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Wer kennt das Problem nicht, Karre fertig, tief breit laut (schnell!?!)... und dann kam der Tüv. Hier zu tief, da zu breit und viel zu laut. Und der Motor??? Auch keine Eintragung. Dabei ist es so einfach. Arno Schindler macht es uns allen vor. Und er ist nicht der einzigste. Ich habe einen Arbeitskollegen der einen alten Ford Taunus fährt. Für solch einen Oldtimer bekommt mann nur schweer Teile und vor allem hat das Ding gerad mal 3 !!! cm Bodenfreiheit. |
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ja kenn den wohl. So einfach kanns sein. Aber ich hasse gelbe Nr.- Schilder. |
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@ Werwolf |
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Man kann jedes Rechtsystem beugen |
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auch ne möglichkeit eigentloich die geschäftsidee für holländer deutsche autos zulassen |
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da mache ich mein auto lieber tüv gerecht bevor ich mit einem holländischen oder britischem nummernschild umherfahre |
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wenn dann england weil da gibts dann 2 farben bei den nummernschildern |
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ne wenn dann ne schweizer kennzeichen die sind schön klein die find ich gut |
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Geht das mit den Dänen auch? Kann da ja rüber spucken?! |
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Na dann.Wenn das so ist dann müssen wir nach Holland ziehen und da arbeiten. |
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werd ich wohl meine schwester zwingen müssen die holländische staatsbürgerschafft anzunehmen und dort rüber zuziehen *fg* tja opfer mussen gemacht werden |
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Bevor mein Auto ein holländisches Kennzeichen bekommt, werde ich zum Fussgänger! |
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Zitat: Was ist denn das bitteschön für ein Anwalt ?Nach Rücksprache mit einem Rechtsanwald gibt es kein Gesetz das untersagt einen Ausländischem Wagen in Deutschland ohne Zeitliches Limit zu fahren. Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntKfzV) § 1: Zitat: Alles andere ist Steuerhinterziehung.
Ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger sind zum vorübergehenden Verkehr im Inland zugelassen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle ein gültiger internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (RGBl. 1930 II S. 1234) oder ausländischer Zulassungsschein ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist. |
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Ich kann mich walpurgis nur anschließen. Zitat: Also: Bruder in Holland hin oder her. Wenn er es hier fährt wird das Fahrzeug steuerpflichtig....steuerbefreit sind... ausländische Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge .... oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben... Außerdem: Eine Fahrzeugstillegung im Sinne der StVZO ist bei einem ausländischen Fahrzeug nicht möglich. Aber wenn die Karre so umgebaut wurde, dass sie verkehrsunsicher ist, dann fährt die hier keinen Meter mehr! |
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50cent hat wohl recht....ein Kollege von mir (auch capri) hat seinen auch in Holland über nen Kollegen laufen(der hat übrigens Schwarze Nummernschilder)...der kann hier auch tun und lassen was er will...!!!Also ich mein,die Paragraphen da werden wohl irgendnen Sinn haben,aber Steuerhinterziehung würd ich das nicht nennen...nur Geld sparen...oder das Geld behalten,was man zuviel für Sprit bezahlt...hehe!!!Kein Plan...!! |
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