Abschleppen von Autos wegen zu tief erlaubt? - Seite 4

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  • | 09.11.2004 17:41

Wie oben schon mal gepostet, darf jeder Polizist der den Verdacht hat das die Betriebserlaubnis erloschen ist oder das der PKW nicht den Vorschriften entspricht den Wagen sicherstellen zur Begutachtung durch einen Sachverständigen. (Abschleppen)
Egal ob es ein Spiegel ist der nicht eingetragen ist, oder ob der PKW nach dem Ermessen des Polizisten zu tief ist.
Ob die Bedenken des Polizisten berechtigt sind entscheidet dann der TÜV oder die Dekra. (Plaketten weg)
Also kann es auch sein das der Wagen ohne Beanstandungen wieder in den Besitz des Eigentümers zurück geht. Dieser wird dann auch entsprechend entschädigt.

Eine Mängelkarte wird oft ausgestellt wenn mann eine fehlende Eintragung dem Polizisten erklähren kann. Z.B.: Montag neue Felgen bekommen, Dienstag termin zum eintragen, aber leider am Montag abend erwischt.


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  • | 09.11.2004 18:22

-Kennzeichenmindesthöhe
-Scheinwerfermindesthöhe
-eine Gefährdung anderer ist auszuschließen, siehe Beitrag von 0815
-auf Verdacht das die Betriebserlaubnis erloschen ist, kann der Wagen sichergestellt werden
-und wenn die Behaupten, du hast dich an illegalen Rennen beiteidigt, ist er auch weg.

Und wer darf das fast alles zahlen, ratet mal


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  • | 09.11.2004 18:42

@thomas:

Da würd ich doch mal den selbstversuch vorschlagen. einfach mal den auspuff hinten etwas locker hängen, so dass er schön über den boden schrabbelt. und dann mal ein bischen durch die stadt cruisen und die zeit stoppen :D


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  • | 10.11.2004 13:37

Die Mängelkarte und das Abschleppen sind zunächst einmal zwei voneinander unabhängige Vorgänge.


Mängelkarte
Die Mängelkarte wird - wie der Name schon sagt - bei technischen Mängeln an Fahrzeugen ausgestellt. Dabei ist unerheblich, ob der Mangel durch absichtliche Veränderungen herbeigeführt wurde oder durch Verschleiß, Unfallschäden, usw. entstanden ist. Es ist auch nicht wichtig, ob gleichzeitig ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben wird.

Die Art des Mangels entscheidet darüber, wo das Fahrzeug erneut vorgeführt werden muss.

Ist ein Fahrzeug sichergestellt worden, wird der Mängelbericht sinnvollerweise erst nach der Begutachtung ausgestellt. Wurde das Fahrzeug stillgelegt, so müssen die Mängel natürlich nur behoben werden, wenn eine Wiederzulassung angestrebt wird.


Abschleppen
Worum es hier geht ist die Sicherstellung/Beschlagnahme. Das Abschleppen ist lediglich ein mögliches Mittel zur Durchführung der Sicherstellung.

Hat der Polizeibeamte den Verdacht, dass aufgrund eines technischen Mangels eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, und entscheidet er sich diesen Verstoß zu verfolgen, so muss er die Sache beweissicher machen (§ 53 OwiG) - das bezieht sich auch auf entlastende Umstände.

Die Beweissicherung kann auf unterschiedliche Art und Weise geschehen. Wenn er das selber nicht kann, darf er das Fahrzeug sicherstellen oder beschlagnahmen (§§ 43 OwiG; 94/98 StPO). Dieser Grundrechtseingriff ist durch die entsprechenden §§ abgedeckt. Nach der Sicherstellung wird dann zur Beweissicherung ein Gutachter hinzugezogen.

Die Polizeigesetze einiger Länder erlauben auch die Sicherstellung zur Vorbereitung eines Verfahrens nach § 17 StVZO, wenn eine Zwangsstillegung erforderlich scheint.

Auch möglich ist eine Sicherstellung zur Gefahrenabwehr nach den Polizeigesetzen der Länder.

Ob die Polizei tatsächlich immer sicherstellen darf - oder sogar muss -, darüber kann man vortrefflich streiten (Stichwort: Verhältnismäßigkeit). Letztendlich entscheidet sich das wohl im Einzelfall.

