Ärger mit dem Mietvertrag voner Schrauberhalle - Seite 2

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  • | 06.03.2007 11:20

Na so leicht ist das nicht.
Guck mal bitte in deinem Vertrag und da eine Nachmieterklausel drin ist !!!!!!
Wenn NICHT !!!!! hast du KEIN RECHT sie weiter zu vermieten auch wenn er dir am Telefon ja gesagt hat.


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  • | 06.03.2007 11:41

ja aber der nachmieter hat doch schon nen mitvertrag mit dem Vermieter gemacht. Somit bist du aus dem scheiß raus.

Wenn der nochmal auf der Arbeit oder bei dir @home anruft, würde ich auch mal laut werden und ihm sagen das du ihn wegen belästigung anzeigst, wenn er nicht aufhört. Der soll sich gefälligst an den jetzigen Mieter halten und dich in Ruh lassen.

Wir hatten auch schon unsere Probleme mit so einem blöden Arschl*ch.
Also wir damals aus der Halle raus waren, meinte er wir müssten noch Nebenkosten nachzahlen und hat versucht und die Miegebühr für den Stromzähler etc aufzudrücken. Der hat dnn auch Teleterror gemacht. Solche Leute würd ich am liebsten gleich unter die Erde bringen:boese:


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    Benzinpreisignorierer


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  • | 06.03.2007 12:40

um Thema nachmieter, hab ich jetzt mit Hilfe rausbekommen zu seiner Person(vor 5 min)

Er ist 24 Jahre, hat 30teuronen Schulden
Die Eidestatliche Versicherung abgegeben (was das auch immer heißen mag)
Verbestraft wegen: Verbreitung Pornograpischen Material, Hehlerei, Einbruch-Diebstahl, Betrug (mehrfach), Körperverletzung (mehrfach), Beleidigung, Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch, Beleidigung, BTM (Drogenhandel)

Lebt auf hatz 4

und fahrt 5er Bring Mich Werkstatt bj 05 vollaustatung


Is auf bewährung.......



Na ganz geil......


Ich denk ma nach dem ich das jetze weiß sollt ich doch nen anwalt nehmen....


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  • | 06.03.2007 12:45

Ja und, da kannst du ja nix für.
Fakt ist, der Vermieter hat mit dem Nachmieter einen Mietvertrag geschlossen. Somit ist dein Vertrag abgelöst.

Ob der Nachmieter Beamter oder Massenmörder ist, macht da keinen Unterschied oder!? ;)

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  • | 06.03.2007 12:54

ne also, du kannst beruhigt warten. wenn du einen nachmieter hast, welcher einen vertrag mit dem vermieter abgeschlossen hat ist die sache für dich erledigt. nehme an im vertrag des neuen mieters steht dann das datum drinn (ab 01.01.07). was er dann macht und ob er zahlen kann oder nicht kann dir scheissegal sein, der vertrag läuft zwischen zwei parteien mit denen du absolut nix zu tun hast. du bist nicht verpflichtet, wenn du einen nachmieter suchst, zu kontrollieren ob dieser zahlungsfähig ist etc. das ist nicht dein problem!

sag deinem netten vermieter er habe ja einen vertrag mit diesem typen und das gehe dich nichts an! du hast gekündigt, einen nachmieter gesucht, dieser hat einen neuen vertrag mit dem vermieter und damit ist für dich die sache gelaufen!!!!

take it easy! schreib dem mal nen klaren brief und drohe mit deinem anwalt. dann ist zu99% ruhe. soll er doch ein inkassobüro auf den typen hetzen wenn der nicht zahlen kann aber ist doch nicht dein problem!


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  • | 06.03.2007 12:56

Zitat:
Zitat von susisorglos80
Ja und, da kannst du ja nix für.
Fakt ist, der Vermieter hat mit dem Nachmieter einen Mietvertrag geschlossen. Somit ist dein Vertrag abgelöst.

Ob der Nachmieter Beamter oder Massenmörder ist, macht da keinen Unterschied oder!? ;)
Mal eben dazu !
Hast DU mit dem neuen Mieter den Vertrag gemacht und ihn das unterschrieben lassen oder hat der Vermieter den Vetrag mit ihm unterzeichnet ?


