paar Fragen zu Verischerung ab und Ummeldung


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  • | 06.06.2005 10:10

Erstmal hallo an alle und guten morgen
Die meisten Fragen die ich habe wurden zwar in dem Forum schonmal behandelt allerdings würde ich sie gerne nochmal in meiner ganz privaten Kombination ansprechen.
Ich hoffe das nimmt mir keiner übel also dann los ;-).

Gestern habe ich ganz kurzfristig meinen alten Omega A verkauft.
War ne Ebay Auktion und auf einmal ruft er mich an ob ich den heute noch vorbeibringen kann. (17 Uhr).
Also fix Kaufvertrag gemacht bin hingefahren, hab die Kennzeichen wieder mitgenommen und den Brief zum abmelden behalten. (den schick ich dann zu) denke das war die Ideale Lösung.

Jetzt möchte ich aber meinen Onkel seinen Golf übernehmen der noch auf ihn angemeldet ist.

Nun ist das alles ziehmlich verwirrend für mich zumindest.
Der Opel ist auf meine Mutter zugelassen kann ich den einfach abmelden ? Oder brauch ich eine Vollmacht wenn ja wie sieht die aus.
Wie läuft das Steuer und Versicherungstechnisch wenn ich ein Auto wechsel.
Genau das gleiche mit dem Golf der ist auf meinen Onkel zugelassen. Kann ich den ummelden oder muss ich ihn vorher abmelden?

Wie sieht es mit den Kennzeichen aus, die vom Opel hab ich ja noch und mein Onkel hat seine alten auch noch (da er beim neuen Auto neue hat). Kann ich die übernehmen ?

Dann hab ich noch gehört das der Versicherungsnehmer und Halter nicht die gleiche Person sein muss. Ist das sicher ? Dann würde ich das Fahrzeug natürlich lieber gleich auf mich zulassen.

Ich hoffe ich hab mich nicht zu verwirrend ausgedrückt und ihr könnt etwas Licht in die Sache bringen.

Thx und Grüße aus dem Vogtland


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  • | 06.06.2005 10:20

Den Golf brauchst Du nur ummelden und die Nummernschilder kannst übeernehmen Spart €-ronren.

Du kannst Fahrzeughalter sein und deine Mutter Versicherungsnehmer geht auch.

Normal brauchst du nur die Personal - Ausweise zur Zulassungsstelle Mitnehmen.


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  • | 06.06.2005 10:23

Hallo,

Zu deinem alten Auto: Hoffentlich hast du nicht nur den Brief, sondern auch den Schein mitgenommen. Der muss nämlich bei der Abmeldung vorgelegt und entwertet bzw. eingezogen werden. In den Brief bekommst du eine Abmeldenescheinigung eingeheftet und die Kennzeichen werden entstempelt. Dazu brauchst du eine Vollmacht von deiner Mutter (Vollmacht: Hiermit bevollmächtige ich ..., geb. am ...., in meinem Namen ein Kraftfahrzeug abzumelden, Datum, Unterschrift) und ihren Personalausweis. Die Zulassungsstelle gibt der Versicherung bescheid, darum brauchst du dich nicht zu kümmern.

Für die Ummeldung des neuen Fahrzeugs brauchst du eine Vollmacht von deinem Onkel, seinen Personalausweis, Schein, Brief, Kennzeichen und eine Versicherungsbescheinigung (früher Doppelkarte). Ob die Versicherung einen anderen Halter als den Versicherungsnehmer zulässt, musst du erfragen. Früher war das kein Problem, heutzutage ist das aber nicht mehr bei allen Versicherungen möglich. Wenn das Fahrzeug im gleichen Landkreis bleibt, kannst du wahrscheinlich die alten Kennzeichen von deinem Onkel übernehmen, wenn es Eurokennzeichen sind.


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  • | 06.06.2005 10:25

jo danke, schein hab ich natürlich auch behalten


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  • | 06.06.2005 11:55

Halter ist unabhängig vom Eintrag im Fahrzeugschein derjenige, der das Fahrzeug für seine Zwecke gebraucht und für den Unterhalt im wesentlichen aufkommt. So kannst du im verkehrsrechtlichen Sinne Halter sein, auch wenn die Versicherung auf den Namen eines anderen läuft. Dieser andere würde dann aber auch im Fahrzeugschein stehen - es sei denn, deine Versicherung ist mit einem anderen Eintrag einverstanden, so wie es walpurgis schon geschildert hat.


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  • | 06.06.2005 15:49

Moin moin,
Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter müssen nicht identisch sein, also kann der Golf auch auf deinen Namen laufen, die Versicherung läuft dann bei deiner Ma, außerdem hat es den Vorteil, denn wenn du die Versicherung auf deinen Namen überschreiben lässt, dann kannste auch nachweisen, das du die Kilometer gefahren bist und somit günstiger einsteigst!
Wie das mit Ummeldung läuft weiß ich nicht, musste mal nen Spezi oder so nen Fuzi vom Landkreis fragen!


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  • | 01.07.2005 21:15

Zitat:
Zitat von walpurgis
Hallo,

Zu deinem alten Auto: Hoffentlich hast du nicht nur den Brief, sondern auch den Schein mitgenommen. Der muss nämlich bei der Abmeldung vorgelegt und entwertet bzw. eingezogen werden. In den Brief bekommst du eine Abmeldenescheinigung eingeheftet und die Kennzeichen werden entstempelt. Dazu brauchst du eine Vollmacht von deiner Mutter (Vollmacht: Hiermit bevollmächtige ich ..., geb. am ...., in meinem Namen ein Kraftfahrzeug abzumelden, Datum, Unterschrift) und ihren Personalausweis. Die Zulassungsstelle gibt der Versicherung bescheid, darum brauchst du dich nicht zu kümmern.

Für die Ummeldung des neuen Fahrzeugs brauchst du eine Vollmacht von deinem Onkel, seinen Personalausweis, Schein, Brief, Kennzeichen und eine Versicherungsbescheinigung (früher Doppelkarte). Ob die Versicherung einen anderen Halter als den Versicherungsnehmer zulässt, musst du erfragen. Früher war das kein Problem, heutzutage ist das aber nicht mehr bei allen Versicherungen möglich. Wenn das Fahrzeug im gleichen Landkreis bleibt, kannst du wahrscheinlich die alten Kennzeichen von deinem Onkel übernehmen, wenn es Eurokennzeichen sind.
Zum Abmelden eines Fahrzeugs ist weder eine Vollmacht noch der Personal ausweis des bisherigen Halters oder der Abmeldenden Person nötig.
Abmelden kann das Fahrzeug jeder und bei jeder deutschen Zulassungsstelle.

Also Fahrzeug aus Flensburg Abmelden in Garmisch-Partenkirchen kein Problem
Eine Abmeldung in einem anderem Zulassungsbezirk ist nur teuerer

Oder gibst Du dem Käufer deines Fahrzeuges etwa deinem Perso und eine Vollmacht mit.

BiBa

Andreas


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  • | 01.07.2005 21:19

Ach so noch etwas wenn das Fahrzeug im Gleichen zulassungsbezirk (ausnahme wenn dort für Stadt und Kreis unterschiedliche Nummerngruppen gelten) auch nicht Eurokennzeichenschilder behalten. (Bestandschutz)

BiBa

Andreas

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