Was ist §21?


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  • | 30.01.2005 18:33

Hallo


Ich möchte mir ein paar Sachen für meinen Wagen bestellen wie Schweller und Heckflügel habe aber auf der Homepage nur gesehen das die Tüv Eintragung nur nach §21 erfolgt meine Frage jetzt was ist der §21 und wieviel kostet mich dann ne Eintragung???


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  • | 30.01.2005 19:00

Der § 21 StVZO beschreibt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge - (Link).
Du würdest eine Betriebserlaubnis speziell für Dein Fahrzeug beantragen. Der § 21 StVZO kann u.a. auch dann zu Anwendung kommen, wenn dein Fahrzeug mit Teilen ausgerüstet wird, für die es (noch) keine Teile-BE gibt.

Was das kosten würde, kann ich dir nicht sagen. Ich denke aber, dass es davon abhängig ist, wie sehr sich die Prüfer auf die ursprüngliche BE deines Fahrzeuges stützen können, bzw. wie umfangreich die Prüfungen nach den Umbauten sein müssen.

Ein kleiner Hinweis sei erlaubt:
Im Internet bieten viele Anbieter Teile ohne entsprechende Teile-BE an. Dann verweisen sie meist darauf, dass eine Zulässigkeit über eine § 21 Abnahme erreicht werden könnte und dass sie noch niemals davon gehört haben, dass es damit Schwierigkeiten gegeben habe. Aber natürlich könnten sie keine Garantie auf den Erfolg geben. Das halte ich für sehr zwielichtig! Vor dem Kauf Rücksprache mit dem Prüfer halten oder besser gleich genehmigte Teile kaufen....


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  • | 31.01.2005 22:57

Meist wird dafür der irreführende Begriff "Einzelabnahme" benutzt. Wie Nightwish schon geschrieben hat, bekommt das Fahrzeug durch die Begutachtung nach § 21 StVZO eine komplett neue Betriebserlaubnis. Das heißt, dass das Fahrzeug hinterher keine EG-Typgenehmigung mehr hat, sondern eine Einzelbetriebserlaubnis.


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  • | 19.02.2005 21:42

Ok dann laß ich das mal sein mit Teilen die man mit einer 21iger Eintragung angeblich eingetragen bekommt


danke


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  • | 25.05.2005 15:14

jetzt ma ne frage das selbe prob hat nen kumpel von mir

darf nur der tüv die abnahme nach §21
machen oder darf das auch die dekra ?
weil irgend wer hat mich mal gesagt das das nur er tüv machen darf


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  • | 25.05.2005 15:19

In den alten Bundesländern nur der TÜV. In den Neuen nur die DEKRA.


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  • | 03.07.2005 10:44

Ich Kann Dir auch nur empfelen von solchen sachen die finger zu lassen.
Zumal Du viele Teile gleich zweimal kaufen müsstes weil sie auch einer Festigkeitsprüfung unterzogen werden un dan put sind.

BiBa

Andreas


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  • | 03.07.2005 10:58

da habe ich auch mal ne frage zu habe noch schwarze rückleuchten für meinen calibra seiner zeit bei ebay für sau teuer es sind beschichtete orig. rückleuchten mit einen angeblichen gut achten für nachträglich eingefärbte rückleuchten worauf mann sie eintragen lassen kann mein tuner hat mir aber gesagt das das eine fälschung ist und das die nicht eingetragen bekomme habe aber gehört das manche leute sie doch eingetragen bekommen haben !
was kann passieren wen das wirklich eine fälschung ist und ich versuche die dinger eintragen zu lasen oder kann ich ein gutachten dafür machen lassen


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  • | 03.07.2005 11:12

Deine lasierten Rückleuchten sind nicht zulässig! Ob du die nun eingetragen bekommst oder nicht, dann legen se dir die Karre bei ner Kontrolle still.
Diese pseudo Gutachten die im Umlauf sind bringen dir garnichts, keine Aussagekraft. Kein Tüv wird se dir eintragen egal mit welchem Wisch.


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  • | 03.07.2005 12:27

So sieht´s aus. Dieses Gutachten stammt vermutlich von einem Herrn Indra vom TÜV und eignet sich hervorragend zum Einwickeln von ausgelutschten Kaugummis.

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