Auf einen Anwalt muss die Polizei vor Ort nicht warten, da dieser lediglich Widerspruch gegen die Maßnahme einlegen, aber sie nicht verhindern könnte. Es handelt sich um eine unaufschiebbare Maßnahme des Polizeivollzugsdienstes handelt (§ 80 II VwGO).

Stempelt ein Prüfer eine Mängelkarte ab, obwohl der Mangel tatsächlich noch vorhanden ist, so ist das keine Urkundenfälschung, sondern bestenfalls eine mittelbare Falschbeurkundung.


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  • | 10.11.2004 16:14

Zitat:
Stempelt ein Prüfer eine Mängelkarte ab, obwohl der Mangel tatsächlich noch vorhanden ist, so ist das keine Urkundenfälschung, sondern bestenfalls eine mittelbare Falschbeurkundung.
ich würde sagen, der prüfer verfälscht die urkunde (mängelkarte) ja selbstständig, daher urkundenfälschung.
natürlich wirds am vorsatz mangeln, denn man wird sich sicherlich nur "vermessen" haben...


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  • | 10.11.2004 16:35

Möchte mal kurz einen Erfahrungsbericht vom Sonntag einwerfen.
Wurde angehalten und Auto wurde begutachtet.
Bin ja schon relativ weit unten, aber der Abstand zum Boden hat bis jetzt (und ich werde oft angehalten) keinen gestört, noch hat jemand danach geschaut. Diesmal allerdings hatte der nette Herr zu bemängeln, das meine Reifen beim Lenkeinschlag zu dicht am Kotflügel seien.:D
Und er hat mir gesagt, wenn jetzt der Tüv offen hätte wäre wir sofort dahin. Darauf ich: Gut das ich meist Nachts unterwegs bin, da hat der Tüv ja selten offen.
Darauf er: Hätte ich nen schlechten Tag würde ich es sicherstellen und den großen Haken kommen lassen.:oah:
Also die können sicherstellen wie und wann sie wollen, allein der Verdacht des Polizisten auf eine eventuelle Gefährdung reichen dafür aus.
So zumindest hat er es mir erklärt.


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  • | 10.11.2004 22:05

Zitat:
Also die können sicherstellen wie und wann sie wollen
Nein. Grundvorraussetzung ist der konkrete Verdacht einer Ordnungswidrigkeit. Diesen sogenannten "Anfangsverdacht" muss der Beamte auch im Einzelfall begründen können (z.B. schleifende Reifen, zu geringe Bodenfreiheit, etc.)

Das heißt, die Annahme, dass hier eine Gefährdung vorliegt, muss sich auf Fakten gründen. Die Sicherstellung und das Gutachten haben dann den Zweck zu überprüfen, ob sich der Verdacht erhärtet, oder nicht.

Dass der Verdacht ausreicht ist auch in soweit logisch:
Wäre es kein Verdacht, sondern eine Tatsache, dass die Ordnungswidrigkeit vorliegt, würde es keinen Sinn machen, noch ein Gutachten erstellen zu lassen.

Bei Ordnungswidrigkeiten hat die Polizei ein Ermessen, ob sie die Tat verfolgt, oder nicht (innerhalb eines gewissen Rahmens).


Zitat:
ich würde sagen, der prüfer verfälscht die urkunde (mängelkarte) ja selbstständig, daher urkundenfälschung.
Sehe ich anders. Ein Verfälschen wäre das Ändern einer vorhandenen Angabe. Was dort geschieht ist aber das Ausstellen einer Urkunde (oder eines Bestandteils einer Urkunde) mit einer unrichtigen Angabe -> mittelbare Falschbeurkundung.


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  • | 11.11.2004 01:19

Auweia. Dieses

Darauf er: Hätte ich nen schlechten Tag würde ich es sicherstellen und den großen Haken kommen lassen

find ich ja voll heftig. Und das schlimmste ist selbst wenn Du alles eingetragen hast bist Du nicht davor sicher. Und welche Autogruppe trifft das? Nur den Tuningbereich. Wo die gegen die Individalisierung des Autos vorgehen. Daß das selbst bei fachgerechten Eintragungen und so Stress gibt...

