Gewährleistungspflicht für Privatpersonen? - Seite 1

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  • | 19.04.2005 21:50

Hallo, Hab am 2.April 2005 mein Motorrad verkauft. Haute hat mich der Käufer angerufen und gesagt, das Motorrad wäre nach 4 km stehen geblieben. Ich hätte drei Möglichkeiten:
- Ich nehme das Motorrad zurück und soll den vollen Kaufpreis zurückerstatten
- Ich richte das Motorrad ( wahrscheinlich liegt´s an der Zündung)
- Sie gehen zum Rechtsanwalt und klagen gegen mich

Der Käufer sagt, er kann innerhalb 3 Wochen das Moped zurückgeben. Stimmt das? Ich habe ihn darauf hingewiesen, dass ich eine Privatperson bin und im Kaufvertrag auch steht: "Wie gesehen und Probegefahren und ohne jeglich Gewährleistung zum Preis von..."

Muss ich das Moped richten/zurücknehmen?
Vielleicht kann mir wer helfen..Vielen Dank!


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  • | 19.04.2005 22:46

Also soviel wie mir bekannt ist besteht die Gewährleistungspflicht nur bei einem Kaufvertrag zwischen einem Händler und einer Privatperson... nicht aber zwischen 2 Privatpersonen.
Und wenn du im Kaufvertrag geschrieben hast "Gekauft wie gesehen" o.ä., dann hat der Gegenüber eigentlich soweit keine Rechte mehr bezüglich des Kaufvertrages.
Bei arglistiger Täuschung (d.h. u.a. dir waren bestimmte Mängel bekannt und du hast sie mit Absicht verschwiegen) ist das natürlich eine andere Sache und er kann gegen dich klagen. Ein Beispiel hierfür ist die Nichtangabe eines Unfalls beim Verkauf eines Autos!;)

Hoffe, dass alles soweit richtig ist und ich dir weiterhelfen konnte. Wenn nicht, dann bitte ich um Berichtigung!:rolleyes::D


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  • | 20.04.2005 21:47

Hallo,
Vielen Dank für die Antwort. Er wirft mir tatsächlich vor, dass die Maschine einen Unfall hatte und droht mir damit, dass er den Rahmen vermessen lässt und dass ich die kosten tragen muss... Ich hab den Vorbesitzer des Mopeds angerufen, der mir den unfallfreien Zustand bestätigte( Ich hatte das Motorrad nur 8 Monate, da ich öfter mal was anders zum fahren brauch, hab sie nur mir der roten Nummer gefahren.)Außerdem will er überprüfen lassen, ob ich ein Händler bin, dann will er mir das Finanzamt draufhetzen. Ich hab ca. 8 Motorräder in den Lätzten 3 Jahren gehabt, aber nicht wirklich Gewinn deswegen gemacht. Ist die Anzahl der verkauften Motorräder ausschlaggebend, ob man ein Händler ist? Bis morgen 20 Uhr soll ich mich entschieden haben, ob ich es richte oder zurücknehme, oder er zum Rechtsanwalt geht. Ist ein sehr unsympatischer Mann...


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  • | 20.04.2005 21:54

Du darfst bis 10 Autos im Jahr verkaufen und bist dann kein Händler.
Zitat meines Versicherungsheinis:" Bis 10 Autos im Jahr, kräht da kein Hahn nach"
Würde mir auch nen Anwalt nehmen und den mal machen lassen, wenn die Karre echt unfallfrei ist musste dir ja keine Sorgen machen.


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  • | 20.04.2005 22:17

Müsste ich deswegen kein Gewerbe anmelden?


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  • | 20.04.2005 22:30

Du musst keine gewährleistung geben!!!!Gewährleistung gibt es nur zwischen Händler und Privat!!
Las dir keinen andrehen frag erst mal deinen anwalt da es doch komisch is das er sich erst 1 monat nachdem er es gekauft hat gemeldet hat wenn es doch nach 4 km schon stehen geblieben ist hätte er sich wohl er gemeldet....
Ich kann mir nicht vorstellen das sich jemand ein Motorrad kauft und es erst mal 1 monat in die ecke stellt....


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  • | 20.04.2005 22:41

Hatte ich mir auch gedacht. Er sagte, dass sein Sohn (Der Vater ist das A.) erst gestern seinen Führerschein bekommen hat un auch erst dann angemeldet hat. Fand ich zwar auch komisch, da er gesagt hat, dass das Motorrad 110-115 km/h geht, obwohl es auf 80 gedrosselt sein sollte. (Beim TÜV ging sie aber genau 80 und der ist auch ausgiebig gefahren) Wenn ich pech hab ist er ein Grüner oder er Arbeitet im Gericht, so geschwollen redet er daher...


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  • | 20.04.2005 22:42

Zitat:
Zitat von Schnufi
Müsste ich deswegen kein Gewerbe anmelden?
nö, musste nicht


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  • | 20.04.2005 22:51

@Schnufi

Wie du es jetzt hier schreibt kommt mir doch ganz stark der verdacht das der "Junior" da ohne wissen vom "Senior" nen bisschen geschraubt hat das würde dann die 110-115 km/h erklären. Oder bin ich der einzige der diesen Gedanken hat?
Hast du eine rechtschutz versicherung oder bist du im ADAC?


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  • | 20.04.2005 23:17

Könnte schon sein, oder der Typ ist so lange gefahren, dass es halt die Stahlwolle rausgebrannt hat und sie deswegen wieder gut geht, kann aber wegen dem 13 er Ritzel nicht sein. Komisch. Bin beim ADAC und hab eine Rechtschutzversicherung. Der aber auch.


