Nie mehr TüV , nie mehr Stilllegung!!! - Seite 1

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  • | 22.09.2004 20:13

Wer kennt das Problem nicht, Karre fertig, tief breit laut (schnell!?!)... und dann kam der Tüv. Hier zu tief, da zu breit und viel zu laut. Und der Motor??? Auch keine Eintragung. Dabei ist es so einfach. Arno Schindler macht es uns allen vor. Und er ist nicht der einzigste. Ich habe einen Arbeitskollegen der einen alten Ford Taunus fährt. Für solch einen Oldtimer bekommt mann nur schweer Teile und vor allem hat das Ding gerad mal 3 !!! cm Bodenfreiheit.
Chromfelgen, auf jeden Fall ein Schmuckstück. Leider bekam er den Wagen dieses Jahr nicht vom Tüv Abgenommen. 4,2 Ltr. Motor zu Groß. Kein Gutachten zu bekommen und Einzelabnahme hat auch nicht geklappt. Nicht das gefuscht worden währe beim Einbau, nein der Tüv wollte ein Gutachten oder eine Briefkopie das dieser Motor schon einmal in solch einem Wagen verbaut wurde:diskussion:.
Da kam er auf eine irrsinnige Idee. Da er Holländischer Abstammung ist und noch einen Bruder in Holland hat ist er kurzer Hand rüber gefahren und hat den Wagen für einen Euro an seinen Bruder verkauft. Dann sind die Beiden zu dem Hölländischem Prüfdienst gefahren (TÜV) und haben den Wagen vorgestellt. Es hat keine viertel Stunde gedauert und der Wagen war abgenommen. Was mann allerdings in Holland nicht darf, Felgen über die Karrosserie hinaus stehen lassen. Bodenfreiheit? Gibt es da nicht. Motor? Egal hauptsache läuft, und ist Dicht. Das einzige worauf der Prüfdienst in Holland England und Belgien z.B wert legt sind Beleuchtung und Scheibenwaschanlage.
Da der Bruder meines Arbeitskollegen in Holland wohnt ist der Wagen jetzt dort angemeldet und fährt hier in Deutschland ohne das der TüV noch die Polizei etwas daran ändern könnte. Auch wurde er in Nordhorn bereits einmal abgeschleppt und zum Tüv gebracht. Dem blieb aber nix übrig als den Wagen wieder frei zu geben.
Nach Rücksprache mit einem Rechtsanwald gibt es kein Gesetz das untersagt einen Ausländischem Wagen in Deutschland ohne Zeitliches Limit zu fahren. Es ist allerdings Steuerrechtlich nicht möglich als Deutscher einen Wagen im Ausland anzumelden.
Mann sieht es an dem Corsa von Arno Schindler (Boost Beast) 700 PS. Der Wagen wurde in England ohne Probleme abgenommen und für die Straße zugelassen. Jetzt fährt der Corsa hier in Deutschland mit Englischem Kennzeichen und keiner kann Ihm das verbieten.
Weil das Fahrzeug nicht mehr unter den Deutschem Polizei- oder Tüvrichtlienien fällt.
Also wenn Ihr einen Holländer kennt und den Tüv umgehen wollt.
(dies soll kein Aufruf sein, die Deutsche Steuerkasse zu schädigen oder die Prüfdienste in Deutschland zu umgehen) ohne Obligo


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  • | 22.09.2004 20:26

ja kenn den wohl. So einfach kanns sein. Aber ich hasse gelbe Nr.- Schilder.


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  • | 22.09.2004 20:45

@ Werwolf

Dann melde deinen Wagen doch in nem Land an, wo es keine gelben Nummern gibt!;):D

Man kann jedes Rechtsystem beugen:D;)


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  • | 22.09.2004 21:04

auch ne möglichkeit:D eigentloich die geschäftsidee für holländer deutsche autos zulassen:D


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  • | 22.09.2004 21:15

da mache ich mein auto lieber tüv gerecht bevor ich mit einem holländischen oder britischem nummernschild umherfahre :D


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  • | 22.09.2004 21:34

wenn dann england weil da gibts dann 2 farben bei den nummernschildern

aber dann auch gleich nen rechtslenker die find ich verdammt geil


mfg sascha:applaus:


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  • | 22.09.2004 21:36

ne wenn dann ne schweizer kennzeichen die sind schön klein die find ich gut:ok:


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  • | 22.09.2004 22:06

Geht das mit den Dänen auch? Kann da ja rüber spucken?!


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  • | 22.09.2004 22:13

Na dann.Wenn das so ist dann müssen wir nach Holland ziehen und da arbeiten.:applaus:


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  • | 22.09.2004 22:33

werd ich wohl meine schwester zwingen müssen die holländische staatsbürgerschafft anzunehmen und dort rüber zuziehen *fg* tja opfer mussen gemacht werden ;)

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  • | 22.09.2004 22:38

Bevor mein Auto ein holländisches Kennzeichen :kotz: bekommt, werde ich zum Fussgänger!:rolleyes:


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  • | 22.09.2004 22:52

Zitat:
Nach Rücksprache mit einem Rechtsanwald gibt es kein Gesetz das untersagt einen Ausländischem Wagen in Deutschland ohne Zeitliches Limit zu fahren.
Was ist denn das bitteschön für ein Anwalt ?

Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntKfzV) § 1:

Zitat:
Ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger sind zum vorübergehenden Verkehr im Inland zugelassen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle ein gültiger internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (RGBl. 1930 II S. 1234) oder
ausländischer Zulassungsschein ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.
Alles andere ist Steuerhinterziehung.


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  • | 22.09.2004 23:14

Ich kann mich walpurgis nur anschließen.

Zudem:
§3 Nr. 13 KfzStG (Kraftfahrzeugsteuergesetz)

Zitat:
...steuerbefreit sind...
ausländische Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge .... oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben...
Also: Bruder in Holland hin oder her. Wenn er es hier fährt wird das Fahrzeug steuerpflichtig.

Außerdem:
Eine Fahrzeugstillegung im Sinne der StVZO ist bei einem ausländischen Fahrzeug nicht möglich. Aber wenn die Karre so umgebaut wurde, dass sie verkehrsunsicher ist, dann fährt die hier keinen Meter mehr!


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  • | 22.09.2004 23:31

50cent hat wohl recht....ein Kollege von mir (auch capri) hat seinen auch in Holland über nen Kollegen laufen(der hat übrigens Schwarze Nummernschilder)...der kann hier auch tun und lassen was er will...!!!Also ich mein,die Paragraphen da werden wohl irgendnen Sinn haben,aber Steuerhinterziehung würd ich das nicht nennen...nur Geld sparen...oder das Geld behalten,was man zuviel für Sprit bezahlt...hehe!!!Kein Plan...!!
Ich sag ja nur meine Meinung...:)

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