gecleante haube


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  • | 24.11.2003 16:38

muss ich das eintragen lassen wenn ich in meiner motorhaube vom polo2
die lüftungsgitter und spritzdüsen entferne
(bzw wollte die spritzdüsen wahrscheinlich lassen wegen besser gucken
und so!!!)
und dann wollte ich noch lüftungs schlitze fürn filter

muss das nu alles eingetragen werden???

  • mk5jas
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  • mk5jas
    Gast
  • | 24.11.2003 18:13

Also die Spritzdüsen darf man nicht entfernen, man kann die aber besser verbauen, z.B. auf den Wischerarm mit draufmachen, oder unter der Motorhaube verstecken ( soll beim älteren Fiestamodell gehen, beim Polo weiß ich nicht wie das platzmäßig ausschaut).


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  • | 24.11.2003 18:49

Also eintragen lassen musste die Lüftungsschlitze normal net, hab auch ne Hutze drauf und die is etwas größer als Lüftungsschlitze und da war sogar ne ABE bei !

  • Seck
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  • Seck
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  • | 24.11.2003 19:35

ne gecleante motorhaube musst du nicht eintragen und bei der wischerdüse müsstest du dir eine für den wischerarm holen da bei nem polo 2 keine motorhaube mit nem hochgezogenem windlauf ist sonder abschliessend mit der karosse und da kann das wasser wohl nicht mehr durchspritzen...;) :plasma:

ich weiss jetzt aber auch nicht auswendig welches auto die am wischerarm hat ausser son alter citroen irgendwas und wenn mich nicht alles täuscht auch der sprinter...


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  • | 25.11.2003 09:55

@ Phoenix

Doch nachträglich eingebaute Lufteinlässe/Lufthutzen muss man eintragen lassen. Die meisten Tüvs weigern sich aber wegen schwarfer Kanten.

Das Verschließen der Schlitze muss man meiner Meinung nach nicht eintragen lassen. Spritzwasserdüsen dürfen entfernt werden, müssen dann aber woanders hinverlegt werden. Entweder oder die Haube oder an den Wischer.

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