Parkverbot auf Seitenstreifen


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  • | 26.03.2007 10:53

Hi,
ich stand letzten Freitag wie fast jeden Tag vor der Uni am Straßenrand.
Der Straßenrand ist unbefestigt und deshalb ist Parkverbot auf dem Seitenstreifen.
Jetzt hatte ich das erste Mal nach der Uni einen Strafzettel am Auto, was ich aber nicht so recht einsehen.
Folgende Fakten:
Ich stand grademal mit dem halben Reifen auf dem Seitenstreifen, nicht mit einem Reifen komplett.
Es lag Schnee (ca. 15cm Neuschnee) so dass der Seitenstreifen kaum erkennbar war

Nun wollte ich auf jedenfall Widerspruch einlegen und dazu mal fragen wie meine Chancen dazu stehen. Und ob extra Kosten auf mich zukommen durch den ersten Widerspruch.

thx


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  • | 26.03.2007 11:14

Wie deine Chancen stehen, kann ich dir nicht sageen.

Dein Strafzettel dürfte über ein Verwarngeld gehen (bis 35 Euro). Wenn das so ist, dann rutschtst du mit einem Widerspruch in das reguläre Bußgelverfahren. Wenn der Widerspruch abgelehnt wird kommen dann zusätzlich rund 25 Euro Verwaltungsgebühr dazu.


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  • | 26.03.2007 12:00

Naja ich dachte immer man muss mindestens mit einem Rad komplett auf dem Seitenstreifen stehen.
Und außerdem wenn der Seitenstreifen durch Schnee nicht erkennbar ist??
Wenn Schilder nicht erkennbar sind, gelten die ja auch nicht, darum denke ich eben mal das das auch für nen Seitenstreifen gilt...?

Edit: Die Frage ist überhaupt erstmal wo der Seitenstreifen einer Fahrbahn ist, wenn kein weißer Strich am Fahrbahnrand ist?


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  • | 26.03.2007 12:46

Wie war das denn genau beschildert; wie sahen die Schilder aus? Waren die Schilder erkennbar?

Ein Seitenstreifen ist in der Regel mit einer durchgezogenen Linie von der Fahrbahn getrennt.


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  • | 26.03.2007 12:53

Hab leider kein Bild gemacht...muss ich noch tun.
Aber es war ein Schild Parkverbot und drunter ein Schild "auf dem Seitenstreifen"

Es gibt aber keinen Seitenstreifen auf der Straße, also keine weiße Linie rechts und links (sehr kleine Nebenstraße eben), es kommt Asphalt und daneben dann gleich Wiese bzw. Dreck.
Und ich stand leicht auf der Wiese, Wiese ist aber kein Seitenstreifen??


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  • | 26.03.2007 13:15

Es gibt auch unbefestigte Seitenstreifen, die sogenannte Bankette. Gehen wir mal davon aus, dass es einen Seitenstreifen gab, weil das Schild ein Parken darauf verboten hat. Dann bleibt nur die Frage, hast du darauf gestanden oder nicht. Im Moment sind wir bei einem "vielleicht".

Ob du Widerspruch einlegst oder nicht ist aber im Grunde deine Sache. Denn wie das ausgehen mag, kann zumindest ich dir nicht sagen. Da ich nicht auf der Bußgeldstelle arbeite, fehlen mir dafür eindeutig die Erfahrungswerte.

Du müsstest du einen Anwalt konsultieren oder es drauf ankommen lassen. Oder hoffe, dass jemand anderes das weiß.


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  • | 26.03.2007 13:40

Aber ist es nicht ohne Foto eh schwer nachzuweisen, ich mein so im Nachhinein und lohnt sich der ganze Aufwand?


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  • | 26.03.2007 13:56

Ob sich das lohnt ist ja die Frage... ich denke aber ich bin im Recht, da ich nur zum Teil auf dem Seitenstreifen stand und außerdem Schnee auf Fahrbahn und Seitenstreifen lag.
Wenn es 20 oder 25 Eur kostet leg ich auf jedenfall Widerspruch ein!
Nur was bezahl ich wenn der Widerspruch nix bringt?

Ich mach mal ein Foto :-)


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  • | 26.03.2007 14:05

Naja aber jetzt wo vermutlich kein Schnee mehr liegt,wird das schwer nachzuweisen zu sein und vermutlich waren die Politessen dann auch noch zu zweit.


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  • | 26.03.2007 14:09

Hmm, der Schnee ist dann am Freitag im Laufe des Tages schon wieder getaut und ich glaube nicht das die Politessen früh halb 8 dort waren. (Auto stand seit 07.00 dort, da hat es noch stark geschneit).
Ist halt schwer nachzuweisen, wüsste halt gern über meine Chancen beim Einspruch bescheid zwecks Schnee am Straßenrand und wann man genau auf dem Seitenstreifen steht.


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  • | 26.03.2007 16:04

Zitat:
Nur was bezahl ich wenn der Widerspruch nix bringt?
Das ganz normale Bußgeld, wie vorher bekannt, sowie die rund 25 Euro Gebühren.


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  • | 26.03.2007 20:16

hast du den Strafzettel überhaupt wegen Parkens auf dem Seitenstreifen bekommen, oder weil du auf der Fahrbahn auch nicht parken darfst? Schau mal genau, was auf dem Zettel steht.
Wenn tatsächlich ein Seitenstreifen vorhanden ist, darf man auf der Fahrbahn nicht parken, ein Bild wäre da nicht schlecht.


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  • | 26.03.2007 20:38

...nur dann, wenn der Seitenstreifen durch eine Fahrbahnbegrenzungslinie gekennzeichnet ist...

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