Wo muss ich hin? Tüv oder Dekra?


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  • | 10.04.2007 00:02

Hey ho!

Passt auf: Ich wollte meine Felgen, mein Lenkrad und mein Fahrwerk eintragen lassen... Muss ja alles zusammen eingetragen werden soweit ich weiss! Also, für die Felgen gibts zwei verschiedene Gutachten... Weil die Felgen vorne und hinten unterschiedlich breit sind und die ET unterschiedlich is! Dazu kommen halt Fahrwerk und Lenkrad (Lenkrad hat ne ABE, muss aber eingetragen werden weil das ja keine serienbereifung is)! Fällt das dann schon alles unter §21? Und wo muss ich da hin? Kann ich zu meiner Stamm-Dekrastelle oder kann sowas nur der Tüv eintragen?

Gruß,
Jan


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  • | 10.04.2007 11:31

Also soweit ich weiß musst du zum TÜV damit! Weil nur die, Lenkräder eintragen dürfen!


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  • | 10.04.2007 11:34

Wenn du für alles gültige Prüfzeugnisse hast (ABE, Teilegutachten) kannst du zur DEKRA fahren.


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  • | 10.04.2007 11:42

Wuste garnicht das es zwischen Tüv und Dekra nen unterscheid gibt.
Was ist den mit GTÜ :)

  • ~PassyHille
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  • | 10.04.2007 11:42

ich meine das du zum TÜV mußt weil die dekra nicht alles eintragen darf.
Und ich persönlich würde auch zum TÜV fahren....und ne Karte von den TÜV Beamten geben lassen falls dich die polizei mal anhalten sollte und die dir ne Mängel Karte dafür geben sollten...dann kannste zu den Beamten wieder hinfahren und er soll es richtig stellen...so würde ich das mache..

Ich hatte auch alles eingetragen und die haben mir trotzdem ne Mängel Karte geben und ne anzeige und Bußgeld aufgefordert usw..Ich bin dann wieder zu der Werkstatt gefahren wo der TÜV Beamte alles eingetragen hat hingefahren und er hat mir sein ok geben das alles in Ordnung ist..und das musste ich dann zu der verkehrsbehörde schicken und auf die Antwort warte ich noch...das ok vom TÜV hat mal eben 51.80 € gekostet...

naja wüsnche dir aber viel glück...


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  • | 10.04.2007 11:50

In Westdeutschland ist der TÜV "Technische Prüfstelle". DEKRA und GTÜ Überwachungsorganisationen.

Wenn man keine gültigen Prüfzeugnisse hat, muss man zur Einzelbegutachtung, welche der technischen Prüfstelle vorbehalten ist. Möglich ist auch, dass in den Prüfzeugnissen bei bestimmten Kombinationen eine Einzelbegutachtung vorgeschrieben ist.

Was hier wieder alle meinen zu wissen, denken und glauben...


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  • | 10.04.2007 11:58

Und im "ehemaligen Osten" hat die Dekra die Funktion der "technischen Prüfstelle"

Gruß

Dirk


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  • | 10.04.2007 15:43

Also das ich das richtig verstehe. Wenn ein Teilegutachten erstellt wird, sagen wir für ein fahrwerk, dann bezieht sich das ja immer auf die Serienbereifung. Wenn ich nun aber andere Felgen/Reifen anbaue ist in deren gutachten ja wieder vom Serienfahrwerk die rede.
Einzeln wäre das ja kein Problem. Wenn ich nun beides montiert habe ist dennoch keine einzelabnahme erforderlich? Könnte also auch die GTÜ eintragen?
Bin gerade in den letzten Zügen und habe an meinem Auto Fahrwerk, Federteller, Felgen/Reifen und Spurplatten einzutragen. Habe für alles Einzelgutachten, kann ich damit dann auch zur Dekra oder GTÜ? ist also kein §21 fällig?


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  • | 10.04.2007 19:42

Wenn nicht in einem der Prüfzeugnisse bei Kombination mit anderen Änderungen eine Einzelbegutachtung gefordert bzw. vorgeschrieben ist, dann ja.

Beispiel Fahrwerk:

Meist steht im Teilegutachten drin, dass die Prüfung mit Serienbereifung erfolgte und bei abweichender Bereifung die Freigängigkeit gesondert zu prüfen ist. Das lässt sich im Rahmen einer Änderungsabnahme problemlos machen und wird in der Bestätigung unter "vorangegangene Änderungen" vermerkt.

Wenn bei Kombination mit anderen Änderungen ausdrücklich eine 21er-Begutachtung gefordert wird, oder die Gültigkeit der Teilehgenehmigung ausdrücklich davon abhängig gemacht wird, ist eine Begutachtung fällig.


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  • | 10.04.2007 19:50

Gut das in Deutschland alles so klar un eindeutig geregelt is.....:D:D:D TüV GTÜ DEKRA KÜS..........:applaus::applaus: MFG


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  • | 10.04.2007 21:31

Ich glaub ich fahr einfach mal direkt zu meiner Dekra-Prüfstelle hin und frag den Typen mal was der sagt... Weil zB zu den Felgen hab ich zwei verschiedene Teilegutachten... Halt eins für die Vorder- und eins für die Hinterfelgen. Es steht aber in keinem der Gutachten drin ob die Felgen jetzt in dieser Kombination gefahren werden dürfen (obwohl man es eigentlich an jeder Ecke sieht... 7x14 und 8x14 is ja was ganz normales)! Im Fahrwerk steht die Reifenkombination 195/45R14 drin. Sollte also von daher kein Problem sein. Nur in der ABE vom Lenkrad steht (jeder kennt die ABE vom Raid-Lenkrad) das das Lenkrad eingetragen werden muss wenn man nicht die Serienbereifung fährt! Also zum Tüv oder was?


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  • | 10.04.2007 22:01

Nö, ist auch ne ganz normale Änderungsabnahme für das Lenkrad auf Basis der ABE.

Das mit den verschiedenen Felgen kann aber in der Tat problematisch werden, das solltest du ihm als erstes zeigen.

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