Wann müssen bzw. sollten Reifen ersetzt werden?

| 13.06.2013


Wie Falten in unserem Gesicht erste Anzeichen für eine gewisse Alterung sind, weisen bei Reifen erste Risse zwischen den Profilblöcken auf diesen Zustand hin. Dabei muss noch nicht einmal die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern erreicht sein. Anders als bei unseren Falten handelt es sich hierbei aber längst nicht nur um Schönheitsfehler. Denn wer den schlechten Zustand seiner Autoreifen ignoriert, kann als Halter oder Lenker des Fahrzeugs zur Rechenschaft gezogen werden. Darauf weist aktuell die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung hin und gibt hilfreiche Tipps zum regelmäßigen Check.

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Wird einem alternden Reifen das Leben zusätzlich beispielsweise durch zu geringen Luftdruck schwergemacht, ist sein Ende schnell besiegelt und er platzt. Deshalb sollten auch Laien den Reifenzustand regelmäßig prüfen. Dazu gehört der korrekte Luftdruck. Dieser sollte auch unter Berücksichtigung etwaiger Zuladung bei jedem zweiten Tankvorgang gecheckt werden, raten die GTÜ-Experten.

Außerdem kommt es auf die Profiltiefe an. In das Profil eingebrachte TWI (Thread Wear Indicator) vereinfachen die Kontrolle. Dabei handelt es sich um kleine Erhebungen in den Tiefen des Profils. Sie treten auf dem Niveau der abgefahrenen Profilblöcke genau an der Grenze zur gesetzlich geforderten Mindestprofiltiefe zum Vorschein. Zur Beurteilung der Profiltiefe reicht oft aber schon ein Blick auf das eingeschlagene Vorderrad. Wer sich nicht sicher ist, kann den Euro-Stück-Test anwenden, bei dem der Goldrand komplett darin verschwinden sollte. Ist der Reifen bis auf die Markierungen abgefahren, ist der Wechsel längst überfällig. Besser wäre ein Wechsel bei drei Millimeter, bei Winterreifen sollte die Profiltiefe mindestens vier Millimeter betragen.

Trotz ausreichender Profiltiefe kann ein Reifen dennoch schlicht zu alt sein, weil physikalische und chemische Prozesse wirken. So spalten Ozon, Hitze, Feuchtigkeit und UV-Strahlung die chemischen Verbindungen auf und machen den Gummi spröde, hart und rissig. Selbst längeres Stehen schützt nicht vor Alterung. Im Einsatz werden Gummi und Karkasse wenigstens noch gleichmäßig durchgewalkt.

Hersteller setzen zwar vermehrt Alterungs- und Antioxidationsmittel ein, um diese Prozesse zu verlangsamen, doch aufhalten lässt sich die Zersetzung des Reifens durch Umwelteinflüsse nicht. Reifen sollten deshalb stets kühl, trocken und vor Sonnenlicht geschützt gelagert werden; vorzugsweise auf einem Felgenbaum, der den Kontakt des Gummis mit anderen Materialien verhindert.

Tadellos gelagert, können Reifen bis zu fünf Jahre ohne Qualitätsverlust überstehen. Unbenutzt darf solche Lagerware laut GTÜ sogar als Neureifen verkauft werden. Allerdings hat der Käufer dann Anspruch auf Preisminderung, da es sich kaum um den aktuellsten Reifen neuester Bauart handelt. Nichts einzuwenden ist auch gegen Reifen aus dem Fachhandel, die zwei Jahre auf Lager gelegen haben und dem aktuellen Typ entsprechen. Spitzfindige Gebrauchtwagenkäufer könnten mit Blick auf das Herstellungsdatum der Reifen aber einen Abschlag vom ausgehandelten Kaufpreis geltend machen.

Wann müssen bzw. sollten Reifen ersetzt werden?

- Die gesetzliche Mindestprofiltiefe ist 1,6 Millimeter und auch für Laien am TWI-Punkt gut zu erkennen. Ersatzweise kann auch der Goldrand einer Euro-Münze als Maß dienen.

- Als vernünftige Mindestprofiltiefe empfiehlt die GTÜ drei Millimeter bei Sommer- und vier Millimeter bei Winterreifen.

- Bei Anhängern mit 100 km/h Zulassung dürfen die Reifen laut Gesetz nicht älter als sechs Jahre sein. Das wird auch bei der Hauptuntersuchung geprüft.

- Bei typischen Standfahrzeugen wie Wohnmobilen, Anhängern, Caravans oder Oldtimern sollten die Reifen keinesfalls älter als acht Jahre alt sein.

- Bei Reifen in normalem Einsatz gilt eine Obergrenze von acht Jahren als kritisch - selbst wenn noch genug Restprofil vorhanden ist.

Fazit:
Reifen-Checks lohnen in jedem Fall. Denn ist der Reifenzustand ursächlich an einem Unfall schuld, so müssen Halter mit 110 Euro sowie Fahrer mit 75 Euro Bußgeld rechnen. (news2do.com/mn)






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Autor: Helge Blischke