E Prüfzeichen - Seite 1

Seiten: 212>

  • Nickpage von Rino anzeigen Rino


    Fahrschüler


    43 Beiträge
    Kennzeichen: B

  • Nickpage von Rino anzeigen Rino


    Fahrschüler


    43 Beiträge
    Kennzeichen: B
  • | 06.10.2004 18:54

Hallöchen
ich hab mich mal neu registriert bei euch weil ich ne Frage habe. (ab sofort komm ich auch öfter vorbei ;) )
Und zwar gehts darum das ich heut von der Polizei angehalten wurde und nach einigem hin und her mit zum TÜV fahren musste (eigentlich nur wegen meiner schwarzen rückleuchten)
Nun denn, der Prüfer kam an und schaute so und meinte miteinmal das meine M3 Spiegel eingetragen werden müssten oder ich eine ABE dafür brauch. Der Spiegel hat aber ein E Prüfzeichen und so wie ich wusste sind die doch eintragungsfrei oder nich? Was sag ich den jetz den leuten wenn ich das fahrzeug (mängelbericht) wieder vorführen muss? Denn auf dem Mängelbericht steht Sportspiegel ohne ABE/Eintragung.
Vielen Dank schonmal

MFG René


  • Nickpage von UIIII anzeigen UIIII



    Benzinpreisignorierer


    162 Beiträge
    Kennzeichen: PB

  • Nickpage von UIIII anzeigen UIIII



    Benzinpreisignorierer


    162 Beiträge
    Kennzeichen: PB
  • | 06.10.2004 18:59

Hi!

Also ich bin mir sicher, dass sie nicht eingetragen werden müssen, wenn ein E-Prüfzeichen dadrauf eingeprägt ist!

Gruß, Dima


  • Nickpage von walpurgis anzeigen walpurgis






    1593 Beiträge
    Kennzeichen: XX
  • | 06.10.2004 19:29

Zeig dem Prüfer das Genehmigungszeichen und frag ihn, ob er seinen § 19(3) richtig kennt. Für EWG/ECE-genehmigte Teile gibt es noch nicht einmal eine Mitführpflicht für die Prüfzeugnisse.

so weit ich weiss, müssen sonderspiegel eingetragen werden. meinte zumindest ein tüv prüfer. hab mal einen gekannt mit dem ich beim tüv war und der hatte auch e prüfzeichen und die haben das trotzdem bemängelt. das e-prüfzeichen auf m3 spiegeln ist somit eher umstritten. wie das rechtsmäßig aussieht, weiss ich leider nicht, aber eigentlich würde ich spontan auch sagen, die dinger sind dann eintragungsfrei, aber es gibt auch ausnahmen. es gibt zum beispiel auch unterbodenleuchten mit prüfzeichen aber jeder weiss dass man da nicht mit rumfahren darf. ich würd auf nummer sicher gehen und die 35 € für ne eintragung ausgeben. mit ner eintragung biste jedenfalls (zumindest bei spiegeln) auf der sicheren seite

mfg chris


  • Nickpage von Dr. Vr6 anzeigen Dr. Vr6


    Mofafahrer


    88 Beiträge
    Kennzeichen: PB

  • Nickpage von Dr. Vr6 anzeigen Dr. Vr6


    Mofafahrer


    88 Beiträge
    Kennzeichen: PB
  • | 06.10.2004 19:50

Also die Unterbodenbeleuchtung mit e Prüfzeichen würd ich gerne sehen.
Teile mit e Prüfzeichen sind eintragungsfrei. Schau mal ums Auto wie viele Teile ein Prüfzeichen haben,da wirst du viel eintragen müssen.


  • Nickpage von Rino anzeigen Rino


    Fahrschüler


    43 Beiträge
    Kennzeichen: B

  • Nickpage von Rino anzeigen Rino


    Fahrschüler


    43 Beiträge
    Kennzeichen: B
  • | 06.10.2004 20:25

Jut
soweit ich das beurteilen kann muss ich die spiegel also nich eintragen lassen.
nun versuch ich dem das noch zu verklickern :)
ich danke euch :hut:

Bis zum nächsten mal, MFG René


  • Nickpage von UIIII anzeigen UIIII



    Benzinpreisignorierer


    162 Beiträge
    Kennzeichen: PB

  • Nickpage von UIIII anzeigen UIIII



    Benzinpreisignorierer


    162 Beiträge
    Kennzeichen: PB
  • | 06.10.2004 20:27

Machs so, wie walpurgis das gesagt hat. Der Mann hat Ahnung :D

Gruß, Dima


  • Nickpage von Rino anzeigen Rino


    Fahrschüler


    43 Beiträge
    Kennzeichen: B

  • Nickpage von Rino anzeigen Rino


    Fahrschüler


    43 Beiträge
    Kennzeichen: B
  • | 06.10.2004 20:28

Jau, wird schon schief gehen ;)

  • ~Kiwi2000.de
    Gast
  • ~Kiwi2000.de
    Gast
  • | 06.10.2004 20:33

die außenspiegel ändern aber die breite des fahrzeugs, folglich müssen die abmessungen im schein umgetragen werden. STIMMTS??????????????????


