Ab wann ungültig? Würde vor langer zeit geblitzt! - Seite 1

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  • | 31.07.2005 13:51

Sry dass ich keine suchfunktion benutzt habe.

Wollte halt hier mal aufmachen und euch nachfragen.

Also ich würde am 29.04.2005 auf 30er Zone mit 60/70 geblitzt (kam aus Auto raus). Und da dachte ich gleich, dass mir Führerschein abgezogen wird für 1monat und 3Pkt. Aber (leider?) hab ich bisjetzt, den 31.07.2005, keinen Brief erhalten oder sonstiges. Mein Probezeit ist längt über 1Jahr abgelaufen.

Nun frage ich mich, ob ich mir noch sorgen machen soll? oder ich mir noch sicher sein kann, dass keine mehr kommt?

Mfg


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  • | 31.07.2005 13:53

Also ich glaube nach 3 mon ist das verjährt, weiss ich aber auch nicht genau, bei mir kam das damals auch ziemlich spät!


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  • | 31.07.2005 13:54

Zitat:
Zitat von CorsaLadyNrw
Also ich glaube nach 3 mon ist das verjährt, weiss ich aber auch nicht genau, bei mir kam das damals auch ziemlich spät!
aber innerhalb 3monate bei dir?


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  • | 31.07.2005 14:01

ich glaube wenn du drei monate nach blitzdatum noch nix bekommen hast, bist du auf der sicheren seite!!!


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  • | 31.07.2005 14:03

@MisterH Jo ein Tag bevor die 3 mon zuende waren :(


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  • | 31.07.2005 14:08

@CorsaLadyNrw

Das ist aber ein mist :(

@testcar

Na dann hoffe ich auch, da ja 29.04 - 31.07 schon mehr als 3monate sind ne?


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  • | 31.07.2005 14:44

dann hast gewonnen!!!:D
wenn jetzt noch was kommen sollte, würde ich direkt dagegen angehen, d.h. derbe einspruch einlegen...


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  • | 31.07.2005 14:52

also auch nach drei monaten kann was kommen!wenn das jetzt 1 oder 2 jahre her wäre dann kannst von verjährt sprechen. Freu dich nicht zu früh!

Das beste ist Hol dir einfach einen Rat vom Anwalt! Das ist das beste was machen kannst!!!


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  • | 31.07.2005 14:52

Gut hoffe ich sehr :)

Aber einer meint, dass jetzt neu wäre und erst 6monate dann verjährt? Hm?


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  • | 31.07.2005 14:55

da hilft nur noch beten und hoffen!!!!:D
viel glück!!!


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  • | 31.07.2005 14:59

Zitat:
Zitat von Misterh
Gut hoffe ich sehr :)

Aber einer meint, dass jetzt neu wäre und erst 6monate dann verjährt? Hm?
verjährt ist nach einem jahr!oder nicht, wes wegen heißt es denn so?? Bevor hier alles was verschiedenes erzählen würde ich sagen Geh zu deinem Anwalt hol dir von de nen Rat und dann wirst du ja sehen.

Denn wie du siehst gehen hier die meinungen auseinander! Wirrwarr..


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  • | 31.07.2005 16:09

es verjährt nach 3 monaten ! habe mir das mal beim anwalt nachgefragt als ich geblitzt wurde


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  • | 31.07.2005 16:25

ja in diesem fall gilt diese 3 monate frist... hab das auch mal erfragt ;)


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  • | 31.07.2005 16:37

"Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verjähren grundsätzlich in 3 Monaten, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach in 6 Monaten. (§ 26 III StVG).
Ordnungswidrigkeiten wegen Alkohol- (0,5 - 1,01 Promille) oder Drogendelikten verjähren in jedem Fall frühestens in 6 Monaten (§ 31 II Nr. 4 OWiG iVm § 24 a IV StVG), Verkehrsstraftaten verjähren frühestens 3 Jahre nach der Tat (§ 78 StGB).

Die Verjährung beginnt, sobald die Handlung beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt."

Hier noch mal alles ausführlicher.


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  • | 31.07.2005 16:46

Ich meine 3 monate und 14 tage, die für den Briefverkehr eingerechnet werden.

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