Was ist bei Saisonkennzeichen zu beachten

| 23.10.2023


Ab Herbst pausieren viele Motorräder, Cabrios, Oldtimer und Wohnmobile. Inwiefern das Fahrzeug in der "Winterpause" versichert ist und worauf zum Ende des Saisonzeitraums zu achten ist, erläutert der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter.

Mit einem Saisonkennzeichen können Fahrzeuge innerhalb eines Jahres zwischen zwei und elf Monaten zugelassen werden. So entscheiden sich beispielsweise Motorradfahrende häufig für einen Betriebszeitraum von April bis Oktober. Sie dürfen dann vom 1. April bis 31. Oktober fahren und pausieren vom 1. November bis 31. März.

Der gewählte Saisonzeitraum ist direkt auf dem Kennzeichen rechts aufgeprägt. Die obere Zahl gibt den ersten Monat des Gültigkeitszeitraumes an, die Zahl darunter den letzten Monat. In den Monaten, die von der Gültigkeit des Kennzeichens ausgenommen sind, dürfen Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen im öffentlichen Raum weder gefahren noch geparkt werden. Das Kennzeichen kann auch während dieser "Zulassungspause" am Fahrzeug verbleiben.

Für alle Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen fallen Kraftfahrzeugsteuer und Versicherungsprämien nur anteilig an. Der Versicherungsschutz bleibt jedoch auch während der Ruhemonate - in der Regel beitragsfrei - bestehen. In diesem Zeitraum ist der Gebrauch des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr jedoch nicht abgedeckt - einzige Ausnahme: Die Fahrt zur Abmeldung des Fahrzeugs und zurück.

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Kommt ein Fahrzeug nicht ganzjährig zum Einsatz, wird es häufig mithilfe eines Saisonkennzeichens nur für einige Monate im Jahr zum Straßenverkehr zugelassen.

Während der Dauer der "Ruheversicherung" muss das Fahrzeug sonst grundsätzlich in einer Garage oder auf einem Abstellplatz auf einem Privatgrundstück parken, der durch Zaun oder Hecke umschlossen ist. Kommt es dann beispielsweise zu einem Sturmschaden greift die Teilkasko auch außerhalb des Saisonzeitraums. Bei der Vollkasko-Versicherung ist beispielsweise auch Vandalismus abgesichert.

ACE-Hinweis: Schadensfreiheitsrabatt gewähren viele Versicherungen erst, wenn das Saisonkennzeichen mindestens sechs Monate Gültigkeit hat. Das heißt: Wird ein Fahrzeug durch ein Saisonkennzeichen weniger als sechs Monate zum Verkehr zugelassen, gibt es weder eine Hochstufung im Schadenfall noch eine Senkung bei Schadensfreiheit. Die vereinbarte Prämie bleibt in diesem Fall unabhängig von einem Schadensereignis gleich. mid/jub Bildquelle: ACE / Henryk Spieß






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