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  • | 06.03.2007 13:35

Wenn der Vermieter aber nun nicht mehr an den neuen Mieter dran kommt, weil der im Bau sitzt oder ausgewandert ist oder sonst was, kann er das Inkasso-Büro auch zu Dir schicken. Es ist nicht rechtens, keine Frage, aber erstmal stehen sie bei dir. Nächster Schritt wäre dann eine Klage gegen den Vermieter, wodurch dir dann erstmal weitere Kosten entstehen.
Jeder hat das Recht erstmal ein Inkasso-Büro einzuschalten und den Betrag einzufordern. Ob du dafür zahlen mußt oder nicht, ist wieder eine andere Frage. Das kann bis zu einer Lohnpfändung bei Dir gehen. Erst nach einem Gerichtsurteil, was sich über Jahre hinauszögern kann, bist du wieder schuldlos.
Das ist wie mit der U-Haft: Sie können dich einfach wegsperren, auch wenn du es nicht gewesen ist. Es reicht ein begründeter Verdacht und du schläfst ab sofort im Betonblock 1-4-3.
Wenn sie hinterher herausfinden, daß du es nicht warst lassen sie dich ja wieder frei, und du bekommst eine Entschädigung, aber erstmal bist du drin.
Genauso kommt erstmal das Inkasso-Büro. Und die kommen auch zu deiner Arbeit um eine Lohnpfändung zu vollstrecken. Du mußt jetzt dringend ins Lohnbüro und denen die Anweisung geben, daß sie absolut niemandem deinen Lohn übergeben dürfen außer dir. Dieser Anweisung müssen sie folge leisten, aber nur, wenn du das vorher regelst.

Tja, vielleicht solltest du das in einem persönlichen Gespräch mit dem Vermieter glimpflich regeln bevor schlimmeres passiert.

Viel Glück


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  • | 06.03.2007 13:40

Zitat:
Zitat von Dagobert_Berlin
Wenn der Vermieter aber nun nicht mehr an den neuen Mieter dran kommt, weil der im Bau sitzt oder ausgewandert ist oder sonst was, kann er das Inkasso-Büro auch zu Dir schicken. Es ist nicht rechtens, keine Frage, aber erstmal stehen sie bei dir. Nächster Schritt wäre dann eine Klage gegen den Vermieter, wodurch dir dann erstmal weitere Kosten entstehen.
Jeder hat das Recht erstmal ein Inkasso-Büro einzuschalten und den Betrag einzufordern. Ob du dafür zahlen mußt oder nicht, ist wieder eine andere Frage. Das kann bis zu einer Lohnpfändung bei Dir gehen. Erst nach einem Gerichtsurteil, was sich über Jahre hinauszögern kann, bist du wieder schuldlos.
Das ist wie mit der U-Haft: Sie können dich einfach wegsperren, auch wenn du es nicht gewesen ist. Es reicht ein begründeter Verdacht und du schläfst ab sofort im Betonblock 1-4-3.
Wenn sie hinterher herausfinden, daß du es nicht warst lassen sie dich ja wieder frei, und du bekommst eine Entschädigung, aber erstmal bist du drin.
Genauso kommt erstmal das Inkasso-Büro. Und die kommen auch zu deiner Arbeit um eine Lohnpfändung zu vollstrecken. Du mußt jetzt dringend ins Lohnbüro und denen die Anweisung geben, daß sie absolut niemandem deinen Lohn übergeben dürfen außer dir. Dieser Anweisung müssen sie folge leisten, aber nur, wenn du das vorher regelst.

Tja, vielleicht solltest du das in einem persönlichen Gespräch mit dem Vermieter glimpflich regeln bevor schlimmeres passiert.

Viel Glück
Bei allem Respekt aber son Müll habe ich selten gehört !!!!!!!!!!!!


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  • | 06.03.2007 16:02

Der Vermieter hat mit dem Nachmieter nen Vertrag geschlossen d.H. der nachmieter is hingefahrn hat mit dem Nen Vertrag geschlossen,nach dem ich meinen gekündigt hatte. und peng bumm aus,

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  • | 06.03.2007 16:17

richtig du sagst es peng bums und aus!
dann sehe ich das problem nicht! dein vertrag ist gekündigt und vorbei und die haben nun einen neuen. das sind zwei geschichten! also der vermieter ist wirklich nen vollidiot!!!! oder geistig leicht verwirrt und weiss nichts mehr vom mieterwechsel, soll es ja alles geben


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  • | 06.03.2007 17:38

hier kommen ja wilde theorien zum vorschein! :rolleyes:

du bist aus der ganzen sache fein raus, denn wie du selber schon geschrieben hast hat der vermieter ja nen neuen vertrag mit dem anderen gemacht und selbst wenn er das nicht gemacht hätte, latte, denn du hast ja seit diesem jahr kein vertrag mehr mit dem guten mann!

zum müll: ebenfalls nicht dein problem, selbst wenn der neue mieter jetzt behauptet das das alles noch dein müll wäre. den fehler hat der vermieter gemacht, er hätte mit dir bei der schlüsselübergabe durch die halle gehen müssen! so steht aussage gegen aussage. wobei erstens du ja anscheinend zeugen für das leerräumen hast und zweitens der andere wohl vor gericht eher nicht glaubwürdig sein dürfte!

kleiner tipp: sprech ganz normal mit deinem alten vermieter, sag ihm einfach das du das auch ärgerlich findest, aber du da ja nix für kannst! immerhin hat er sich den mieter ja an land gezogen und nicht du! oder hast du die halle evtl weitervermittelt, sprich an den chaoten?

