Knöllchen: Unliebsame Urlaubsmitbringsel

| 26.07.2022


Die Verbraucherrechtskanzlei rightmart Rechtsanwälte hat die Bußgeldhöhen für die typischen Verkehrsverstöße in den zehn beliebtesten EU-Reisezielen analysiert und gibt Tipps zum Umgang mit den unliebsamen Urlaubsmitbringseln.

Geldstrafen aus fast allen EU-Staaten können gemäß EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld) auch hierzulande nachträglich vollstreckt werden, sofern sie die Bagatellgrenze von 70 Euro übersteigen. Vollstreckt werden die Geldforderungen vom Bundesministerium für Justiz (BMJ) - und das auf konstant hohem Niveau: Zwischen 2017 und 2019 gingen jährlich mehr als 10.000 Vollstreckungshilfeersuche beim BMJ ein. Pandemiebedingt sank diese Zahl 2020 sowie 2021 auf 7.291 bzw. 6.434 aufgrund des deutlich geringeren Reiseverkehrs.
Auch wenn die Niederlande bei den Deutschen nach Angaben des Deutschen Reiseverbands aktuell nur Platz neun der zehn beliebtesten Urlaubsdestinationen im europäischen Ausland belegen, stammen circa 97 Prozent der Vollstreckungshilfeersuche aus unserem Nachbarland - gefolgt von Slowenien, Polen, Kroatien und Spanien. Viele der Länder kennen kein Pardon und verhängen empfindlich hohe Bußgelder.

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Für Urlauber gilt: Andere Länder, andere Verkehrsregeln.

Wer mit dem eigenen Fahrzeug anreist, sollte sich vor Fahrtantritt nicht nur über Tempolimits, Lichtpflicht oder Mautgebühren informieren, sondern auch länderspezifische Besonderheiten im Blick behalten. So ist es in der Türkei beispielsweise üblich, beim Überholen zu hupen, in Slowenien müssen Fahrzeugführer bereits bei Gelb halten. Entsprechend häufig bemerken Autofahrer ihre Sünden gar nicht erst, weiß Thorsten Köhn, Fachanwalt für Verkehrsrecht bei rightmart: "Oftmals ist das bei Bußgeldbescheiden aus Italien oder Spanien der Fall, bei denen Touristen in schlecht gekennzeichnete, verkehrsberuhigte Bereiche gefahren sind."

Ist der erste Ärger über das Knöllchen verflogen, stellt sich die Frage: Zahlen, aussitzen oder gar Einspruch erheben? Köhn rät zu ersterem: "Entspricht der Vorwurf der Wahrheit, sollten Betroffene das Bußgeld zahlen. Besondere Vorsicht ist bei Post von Inkassobüros geboten. Hier sollte immer und schnellstmöglich anwaltlicher Rat eingeholt werden, um geltende Fristen zu wahren." Bei zügiger Zahlung gewähren manche Länder übrigens nicht unerhebliche Rabatte. Punkte in Flensburg, ebenso wenig wie Fahrverbote auf deutschen Straßen, haben Verkehrssünder bei einem Fauxpas im Ausland unterdessen nicht zu befürchten. mid/arei Bildquelle: diego_torres / pixabay.com






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