|
Sry dass ich keine suchfunktion benutzt habe. |
|
|
|
Also ich glaube nach 3 mon ist das verjährt, weiss ich aber auch nicht genau, bei mir kam das damals auch ziemlich spät! |
|
|
|
Zitat: aber innerhalb 3monate bei dir?
Zitat von CorsaLadyNrw Also ich glaube nach 3 mon ist das verjährt, weiss ich aber auch nicht genau, bei mir kam das damals auch ziemlich spät! |
|
|
|
ich glaube wenn du drei monate nach blitzdatum noch nix bekommen hast, bist du auf der sicheren seite!!! |
|
|
|
@MisterH Jo ein Tag bevor die 3 mon zuende waren |
|
|
|
@CorsaLadyNrw |
|
|
|
dann hast gewonnen!!! |
|
|
|
also auch nach drei monaten kann was kommen!wenn das jetzt 1 oder 2 jahre her wäre dann kannst von verjährt sprechen. Freu dich nicht zu früh! |
|
|
|
Gut hoffe ich sehr |
|
|
|
da hilft nur noch beten und hoffen!!!! |
|
|
|
Zitat: verjährt ist nach einem jahr!oder nicht, wes wegen heißt es denn so?? Bevor hier alles was verschiedenes erzählen würde ich sagen Geh zu deinem Anwalt hol dir von de nen Rat und dann wirst du ja sehen. Zitat von Misterh Gut hoffe ich sehr Aber einer meint, dass jetzt neu wäre und erst 6monate dann verjährt? Hm? Denn wie du siehst gehen hier die meinungen auseinander! Wirrwarr.. |
|
|
|
es verjährt nach 3 monaten ! habe mir das mal beim anwalt nachgefragt als ich geblitzt wurde |
|
|
|
ja in diesem fall gilt diese 3 monate frist... hab das auch mal erfragt |
|
|
|
"Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verjähren grundsätzlich in 3 Monaten, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach in 6 Monaten. (§ 26 III StVG). |
|
|
|
Ich meine 3 monate und 14 tage, die für den Briefverkehr eingerechnet werden. |
|
|