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  • | 06.03.2007 17:50

Zitat:
Zitat von CandyRed
oder hast du die halle evtl weitervermittelt, sprich an den chaoten?
selbst dann ist dies egal, der vorherige mieter muss und kann ja den nachmieter nicht überprüfen ob dieser zahlungsfähig etc ist. es ist doch sache des vermieters mit wem er einen vertrag eingeht!


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  • | 06.03.2007 21:39

ja ja, richtig, aber wenn er nu gepostet hätte das er den vermittelt hat wäre meine nächste frage gewesen ob er für den gebürgt hat, weil dann sieht das definitv anders aus!


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  • | 06.03.2007 22:29

Zitat:
Zitat von sf2405
Zitat:
Zitat von Dagobert_Berlin
Wenn der Vermieter aber nun nicht mehr an den neuen Mieter dran kommt, weil der im Bau sitzt oder ausgewandert ist oder sonst was, kann er das Inkasso-Büro auch zu Dir schicken. Es ist nicht rechtens, keine Frage, aber erstmal stehen sie bei dir. Nächster Schritt wäre dann eine Klage gegen den Vermieter, wodurch dir dann erstmal weitere Kosten entstehen.
Jeder hat das Recht erstmal ein Inkasso-Büro einzuschalten und den Betrag einzufordern. Ob du dafür zahlen mußt oder nicht, ist wieder eine andere Frage. Das kann bis zu einer Lohnpfändung bei Dir gehen. Erst nach einem Gerichtsurteil, was sich über Jahre hinauszögern kann, bist du wieder schuldlos.
Das ist wie mit der U-Haft: Sie können dich einfach wegsperren, auch wenn du es nicht gewesen ist. Es reicht ein begründeter Verdacht und du schläfst ab sofort im Betonblock 1-4-3.
Wenn sie hinterher herausfinden, daß du es nicht warst lassen sie dich ja wieder frei, und du bekommst eine Entschädigung, aber erstmal bist du drin.
Genauso kommt erstmal das Inkasso-Büro. Und die kommen auch zu deiner Arbeit um eine Lohnpfändung zu vollstrecken. Du mußt jetzt dringend ins Lohnbüro und denen die Anweisung geben, daß sie absolut niemandem deinen Lohn übergeben dürfen außer dir. Dieser Anweisung müssen sie folge leisten, aber nur, wenn du das vorher regelst.

Tja, vielleicht solltest du das in einem persönlichen Gespräch mit dem Vermieter glimpflich regeln bevor schlimmeres passiert.

Viel Glück
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  • | 06.03.2007 22:47

Zitat:
Zitat von Dagobert_Berlin
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Zitat von sf2405
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Zitat von Dagobert_Berlin
Wenn der Vermieter aber nun nicht mehr an den neuen Mieter dran kommt, weil der im Bau sitzt oder ausgewandert ist oder sonst was, kann er das Inkasso-Büro auch zu Dir schicken. Es ist nicht rechtens, keine Frage, aber erstmal stehen sie bei dir. Nächster Schritt wäre dann eine Klage gegen den Vermieter, wodurch dir dann erstmal weitere Kosten entstehen.
Jeder hat das Recht erstmal ein Inkasso-Büro einzuschalten und den Betrag einzufordern. Ob du dafür zahlen mußt oder nicht, ist wieder eine andere Frage. Das kann bis zu einer Lohnpfändung bei Dir gehen. Erst nach einem Gerichtsurteil, was sich über Jahre hinauszögern kann, bist du wieder schuldlos.
Das ist wie mit der U-Haft: Sie können dich einfach wegsperren, auch wenn du es nicht gewesen ist. Es reicht ein begründeter Verdacht und du schläfst ab sofort im Betonblock 1-4-3.
Wenn sie hinterher herausfinden, daß du es nicht warst lassen sie dich ja wieder frei, und du bekommst eine Entschädigung, aber erstmal bist du drin.
Genauso kommt erstmal das Inkasso-Büro. Und die kommen auch zu deiner Arbeit um eine Lohnpfändung zu vollstrecken. Du mußt jetzt dringend ins Lohnbüro und denen die Anweisung geben, daß sie absolut niemandem deinen Lohn übergeben dürfen außer dir. Dieser Anweisung müssen sie folge leisten, aber nur, wenn du das vorher regelst.

Tja, vielleicht solltest du das in einem persönlichen Gespräch mit dem Vermieter glimpflich regeln bevor schlimmeres passiert.

Viel Glück
Bei allem Respekt aber son Müll habe ich selten gehört !!!!!!!!!!!!
KOMISCHER MÜLL ...... ICH REDE AUS ERFAHRUNG !!!
Dann rede du mal weiter :rofl:

Kein Inkassobüro kann bei deinem Arbeitgeber eine Lohnpfändung vornehmen! Das ist absoluter Schwachsinn ;) :D

MFG

HAIDUK

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