0,9 promille in der probezeit - Seite 1

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  • Nickpage von Golf3_tuner anzeigen Golf3_tuner


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  • | 04.07.2005 20:48

ein freund würde mit 0,9 promille gepakt was psassiert ihn jetzt?
kennt sich einer damit aus??????
danke im vorraus


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  • | 04.07.2005 20:59

Also als erstes würd ich den eine an die Birne hauen das er mit Alk im Blut Auto fährt, sowas ist das Letzde! Gut das sie ihn erwischt haben, und hoffentlich ist erstmal sein Führschein in Flensburg zum trocknen damit er bescheid weiß!

Wenns 4 Punkte gibt kommt nachschulung und die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert und ne Geldstrafe gibt es auch!

:boese:


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  • | 04.07.2005 21:02

würde auch auf 4 punkte ein ordentliches bußgeld + nachschulung und verlängerter
probezeit tippen.... obs das wert war? :rolleyes:

  • Catalunya
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  • Catalunya
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  • | 04.07.2005 21:29

Ich hoffe Führerscheinentzug...:rolleyes:
Manche können es einfach nicht lassen...Alkohol und fahren passt nicht zusammen:|


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  • | 04.07.2005 21:38

Ich hoffe auch, dass er seinen Führerschein abgeben muss und zusätzlich ne Nachschulung plus ne ordentliche Geldbuße aufs Auge gedrückt bekommt.
:boese:
Sorry, aber für solch eine Aktion hab ich echt absolut kein Verständniss.

  • angel-xs
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  • | 04.07.2005 21:44

In nem anderen Forum stand bei 1,1 %o 6 - 8 Monate Führerscheinentzug, Verlängerung der Probezeit, ... Bußgeld ...

Kann eigentlich nur den Kopf schütteln...
Alkohol und Fahren das passt nicht zusammen!


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  • | 04.07.2005 21:53

Total verantwortungslos mit Alkohol am Steuer zu fahren! Also ich gönne es ihm wenn er was richtig aufn Deckel bekommt. Sorry ist aber so, bei sowas werd ich total sauer!


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  • | 04.07.2005 21:54

nachschulung, saftige gebühren und verlängerung der probezeit


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  • | 04.07.2005 22:09

hoffe auch das sein Lappen weg ist! sowas gehört sich nicht...durch sowas sterben immer wieder unschuldige leute!!!

was ihm blüht steht ja schon oben alles :boese:


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  • | 04.07.2005 22:09

Ich hoffe auch das er soschnell den Führerschein nicht wiederbekommt! Und sowas auch noch in der Probezeit! und er soll richtig dafür Geld bezahlen! Der muss merken was er gemacht hat! und dann auch noch in der Probezeit der weiss noch nicht einmal wie man richtig Auto fährt und dann trinkt man noch Alk!:boese:


MFG
Gorby


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  • | 04.07.2005 22:22

Die moralische Wertung haben ja schon andere übernommen, darum beschränke ich mich auf die Sachinfos:

Es ist davon abhängig, was man ihm vorwirft. Pure 0,9 Promille sind eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Erst ab 1,1 Promille wird es automatisch eine Straftat nach § 316 StGB.

Hatte er allerdings 0,9 Promille und zusätzlich Ausfallerscheinungen, ist er sofort auch im Bereich einer Straftat. Wenn er seinen Führerschein zunächst behalten durfte, war es wahrscheinlich eine Owi.

1. Ordnungswidrigkeit (wenn es der erste Verstoß ist)
Regelsatz: 250 € Geldbuße + Gebühren; Fahrverbot: 1 Monat; 4 Punkte
Für die Probezeit: Verlängerung um zwei Jahre und Nachschulung

2. Im Falle einer Straftat
Strafverfahren: Geld- oder Freiheitsstrafe (edit: bis 1 Jahr) - wahrscheinlich ist Geldstrafe; 7 Punkte + Fahrerlaubnisentzug; Sperre für die Neuerteilung 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer (gerichtlich); weitere Sperren oder Auflagen für die Neuerteilung durch das StVA möglich.
Fahrerlaugnisentzug heißt, der Lappen ist weg. Den gibt es nicht wieder. Nach Ablauf der Sperre kann man einen Neuen beantragen.


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  • | 04.07.2005 22:26

Zitat:
Zitat von Nightwish

Fahrerlaugnisentzug heißt, der Lappen ist weg. Den gibt es nicht wieder. Nach Ablauf der Sperre kann man einen Neuen beantragen.
heisst das ich muss nur zum amt und bekomme ihn dann wieder oder muss ich ihn komplett neu machen? also mit fahrstunden und prüfung etc!?!


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  • | 04.07.2005 22:38

Genau den Lappen, den du hattest, wirst du niemals wiedersehen.

Nach Ablauf der Sperrfrist kannst du einen neuen Schein beantragen. Der würde dann auch komplett neu ausgestellt.

Ob und in welchem Umfang du die Prüfung neu machen musst, entscheidet das Amt. Im Prinzip können sie dir einfach einen neuen austellen, genauso könnten sie es aber auch von Auflagen abhängig machen (Idiotentest, Gesundheitsnachweise, neue Prüfung, Seminare.... ).

Übrigens: Wenn das Gericht eine Sperre von z.B. 11 Monaten verhängt, dann kann darüber hinaus das StVA eine zusätzliche Sperre verhängen, wenn die Sachlage das hergibt. So können da schnell auch 15 Monate oder mehr draus werden.


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  • | 04.07.2005 22:44

tja da würde ich sagen selber schuld wer so blöd ist muss auch mit den konsequenzen rechen


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  • | 04.07.2005 22:56

was ist mit mpu, ich mein 0,9 ist ja auch nicht wenig, klar nachschulung und bußgeld, lappen weg

neu beantragen heisst, du gehst hin, brings foto mit und beantragst das ding neu, und hast dann komplet neuen führerschein mit dem datum als du es beantragt hast, hab ich auch schon hinter mir aber nicht wegen alc

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