muß ;)


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  • | 10.10.2007 21:38

Zitat:
Zitat von CandyRed
kannst du gut mit deinem versicherungsheini!? dann ruf den an, der weiß schon was er eintragen muß ;)
ich denke schon,naja muss da eh hin ne doppelkarte holen,morgen schreib ich dann mal obs geklappt hat


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  • | 10.10.2007 21:42

das kommt ganz auf deinen vertrag und deine versicherung an. bei uns zb. sind alle arten von tieren mitversichert, da könntest du auch einen elefanten anfahren.

katzen sind bei älteren bedingungen meistens nicht versichert, da ist nämlich nur so genanntes "haarwild" versichert, sprich: reh, hase, wildschwein, etc...


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  • | 10.10.2007 21:45

Aber ne Vollkasko würde das doch zahlen, oder ? Habe nämlich beide Autos Volkaskoversichert.


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  • | 10.10.2007 21:47

vollkasko zahlt das, ja. aber dann gibt es wieder eine rückstufung und vermutlich ist der schaden nicht mal so hoch die die meisten selbstbeteiligungen.
im endeffekt hätte man das dann meist besser selber zahlen können, wenns so ein "kleiner" schaden war.


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  • | 10.10.2007 22:21

Zitat:
Zitat von CandyRed
kannst du gut mit deinem versicherungsheini!? dann ruf den an, der weiß schon was er eintragen muß ;)
Bitte was? Und das von einem Mod... :rolleyes: Versicherungsbetrug ist strafbar! ;)


Also laut Allgemeinen Bedingungen muss es sich um Haarwild handeln. Dies wird wiederum bei einigen Versicherern mit Klauseln erweitert. Und ich meine, dass das Tier beim Unfall leben muss. Das Anfahren eines toten Tieres gilt meines Wissens nichtmehr als Wildschaden.

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