Anzeige obwohl nicht erwischt... - Seite 1

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  • | 20.01.2005 02:32

Tja also durch eine Verkettung blödester umstände habe ich jetzt ein Bußgeld von 450.- 1 Monat Fahrverbot und 4 Punkte als Strafmaß bekommen, hab auch schon nen Anwalt eingeschaltet aber ich hoffe evtl noch ein paar gute Argumente in die Hand zu bekommen...

Passiert ist :

ein Freund fuhr vor mir, später abend, uns folge im Abstand von erst ca 500m ein Polizeiwagen eine Straße entlang die erst nach 100m, dann nach 200m leicht abknickt bevor ein 400m langes gerades Stück kommt, also man kann nicht "entlangsehen" ich fuhr ca 70 innerorts er vor mir kurzzeitig über 100 und hat dann eine rote ampel übersehen, ich habe gehalten.
In dem moment des anbremsens zur Roten Ampel schießt der Polizeiwagen an mir vorbei, der Typ vor mir gibt Gas. Biegt 3 mal scharf ab, stellt sein Auto vor einer Garage ab und "flieht" zu Fuß.
Die Polizei hat keine Kennzeichen oder ähnliches gesehen.
2 std. später in der Nacht wollten wir sein Auto abholen, es ist auf der Garageneinfahrt zugeparkt :( wir steigen aus, in dem moment kommt ein Polizeiwagen um die Ecke.
Der Besitzer der Garage war nach haus gekommen und seine Garage war blockiert, blöderweise ruft der sofort die Polizei in form des einzigen verfügbaren Streifenwagens ...
Ich bin zu dem Zeitpunkt nicht mit meinem Wagen unterwegs gewesen da die Batterie leer war ( die blöden Schrothis ) die Netten grünen reden erst mit dem Freund von mir der nichts zugeben will ( wir wurden weder bis jetzt noch zu einem späteren Zeitpunkt über unsere Rechte belehrt ) dann mit mir, fragen nach den Papieren ich sage das es nicht mein Auto wäre sie fragen nach meinem Auto das auf einem etwas entfernten öffentlichnen Parkplatz stand. Sie "zwingen" mich mit ihnen dort hinzukommen und nehmen sich nun auch mein Auto unter die Lupe da mein Kumpel nix zugeben wollte. Sie finden meine Kennzeichenbeleuchtung aus LEDs.

Fazit der Geschichte, sie werfen diesem bekannten von mir und mir ein Illegales Straßenrennen vor und mir zusätzlich ein "Inbetriebnehmen eines KFZs mit erloschener Betriebserlaubnis" wegen der KZ Beleuchtung hinten.
Ich habe keinen Mängelschein bekommen etc, die haben keine Fotos gemacht oder ähnliches, den konkreten Vorwurf hörte ich das erste mal im Anhörungsbogen. Das Rennen ist auch mehr als lächerlich, ich fuhr zu dem Zeitpunkt einen 55PS Golf 2 und der besagte Freund einen >150 Japaner. Mir wird auch keine Übertetung der VMax vorgeworfen...
Das mit der Beleuchtung hätte ich ja sogar zugegeben obwohl ichs übertrieben finde aber das Rennen ist n witz...mir blieb garnichts anderes über als dagegen anzugehen...
Letzlich habe ich das Fahrzeug auch garnicht vor deren Augen in Betrieb genommen, da sie keine KZ hatten können sie auch nicht belegen das ich wirklich an der besagten Ampel war...ich stand lediglich auf diesem Parkplatz.
Meine Frage, war es rechtens mich ohne Mängelschein gehen zu lassen ?
Und kann ich etwas gegen den Polizisten unternehmen, Dienstaufsichtsbeschwerde, Missbrauch der Amtsgewalt etc ??


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  • | 20.01.2005 17:30

Das klingt alles sehr seltsam. Es wäre interessant, was die Beamten geschrieben haben.

Wenn es denn so gewesen ist, bist du mit einem Anwalt auf dem richtigen Weg.

Es ist völlig rechtens, dich ohne Mängelschein gehen zu lassen.

Und es steht dir natürlich frei, dich zu beschweren. Es gibt übrigens auch ganz normale Beschwerden.


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  • | 20.01.2005 17:38

uff, klingt echt ein bisschen krass - nur wenn es wirklich so war wie du alles schreibst, warum sollten die Beamten sich dann einbilden dir etwas anhängen zu können? Verstehe ich nicht ganz, damit können sie doch garnicht durchkommen, oder!?
Wenn das Auto nur aufm Parkplatz stand, du vor der Ampel gehalten hast etc... meiner Meinung nach völliger Quatsch... :frage:


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  • | 20.01.2005 17:53

Tja, hat vllt jemand ne Ahnung was für Umstände gegeben seien müssen um den Tatbestand eine Rennens zu erfüllen ?