Meine Meinung auch: Wenn der Polizist diesen Spruch so gesagt hat mißbraucht er seine Dienststellung, ist schon ne Androhung und Ausnutzung des höheren Ranges.

...mit nem normalen Auto hast DU echt keine Sorgen. Am besten noch unter 5 Jahre alt und Du siehst wohl kaum ne Kelle :(


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  • | 11.11.2004 11:25

Außer du fährst Schlangenlinien. :D


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  • | 11.11.2004 17:06

Zitat:
Und welche Autogruppe trifft das? Nur den Tuningbereich.
Natürlich trifft das den Tuningbereich. Dort finden ja auch die vorsätzlichen Veränderungen statt. Und das hat nichts mit Vorgehen gegen Individualisierung zu tun, sondern mit unfachmännisch und unzulässig veränderten, sowie verkehrsunsicheren Fahrzeugen, die dort eben besonders häufig auftauchen.

Und nebenbei gesagt versuchen findige Tuner ja auch ständig, die Regeln zu umgehen. So entsteht eine Vielzahl nicht "fachgerechter" Eintragungen. Tricks gibt es ja genug. Oder wie kommt es, dass gewisse Prüfstellen bei Tunern besonders beliebt sind. Von den anderen Tricks mal ganz zu schweigen... ;)

...und sich dann hinterher beschweren, dass es doch aber eingetragen war :rolleyes:

(das trifft sicherlich nicht auf jeden zu - also bitte nicht angegriffen fühlen!! - aber der eine oder andere wird wissen, was ich meine)

Es ist zudem ein Unterschied, ob ein Fahrzeug beispielsweise aufgrund von Verschleiß zu laut ist (Loch im Schalldämpfer) oder durch absichtliche Veränderungen.

Das letztere ist Erlöschen der Betriebserlaubnis, das erstere "nur" ein technischer Mangel. Darum wird ersteres Fahrzeug auch nicht zur Begutachtung weggeschleppt, sondern kommt mit einer Mängelkarte weg.

Ein Fahrzeug, das aufgrund von Verschleiß Mängel aufweist, wird nur dann sichergestellt, wenn der Verdacht der Verkehrsunsicherheit besteht. Und das geschieht dann auch konsequent. Durch die regelmäßige HU wird jedoch verhindert, dass ein Großteil der Fahrzeuge überhaupt je einen verkehrsunsicheren Zustand erreicht. Dadurch kommen die auch seltener auf den Haken. Und weil der Otto-Normal-Autofahrer nicht bastelt, verändert er auch nichts unzulässig.... damit geht der dem Abschlepper gehörig aus dem Weg...

Zudem möchte ich behaupten, dass alle möglichen Fahrzeuge täglich angehalten werden. Es gibt noch eine Menge mehr Gründe als Kontrollen zur Fahrzeugtechnik (Ich persönlich habe mehr Fahrzeuge angehalten, die nicht getunt waren, als solche, die getunt waren und das dürfte den meisten Polizeibeamten so gehen) Prozentual gesehen ist die Zahl irgendwelcher gefundenen Verstöße bei getunten Fahrzeugen jedoch höher. Das liegt sicher nicht an der Polizei....

Dies ist ein Forum für Tuning-Fans. Wer hier auftaucht bastelt gern an Autos oder interessiert sich zumindest für Tuning. Das schränkt den Blickwinkel ein - ein ganz natürliches Phänomen, von dem sich niemand freisprechen kann (auch ich nicht). Aber die Welt ist nunmal groß und dies ist nur ein kleiner Teil. In einem Forum für Fernfahrer würde man sich an gleicher Stelle vermutlich aufregen, dass die Polizei sich nur, und zwar ausschließlich, für Ladungssicherung und Sozialvorschriften interessiert und alle anderen scheinbar egal sind. Warum bloß wird Individualität beim Beladen bekämpft? Und wen trifft es immer? Außschließlich uns Fernfahrer..... :D=);)

Augenzwinkernder Gruß,

Nightwish


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  • | 11.11.2004 18:36

An unsere Niederlassung schleppt die Polizei mehrmal täglich Fahrzeuge zur Begutachtung. Das sind im Mittel rund 3/4 augenscheinlich schrottreife LKW und Reisebusse. Letztere werden schon bei geringerem Anfangsverdacht gebracht. Das andere Viertel besteht im Wesentlichen aus Zu-tief- und Zu-laut-Fahrzeugen, Motorrädern und Anhängern mit gefährlich ungesicherter Ladung.

