Unbedenklichkeitserklärung?


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  • | 08.06.2005 17:04

Was bringt mir eine Unbedenklichkeitserklärung bei einem Fahrwerk, für das es kein TÜV-Teilegutachten gibt¿
(hab die Suche benutz, aber nix gefunden)


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  • | 08.06.2005 17:14

Hatte auch ne Unbedenklichkeitserklärung für meine Stoßstange, da es dafür auch keine ABE gibt, sowohl Dekra als auch Tüv meinten darin könnte ich mein altes Kaugummi einwickeln. Ohne Prüfnummer und ohne Teilegutachten bringt dir der Wisch leider nix.
Bei meiner Stoßstange habe ich dann ein 11 Seiten Bericht bekommen, wo drin stand das die ABE beantragt ist, und eine vergleichbare Stoßstange schon vom TÜV abgenommen wurde, danach wurde sie dann nach einigem hin ung her abgenommen.

  • copious
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  • | 08.06.2005 17:16

Wenn die so wertlos ist, wozu gibts dann diese "Unbedenklichkeitserklärung"?


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  • | 08.06.2005 17:20

echt ma, was soll ich dann damit?


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  • | 08.06.2005 20:19

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung hat ersteinmal keinerlei rechtliche Bedeutung, die kann dir auch deine Oma ausstellen.

Das einzigste in dieser Richtung, das Sinn macht sind gutachterliche Stellungnahmen für Teile, bei denen man sich streiten kann, ob sie abgenommen werden müssen, z.B. ein anderer Kühlergrill. Darin wird dann von einem aaS bestätigt, dass das Teil geprüft wurde und eine Änderungsabnahme nicht für erforderlich gehalten wird.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Fahrwerksfedern kannst du wirklich nur zum Kaugummieinwickeln benutzen.


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  • | 08.06.2005 21:03

auch, wenn ich führ das gleiche Fahrwerk nur in 40/40 ein TÜV-Teilegutachten habe? Meins ist halt nur nochmal 20mm vorn tiefer, aber von gleichen Hersteller und für das gleiche Auto.


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  • | 19.06.2005 13:25

unbedenklichkeitswische gibts z.b. aber auch von automarken ausgestellt, also z.b. von renault, bezüglich verwendun g von teilen des einen autzos in einem anderen (lenkräder etc.)

die sollten doch nicht so nutzlos sein, oder?


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  • | 19.06.2005 13:32

ich glaub nutzen tun die unbedenklichkeitserklärungen bloß dem verkäufer!

wird ja kaum sagen das für diese erklärung völlig unnötig ein baum gestorben is:D, hauptsache irgendetwas mitgeben und schon wirds von vielen ahnungslosen gekauft!

sieht man vor allem bei ebay immer wieder!


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  • | 19.06.2005 14:07

stimmt-bei ebay sollte man doppelt aufpassen... ganz viel ramsch dabei!!!
--ich hab glück gehabt.papiere in ordnung und fahrwerk ist eingetragen!:applaus:
yöööhöhöööö!!!


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  • | 19.06.2005 14:09

Zitat:
die sollten doch nicht so nutzlos sein, oder?
Das ist auch etwas anderes. Solche Freigaben von Herstellern zum Verwendungsbereichs von Originalteilen haben die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs als Grundlage und sind Auszugüge aus einer bereits vorhandenen Genehmigung.

Wenn ich beispielsweise vom Hersteller eine Bestätigung über zulässige Rad/Reifenkombinationen habe, kann ich diese fahren ohne etwas "eintragen" zu müssen.


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  • | 19.06.2005 15:13

ok, danke...hab nämlich so eine für mein lenkrad, kann die dann also als eintragungsgrundlage nehmen :-)

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