  • Nickpage von UIIII anzeigen UIIII



    Benzinpreisignorierer


    162 Beiträge
    Kennzeichen: PB

  • Nickpage von UIIII anzeigen UIIII



    Benzinpreisignorierer


    162 Beiträge
    Kennzeichen: PB
  • | 06.10.2004 20:38

Nein, ist schon durch das Prüfzeichen abgedeckt.


  • Nickpage von Rino anzeigen Rino


    Fahrschüler


    43 Beiträge
    Kennzeichen: B

  • Nickpage von Rino anzeigen Rino


    Fahrschüler


    43 Beiträge
    Kennzeichen: B
  • | 06.10.2004 20:42

mir fällt da gerade noch was ein.
und zwar wo ich mit "herren polizisten" da so stand an meinen rückleuchten, sagte der: "Wenn bei beim TÜV festgestellt wird das die rückleuchten nicht zulässig sind dann gibts punkte." (oder so in der art)
naja und der prüfer sagte halt das das nich zulässig ist. aber der "polizist" sagte nichts mehr davon wo ich gefahren bin. bekomm ich die punkte so oder so, oder nur wenn ich den mängelbericht nicht erfülle?


  • Nickpage von walpurgis anzeigen walpurgis






    1593 Beiträge
    Kennzeichen: XX
  • | 06.10.2004 20:44

Die Spiegel werden bei der Definition der Fahrzeugbreite nicht berücksichtigt (§ 32 StVZO)


  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --

  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --
  • | 06.10.2004 22:01

Zitat:
naja und der prüfer sagte halt das das nich zulässig ist. aber der "polizist" sagte nichts mehr davon wo ich gefahren bin. bekomm ich die punkte so oder so, oder nur wenn ich den mängelbericht nicht erfülle?
Seltsamer Prüfer....

Das fertigen einer Anzeige ist völlig unabhängig von der Erfüllung der Mängelkarte. Und ohne Owi-Anzeige keine Punkte.
Ich würde erstmal abwarten, ob was kommt, und wenn, was da drin steht. Die Sache mit den Spiegeln wäre ja nicht korrekt. Auf den Vorwurf käme es also an. Und dann meldest du dich am besten nochmal. Solange: Ruhe bewahen... ;)


  • Nickpage von TA anzeigen TA


    Radler


    19 Beiträge
    Kennzeichen: NE

  • Nickpage von TA anzeigen TA


    Radler


    19 Beiträge
    Kennzeichen: NE
  • | 07.10.2004 03:10

Hallo,

E-Prüfzeichen gilt OHNE wenn und aber, auch bei Spiegeln.

Allerdings die meisten Prüfer haben keine Ahnung (Ausnahmen gibt es).

Aber da die gefälschten E-Prüfzeichen ja bekanntlich nicht gerade selten von einigen Firmen genutzt werden, wird es hoffentlich bald mal ein härtest Durchgreifen geben!

Wir haben jetzt wenigestens eine fähigen Polizisten bei uns der wirklich fit ist, und wenn der mal was nicht weiß sich schlau macht (an dieser Stelle Gruß an Herrn 7 )

@walpurgis

Ich denke Du arbeites bei de Dekra? Habt Ihr eigentlich keinen Zugriff auf die Daten vom KBA das Ihr E-Prüfzeichen prüfen könnt?

mfg

Timo

(der meistens dem TÜV-Prüfer auch erst einmal "Nachhilfe" geben muß)


  • Nickpage von Phoenix anzeigen Phoenix


    Fast+Furious Regie


    1684 Beiträge
    Kennzeichen: PS

  • Nickpage von Phoenix anzeigen Phoenix


    Fast+Furious Regie


    1684 Beiträge
    Kennzeichen: PS
  • | 07.10.2004 07:23

@TA: Denke schon das er Zugriff hat, aber ich denke er wird sich hüten damit so zu verkehren !

Seiten: 212>

Deinen Freunden empfehlen