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  • | 20.04.2005 23:21

Wär ich dann eigentlich dran, wenn der Junge mit 110 erwischt werden würde? Weil ich das Motorrad als "gedrosselt" verkauft habe? Bin mir eben nicht mehr 100% ig sicher, ob das Moped über CDI/Vergaser gedrosselt sein sollte. Übersetzung stimmt jetz auf jeden fall, aber wenn der Typ beschreibt, dass sie stottert, könnt scho a CDI gedrosselt sein... Beim TÜV eine Woche vor dem Verkauf ging sie auf jeden Fall 80.


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  • | 20.04.2005 23:55

Biete ihm doch einfach mal an, Dir die Kiste kurz nochmal anzusehen. Dann siehste ja vielleicht schon, was Sache ist. Ein bisserl Good-Will zeigen kann nie schaden; ich würds nur nicht bei Dir sondern beim Käufer vor Ort machen...sonst wirste den im Ernstfall nicht wieder los.

Aber als privater Verkäufer kannst Du Dich von der Gewährleistungspflicht ausschließen; ich befürchte allerdings fast, dass Du das im Kaufvertrag auch explizit angeben musst. Wobei Dich das allerdings nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln absichert...dürfte ja klar sein, denn dann ist der ganze Vertrag eh nichtig.


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  • | 21.04.2005 00:08

Also, Gewerbetreibender ist man nach den Vorraussetzungen des § 15 EStG
und das bist du ja sicher nicht! Auch Kaufleute sind nach §1,2 HGB immer Gewerbetreibende.

"Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb[...]"

Da ist es fast egal, selbst wenn du aus Privatlaune dir 5 Motos am Tag kaufst oder verkaufst. Solange die Vorraussetungen nicht zutreffen..aber keine Angst da kann er dir nix wollen.

Bei einem Vertrag Verbraucher (§13BGB) und Unternehmer(§14BGB) besteht für den Verbraucher ein Rücktrittsrecht nach §346 BGB zu. Dieser tritt meist in Form eines Widerrufs auf.
Aus dem Gesetzestext ist analog zu schliessen, dass zwischen Verbraucher UND Verbraucher das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden kann. Allerdings musst du das im Vertrag angeben. Alleine die Bezeichnung "Bastler etc" hilft nichts.
Aber da du "OHNE Gewährleistung" geschrieben hast (was zwar rechtlich nicht richtig, aber rechtlich zugunsten dir als Laien ausgelegt wird) bist du aus dem Schneider, solange du nicht wirklich arglistig getäuscht hast.

Ansonsten kann er wirlich nach §119,123 den Vertrag wirksam anfechten.
Aber da du ja nicht geschwindelt hast, auch nicht im Irrtum brauchste keine Angst zu haben.

Hoffe hat etwas zur Klärung geholfen, falls Fragen PM :hut:

@yahoo: der vertrag wäre nicht automatisch nichtig, durch die anfechtung und deren wirksamwerden würde der vertrag nur in ein rückwandlungsvertrag umgewandelt würden, aber im du meinst sicher das richtige ;)


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  • | 21.04.2005 08:21

Hallo!

Hatt auch erst den selben Fall! Ich war Käufer eines Autos, mittlerweile habe ich so viele Probleme damit das ich mich mit dem Vorbesitzer in Verbindung gesertzt habe und ihm auch folgende möglichkeiten zur Auswahl gestellt habe:

- er nimmt das Auto zurück und erstattet mir den gesamten Kaufpreis
- er repariert das Auto
- wenn er beides nicht macht würde ich den Rechtsschutz einschalten

Ich habe mich da auch genauestens erkundigt, es ist so du musst "Garantie" übernehmen außer wenn in deinem Kaufvertrag "Bastlerfahrzeug" erwähnst, das heisst somit bist du aus dem Schneider und niemand kann dir was tun!

Aber solange da nur drinnen steht:

Es wird keine Gewährleistung übernommen.... o.ä;

Bringt das im Enddeffekt gar nichts - ich habe auch mit meiner Versicherung gesprochen und gefragt was ich machen kann!? Und sie haben gesagt ich soll versuchen das ich mich so mit dem Verkäufer einigen kann und sonst müssen wir es halt über die Rechtsschutz gehen lassen! Aber da hätte ich zu 99% davon profitiert!!

Also ich, an deiner Stelle würde das so klären bzw. das Motorrad reparieren!

Hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen!

LG


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  • | 21.04.2005 09:22

@Blue-Angel: Also auf der Wirtschaftsschule wurden uns die Privatrechte anders erklärt. Wenn im Kaufvertrag zwischen zwei Privatpersonen gekauft wie gesehen und die Klausel "ohne Gewährleistung" (reicht als Bezeichnung für Laien) steht, dann hat man seine Pflicht erfüllt, vorrausgesetzt man hat keine Mängel vorsätzlich verschwiegen. Als Laie (und das ist man als Privatperson aus gesetzlicher Sicht) ist man theoretisch nicht in der Lage zu erkennen ob es sich um einen Mangel handelt oder nicht (wenn man von unübersehbaren Dingen mal absieht...).

Ich geh mal davon aus das er die Maschine Probe gefahren hat als er Sie besichtigt hat. Da schien sie ja zu laufen, also wüsst ich nicht wieso der Verkäufer für den entstanden Schaden haften sollte, solange er nicht irgendwas grundlegendes verschwiegen hat.

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