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  • | 20.01.2005 17:56

wow , sehr heftig!
wenn du mit 70 durch die stadt fährst = illegales autorennen

SKANDAL

also die können dir nichts nachweisen auser ner led-beleuchtung der Kennzeichen? man sowas muss doch einfach nur aufregen! finde sowas nur scheiße!!!


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  • | 20.01.2005 18:32

@Daegog
Einen Rechtskommentar habe ich nicht hier, daher nur diese Infos.

Vw-Vorschrift zum § 29 StVO:

Zitat:
Rennen im Sinne des § 29 Abs. 1 sind Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbes (z. B. Sonderprüfungen mit Renncharakter) sowie Veranstaltungen (z. B. Rekordversuche) zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen. Auf die Art des Starts (gemeinsamer Start, Gruppenstart, Einzelstart) kommt es dabei nicht an.
Außerdem gibt es noch ein Urteil des OLG Hamm:
Zitat:
Nach Nr. I. zu Absatz 1 der Verwaltungsvorschrift zu § 29 StVO, die als Hilfe zur Auslegung des in § 29 StVO zum Ausdruck kommenden Willens des Verordnungsgebers herangezogen werden kann (vgl. OLG Hamm NZV 1997, 367; OLG Braunschweig NZV 1995, 38; OLG Karlsruhe VRS 66, 56; OLG Düsseldorf DAR 1976, 305), sind Rennen i.S.d. § 29 Abs. 1 StVO Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbes (z.B. Sonderprüfungen mit Renncharakter) sowie Veranstaltungen (z.B. Rekordversuche) zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen, wobei es auf die Art des Starts nicht ankommt. Ein solcher Wettbewerb, bei dem zwischen mindestens zwei Teilnehmern ein Sieger durch Erzielung einer möglichst hohen Geschwindigkeit ermittelt wird, sind auf verschiedene Weise denkbar. Es kann sich um sogenannte Sprintprüfungen oder Beschleunigungsfahrten mit Renncharakter handeln, bei denen der Wettbewerbsteilnehmer siegt, der auf einer bestimmten Strecke die höchste (End-)Geschwindigkeit erzielt (vgl. OLG Braunschweig NZV 1995, 38). Ferner kann es sich um Rennen im Sinne des üblichen Sprachgebrauchs handeln, bei denen in einem Wettbewerb von mindestens zwei Teilnehmern festgestellt werden soll, wer als Erster ein bestimmtes Ziel erreicht oder wer eine bestimmte Strecke in der kürzesten Zeit zurücklegt, d.h. die höchste Durchschnittsgeschwindigkeit erzielt (vgl. OLG Karlsruhe VRS 66, 56). Ferner kann ein Rennen auch so gestaltet sein, dass ein Wettbewerbsteilnehmer mit einem gewissen Vorsprung vorausfährt und das Kriterium für den Sieg darin besteht, ob ein nachfahrender Teilnehmer den Vorausfahrenden innerhalb einer bestimmten Zeit oder eines bestimmten Streckenabschnitts einholt.


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  • | 20.01.2005 19:52

Zu dem Rennen möchte ich mich nicht äußern, aber eine Erlöschen der Betriebserlaubnis aus einer unzulässigen Kennzeichenbeleuchtung abzuleiten, ist meiner Meinung nach nicht begründbar.


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  • | 21.01.2005 20:26

@Daegog

Waren die LED in der Kennzeichenbeleuchtung ?


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  • | 21.01.2005 21:00

Ne, sie waren die Kennzeichenbeleuchtung. Aber da das Auto nicht mehr existiert, der Umbau im Protokoll der Polizei nicht näher beschrieben wurde und zu dem Thema nie ein Gutachter oder Sachverständiger beauftragt wurde ist es nichtmal mehr wirklich nach zu vollziehen, denke mal das mein Anwalt einfach das Sachverständnis der Beamten in Frage stellen wird und da kein Gutachten mehr erstellt werden kann --> im Zweifel für den Angeklagten...
Werde versuchen mir mal schriftlich die Meinung eines Sachverständigen zu dem Thema einzuholen...

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  • | 06.02.2005 17:46

Zitat:
Zitat von Daegog
Und kann ich etwas gegen den Polizisten unternehmen, Dienstaufsichtsbeschwerde, Missbrauch der Amtsgewalt etc ??
Tse... Du machst bewußt was verkehrt und willst dann gegen die Cops zu Felde ziehen?!
Missbrauch der Amtsgewalt:applaus:, sowas habe ich ja noch nie gehört!
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann hat Dein bekn****** Kumpel alle Register gezogen, um sich mit Dir ein Rennen zu liefern oder um vor seinen Kumpels einen auf dicke Hose zu machen und den Cops zu entkommen, richtig?!
Korrigier mich, wenn ich falsch liege.
Wenn es so ist, wie ich es interrpetiert gabe, dann gehört Dir und Deinem Kumpel für länger der Lappen entzogen.