Wobei mir allerdings auch beim Lesen vieler Beiträge hier aufgefallen ist, dass im Großraum um Osnabrück die Polizei wohl ziemlich unverhältnismäßig Fahrzeuge abschleppt und stillegt.

Was bei uns an getunten Fahrzeugen auf den Hof kommt ist für jedermann ersichtlich unzulässig oder gefährlich. Entsprechend hoch ist dann meistens auch die Akzeptanz der "Erwischten" für unsere Maßnahmen und die der Polizei.


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  • | 11.11.2004 19:17

An die Lkws und Busse habe ich noch nicht einmal gedacht...

Zitat:
Wobei mir allerdings auch beim Lesen vieler Beiträge hier aufgefallen ist, dass im Großraum um Osnabrück die Polizei wohl ziemlich unverhältnismäßig Fahrzeuge abschleppt und stillegt.
In der Tat drängt sich der Eindruck etwas auf....

Aber zum Glück scheint das nicht überall so zu sein....


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  • | 12.11.2004 03:50

Mhm. Aber ich finde es schon merkwürdig.
Noch mal ein Beispiel.
Ich cruise abends gemütlich durch die City, da schießt ein großer Benz (TAXI)
mit weit überhöhter Geschwindigkeit (Mein Auto hat gewackelt vom Windzug)
vorbei und fährt rechts weg. Nun kennt man ja mit der Zeit die ZivilWagen der Polizei in und auswendig und die waren hinter mir, sind auch rechts abgebogen.
2 Stunden vorher bin ich angehalten worden. Da dachte ich mir: " Fährst mal hinterher, den müssen sie wohl anhalten." Nachdem ich knapp 2 KM hinterher bin habe ICH die Kelle bekommen.:staunen::frage::applaus:
Ein anderes mal musste ich mit zur Wache, abends, weil da Licht war. Eine Stunde Untersuchung, nix gefunden, 1KM unterwegs, wieder die Kelle.:heul:
Also das fällt dann irgendwann auf. Ich sehe so viele Schrotten rumfahren.
Kein Schwein interessiert bei einer Kontrolle, ob die Bremsen gut sind, oder Der Unterboden durchrostet ist. Halt die wirklich wichtigen Dinge. Ne immer nur "Zu Tief, Zu Laut".


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  • | 12.11.2004 12:53

Toll... wärst mal auch so schnell wie das Taxi gefahren. Is schon scheisse. Wenn Du Strich 50 fährst damit die Dich deswegen nicht rausziehen oder alles andere vorschriftsmäßig machst., ziehen die Dich raus weil sie vielleicht denken Du hast was zu verbergen :) und wenn Du viel zu schnell fährst tja dann sowieso, nur das sie dann schon was in der Hand haben.


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  • | 25.11.2004 20:01

hey leute.

meld mich auch mal wieder zurück *winke*

noch mal zum fw. hab ja meins jetzt seit 02/04 drin und bin auch eigentlich sehr zufrieden, ein wenig hart aber herzlich :D

zum glück wurde ich auch noch nicht angehalten von den netten männern in uniform:rolleyes: aber nun mach ich mir sorgen um meine nächste HU.
die ist zwar erst im 06/05 fällig aber wenn ich mal wieder mit meinem kleinem golf bei vw, eduard winter, vorbei schaue um meine "alle 3 monate untersuchung" wieder machen zu lassen und auch gerade der TÜV-Futzi da ist und er mal ein blick riskiert, dann verdreht er die augen. stohrt mich ja auch persönlich nicht aber wenn da nicht das problem mit der HU wäre.

er meint ich bekomm damit keine TÜV, obwohl ich das fw ganz legal begutachten lassen habe und auch den nachweis erbringen kann.

meine frage: ist das nur "angsmacherrei" oder hat er da irgendwie recht?

gruß
VWLadyBerlin

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