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Hey Leute, vor kurzem wurde ich beim Schwarzfahren mit dem Auto erwischt aber nicht direkt von der Polizei sondern ich wurde geblitzt mit 6 km/h zu schnell. Da ich nächstes Jahr ne Ausbildung anfang brauch ich den Lappen unbedingt. Hab erst vor kurzem mit meinem FÜhrerschein angefangen und ich bin noch nie strafrechtlich aufgefallen!!! |
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ähm ja ich will dich da nich irgendwie verleiten aber wieso sagst du ned deine mum oder so ist gefahren??? es weiss ja niemand das du es warst oder? der bußgelbescheid wird doch eh an den fahrzeughalter übermittelt, soll einzahlen und du gibst ihm das geld ó_O |
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kannst immer sagen dass du es nicht warst oder der Fahrzeughalter kann sagen dass er nicht weiß wer zu diesem Zeitpunkt gefahren is oder er sagt dass er es war und ihr verkuddelt das mit der kohle untereinander, solange gezahlt wird interessiert es auch niemande wer gefahren is, waren ja eh nur 6km/h |
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naja hast dass deinen eltern schon erzählt, wenn nein mach das sofort! |
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Hmm selbst Schuld... mehr fällt mir dazu nicht ein. Das mit dem zu Schnell kann man ja noch verschmerzen. |
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Ich glaube nicht das es so einfach ist,den das haben schon mehrere |
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also da du mit 6 km/h zuviel geblitzt worden bist, bin ich mir ncih sicher ob du was zu befürchten hast, ich mein 3km/h werden ja als toleranz abgezogen, bleiben noch 3 übrig un das ist ja nix, dafür must du ja nich bezahlen, oder hattest du die drei ikm/h toleranz schon abgezogen? |
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würds auch schnell bezahln lassn von deiner mum oda so und ihr das geld gebn dann is die sache scho in ordnung denk ich ma. |
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Ich will dir ja nicht bange machen, aber Fahren ohne Fahrerlaubnis ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat (§ 21 StVG). |
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also bei mir wars bisher immer so. der busgeldbescheid kam zu meinen eltern und die ham überwiesen und ich hab denen das geld gegeben da wollte nie einer wissen wer gefahren is... |
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Sehr schön ... ich finde Deine Charakterliche Eignung sollte in Frage gestellt werden und Dir sollte ne MPU vor Antrag auf Fahrerlaubnis auferlegt werden .. |
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hallo dennis sehr entgegenkommed ich werde es in die ermittlungsakte aufnehmen |
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Das muss doch der Halter zahlen....das schlimmste was noch passieren kann is,dass sie dem Halter bei nichtangabe des Fahrers ein Fahrtenbuch aufzwingen....glaub aber nicht,dass die das so schnell tun-viel glück bei der Sache! |
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Mir ist es auch passiert wo ich von meiner mutter das Auto gefahren binn mit 10kmh zu schnell gefahren bin haben ein bussgeld bekommen von 20€ oder so das war vor 1Jahr habe noch nie was gehört das ich erst mit 21 führerschein machen kann |
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Zitat: Halterhafungsrecht greift nur im ruhenden Verkehr ... Zitat von Mb-W126 Verückter Das muss doch der Halter zahlen....das schlimmste was noch passieren kann is,dass sie dem Halter bei nichtangabe des Fahrers ein Fahrtenbuch aufzwingen....glaub aber nicht,dass die das so schnell tun-viel glück bei der Sache!achja glauben ist nicht gleich wissen .... so long |
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