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  • | 06.02.2005 18:31

Kann man das wirklich so falsch/anders interpretieren ?
Das einzige das ich bewußt falsch gemacht habe sind die ca 70 km/h innerhalb einer Ortschaft, gegen den Vorwurf hätte ich mich nie gewehrt.
Was ich unbewußt falsch gemacht habe war die KZ Beleuchtung, auch dagegen hätte ich wie gesagt nichts unternommen.
Was vllt nicht vollständig zu erkennen ist, ist das die Polizei den vor mir fahrenden Wagen erst kurz vor der roten Ampel hat überhaupt sehen können.
Was ich nicht erwähnt habe ist das dieser wagen kurz vor der Ampel eine Vollbremsung hingelegt hat und in die Ampelkreuzung gerutscht ist, also nicht einfach durchgerauscht... außer ihm und mir war niemand dort, also ist da auch nicht viel mit Imponiergehabe, die "verfolgung" hat auch niemand sehen können nichtmal ich hab davon gewußt bis er es mir erzählt hat.

Das mit dem Missbrauch bezieht sich darauf das, wenn sie realistisch geblieben wären bei den Anschuldigungen alles schon bezahlt worden wäre, so aber gibts ein Gerichtsverfahren, Anwaltskosten, und und und... und das alles nur weil jemand ziemlich übertrieben hat.


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  • | 12.04.2005 18:56

Wegen dem Veruchtem "Rennen" kannst du mit nem guten Anwalt was erreichen.
Kollege von mir ist damit auch durchgekommen da er beweißen konnte anhand eines Gutachtens über die angebliche Streckenlänge und vergleiche mit den Leistungsangaben der Fahrzeuge das die Idee allein schon schwachsinn wär.
290 Ps vs. 110 Ps
Benziner mit Turbo vs. Diesel Turbo
Was für ein Spass.
Das ganze hat zwar ein bisschen gedauert aber er hat recht bekommen und nicht die Lozipei.

Setz dich da am besten mal ganz genau mit deinem Anwalt auseinander der wird wohl ne möglchkeit wissen.


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  • | 12.04.2005 23:25

Danke für den Tipp, könntest du mal ein Aktenzeichen oder einen genauen Wortlaut erfragen, irgendwas worauf man sich berufen könnte ?


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  • | 12.04.2005 23:32

das könnte ich wohl mal machen gebe dir die tage mal antwort!

Ich beeile mich damit!:)


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  • | 19.04.2005 09:02

Zitat:
Zitat von McClane
Zitat:
Zitat von Daegog
Und kann ich etwas gegen den Polizisten unternehmen, Dienstaufsichtsbeschwerde, Missbrauch der Amtsgewalt etc ??
Tse... Du machst bewußt was verkehrt und willst dann gegen die Cops zu Felde ziehen?!
Missbrauch der Amtsgewalt:applaus:, sowas habe ich ja noch nie gehört!
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann hat Dein bekn****** Kumpel alle Register gezogen, um sich mit Dir ein Rennen zu liefern oder um vor seinen Kumpels einen auf dicke Hose zu machen und den Cops zu entkommen, richtig?!
Korrigier mich, wenn ich falsch liege.
Wenn es so ist, wie ich es interrpetiert gabe, dann gehört Dir und Deinem Kumpel für länger der Lappen entzogen.
hm also hier kann ich dir absolut nicht beipflichten. er will sich nicht aufgrund dessen beschweren das die cops etwas gegen ihn gesagt habe, bzw. hätten, wie die kennzeichenbeleuchtung oder dei 70 km/h zu viel. sondern der hm Bullshit wenn ichs mal so nennen darf der da noch abgelaufen ist. Die Polizisten hätten das auch nett klären können. wenn sein auto nichtmal dort steht, warum muss da hin gefahren werden??? und warum stilllegen weil die kennzeichenbeleuchtung nicht original ist??? ich bin (weil birne kaputt) ganz ohne rumgefahren nachts, da hat mich die schnittlauchfarbene Fraktion angehalten, mir das mitgeteilt (und das meine nummernschilder verkehrt rum waren :D obwohl eine woche vorher beim tüv o_O) und alles war in ordnung.
also bei manchen cops (vorausgesetzt das oben stimmt) hat man einfach das gefühl die müssen was kompensieren mit ihrem verhalten. Den man kann ja auch alles normal regeln, ohne noch zu versuchen einem was reinzuwürgen o_O

aber ich würde auch den anwalt einschalten - hoffe hast ne gute kfz rechtsschutzversicherung ;)

übertreibs nicht, evtl. gehe erst noch einmal zur entsprechenden wache und rede mit den cops das das nicht ok war ;) ich würds immer erstmal freundlich versuchen - sind ja auch nur menschen, mit denen sollte man reden könne - und solltest wirklcih das pech haben und an ein wirkliches Arsch**** geraten, leg eine dienstaufsichtsbeschwerde ein, !!! Schriftlich und die genormte Form benutzen!!!!

Obwohl dir das auch nix bringen wird ;)

sag mal wies ausgegangen ist :D

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